T3 einschicken, aber wie ????

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  • ...bevor meine Garantie abläuft möchte ich in diesen Tagen meinen T3 einschicken.....ich hab ihn im Dezember 03 bei amazon.de gekauft.......kann mir jemand von den erfahrenen sagen, wie ich da am besten vorgehe und zu wem ich es schicken muss ?...zu amazon ? oder palm ?....muss ich es vorher in einem brief ankündigen ?.....wie erreiche ich, daß ich ein gut erhaltenes ersatzgerät kriege ?....


    dankbar für antworten !!

  • Oder ein Anruf beim Support, dich lange Zeit mit dem Automaten rumschlagen, dann dein Gerät registrieren, den Fehler beschreiben, 5 mal erklären, dass du einen Hardreset gemacht hast und keine Drittsoftware für das Problem verantwortlich ist und schließlich bekommst du eine SRO-Nummer und eine Adresse genannt.


    Wenig später trifft auch eine Email ein, in der die genauen Hinweise für den Versand aufgelistet sind.


    Den T3 musst du dann "nackig" machen, d.h. Folie ab, Stift raus, Deckel ab, Karte raus, Hardreset, usw.
    Gut verpacken und ab die Post...

  • Und ganz besonders wichtig: Schicke es als versichertes Paket!!! Entweder mit der Post oder GLS o.ä.. Schreib GENAU das auf den Paketaufkleber drauf, was man dir vorgibt (SRO-Nr.)
    Mir ist bei solchen Austauschen schon zweimal das Gerät abhanden gekommen, mit Versand als Päckchen schaust du in die Röhre.
    Wenn eine Woche nach Absendung des Pakets nichts passiert ist, fange an nachzuforschen, normalerweise bestätigen die den Eingang des alten Gerätes und die Aussendung des reparierten/ausgetauschten Gerätes.

    Viele Grüsse, Wulf


    Palmhistory: Palm Personal, upgrade Board, Palm V, IBM C3 (Palm Vx), Palm M505, Tungsten T1, Tungsten T2....

  • Quote

    Original von Palmolive123
    ...bevor meine Garantie abläuft möchte ich in diesen Tagen meinen T3 einschicken.....ich hab ihn im Dezember 03 bei amazon.de gekauft.......kann mir jemand von den erfahrenen sagen, wie ich da am besten vorgehe und zu wem ich es schicken muss ?...zu amazon ? oder palm ?....muss ich es vorher in einem brief ankündigen ?.....wie erreiche ich, daß ich ein gut erhaltenes ersatzgerät kriege ?....


    dankbar für antworten !!


    Wieso willst Du ihn denn einschicken?? Was hat er denn??


    Cash

  • Quote

    ...bevor meine Garantie abläuft möchte ich in diesen Tagen meinen T3 einschicken.....ich hab ihn im Dezember 03 bei amazon.de gekauft.......



    .. und wieso läuft jetzt die Garantie ab, wenn du Dez 03 gekauft hast....


    Quote


    z.B. Bluehand:
    "Während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten (ab dem 1.1.2002 24 Monate) nach Lieferung besteht zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung."

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    Original von MeisterPetz
    Gewährleistung != Garantie.


    Nicht ganz (zumindest in Deutschland),
    Unter "Gewährleistung" ist die gesetzlich normierte Einstandspflicht betreffend des "frei sein" von Sachmängelnzu verstehen; Garantie dagegen ist eine freiwillige Einstandspflicht, die über den Umfang dieser "Gewährleistung" hinausgehen muß.

  • Also jetzt muss ich doch mal was dazu sagen *grinsekatze*


    Am 01.01.2002 traten umfangreiche Änderungen des BGB in Kraft. Das nannte man die Schuldrechtsreform. Ursprung dieser Änderungen war zum Teil die EU-Richtline 1999/44/EG über den Verbrauchsgüterkauf.


    Ab diesem Zeitpunkt wurden bis dahin durch Händler liebgewonnene Regelungen drastisch geändert. So gilt nun § 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche, üblicherweise neben den anderen dort genannten Fristen 2 Jahre bei Verbrauchsgütern.


    Innerhalb dieses Zeitraums ist § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln zu beachten. Insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, früher auch Gewährleistung genannt.


    Völlig und absolut total unabhängig (na ja, fast) davon gilt § 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie. Dabei handelt es sich um "eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie)". Meistens geht diese Garantie über die Ansprüche aus der Nacherfüllung hinaus. Insbesondere wäre da der § 476 BGB Beweislastumkehr zu nennen, aber das nur am Rande.


    Wir haben es also grundsätzlich (vielen lieben Gruß an das "Rechtsberatungsgesetz" :D ) mit zwei verschiedenen Rechten gegenüber zwei verschiedenen Adressaten zu tun.
    1. Nacherfüllung
    2. Garantie


    Ersteres wäre also der Anspruch gegenüber Amazon, letzteres gegenüber PalmOhne. Es ist also denkbar bei der Ausnutzung der einen oder der anderen Möglichkeit der Durchsetzung von Ansprüchen, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen zu gelangen, z. B. Zusendung eines Neugerätes oder Reparatur des Altgerätes.


    Amazon bietet auf der Startseite den Link Hilfe an und in der dortigen Auflistung den Reparaturservice, da gibt es die Möglichkeit den Kundenservice (1. Absatz der Erklärungen, dort Link) zu kontaktieren.


    An die habe ich auch gerade geschrieben zwecks Vorgehen bei Mängeln am T3 = Unerträgliches Displayfiepen. Na mal sehen, wie es läuft.


    Edit:
    Kleine Ergänzung damit es deutlicher wird, was mit Garantie und Gewährleistung gemeint ist:
    "§ 443
    Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
    (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat. "


    Hierzu ist also eine besondere Erklärung notwendig, was die Garantie beinhaltet!

  • Na wie ist das dann, wenn kurz vor Ablauf der Gewährleistungspflicht, also 2 Jahre, der T3 seinen Geist aufgibt? Gegenüber Palm1 besteht kein Anspruch mehr, die würden bestenfalls kostenpflichtig reparieren. Da das Gerät zu dem Zeitpunkt sicher nicht mehr als Neugerät zum Austausch zur Verfügung steht, kann der Händler nicht austauschen, sondern nur das defekte Gerät zu Palm1 schicken und die Reparaturkosten übernehmen, jedoch glaube ich mich erinnern zu können, dass es da Unterschiede in der Beweispflicht gibt.


    Während der Garantiezeit liegt es am Händler zu beweisen, dass der Mangel noch nicht von Anfang an bestanden hat (= praktisch unmöglich), während es in der Gewährleistungsfrist am Kunden ist, zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat (= kaum möglich). Mir hat mal ein Händler erklärt, dass die 2 Jahre Gewährleistung reine Augenauswischerei sind, und dass es, wenn er es darauf anlege, ihm bei fast jedem Fall möglich sei, die Gewährleistung abzulehnen, eben wegen der Beweispflicht.

  • Quote

    Original von MeisterPetz
    Na wie ist das dann, wenn kurz vor Ablauf der Gewährleistungspflicht, also 2 Jahre, der T3 seinen Geist aufgibt? Gegenüber Palm1 besteht kein Anspruch mehr, die würden bestenfalls kostenpflichtig reparieren.


    Das kommt darauf an, was in der Garantieerklärung steht.


    Quote

    Original von MeisterPetz
    Da das Gerät zu dem Zeitpunkt sicher nicht mehr als Neugerät zum Austausch zur Verfügung steht, kann der Händler nicht austauschen, sondern nur das defekte Gerät zu Palm1 schicken und die Reparaturkosten übernehmen, jedoch glaube ich mich erinnern zu können, dass es da Unterschiede in der Beweispflicht gibt.


    Riiiichtig :D Die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten.


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    Original von MeisterPetz
    Während der Garantiezeit liegt es am Händler zu beweisen, dass der Mangel noch nicht von Anfang an bestanden hat (= praktisch unmöglich),


    Nee, eigentlich nicht. Die Garantie kann er zwar übernehmen, meistens macht das aber der Hersteller, z. B. Kfz.


    Quote

    Original von MeisterPetz
    während es in der Gewährleistungsfrist am Kunden ist, zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat (= kaum möglich).


    Aber nicht während der ersten 6 Monate. Danach aber schon. Allerdings muss man ganz klar dazu sagen, es gibt keine Rechtssprechung zu genau diesem Punkt, niemand weiß wie das ausgeht.


    Quote

    Original von MeisterPetz
    Mir hat mal ein Händler erklärt, dass die 2 Jahre Gewährleistung reine Augenauswischerei sind, und dass es, wenn er es darauf anlege, ihm bei fast jedem Fall möglich sei, die Gewährleistung abzulehnen, eben wegen der Beweispflicht.


    Bei mir wäre der Händler arm dran, weil ich mir den Spaß erlauben würde das bis zur letzten Instanz durch zu klagen. 8) Das würde aber mit Sicherheit auf einen hübschen netten Vergleich schon vor einem Amtsgericht enden, außer der Händler ist blöd, dann muss er zahlen. Und wenn es nur die Verfahrenskosten sind. Ich als Kunde habe dabei nichts zu verlieren.

  • Bei diesen geringen Streitwerten eines PDA würde ich wohl kaum einen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Das kann ich selbst. Außerdem könnte man ja noch immer einen Musterprozeß mit Hilfe der Verbraucherberatung führen :D Bisschen Presse dabei, kommt bestimmt gut.

  • Palm1 gibt, soweit mir bekannt, 1 Jahr Garantie auf den T3, danach muss man für Reparaturen (bzw. Austausch auf Refurbished) zahlen.


    Danach befindet man sich offenbar in einer rechtlichen Grauzone, denn wegen eines 400 Euro PDAs werde ich mir sicher keinen Rechtsstreit antun. Dann kaufe ich eben nichts mehr von dem Hersteller und dem Händler und rate auch Bekannten/Kollegen davon ab.


    Zusätzlich ist es nicht so, dass, wenn weder repariert werden kann, noch ein Eratzgerät beschafft werden kann, bekommt man den Zeitwert, wahrscheinlich auch nur in Form einer Preisreduktion, wenn man ein Neugerät kauft?

  • Bei meinem T1 war es so, dass auch nach über 18 Monaten Palm das Display getauscht hat.


    Gezahlt habe ich nichts!


    Ich denke schon, dass die den T3 innerhalb der 2 Jahre kostenlos reparieren.

    Meine Laufbahn: IIIx, m505, T|T1, T|T3, Xplore G18, Treo 650, Treo 680, Centro, Pre 1, 1 +, 2 und 3. Jetzt TP mit Android und Sony Xperia Ray und erstaunlich zufrieden!

  • war bei meinem tt genauso.
    nur das ich ihn nicht eingeschickt habe sondern ups hat ihn abgeholt und auch wieder gebracht.
    das ganze nicht als firma sondern privat.

    History: PDA600 - Palm Prof. - Palm 3 - Palm 3XE - M505 - T1 - T3 - T|X
    Equipment : EMTAC - Inklink - IR-Tast. - Powertogo - C-PEN 600C - Coolpix 3700 - Nokia 6310i - SE Z600 - WiFi SDIO Card
    SD: 1GB ExtreMe - 512 MB Sandisk Ultra II - 256 MB Sandisk

  • So, habe eine Antwort von amazon erhalten.


    Mir wird anstandslos und ohne weitere Prüfung wohl innerhalb der nächsten 14 Tage ein Neugerät !! zugesandt. Der alte TT3 ist vier Monate alt.


    Man bittet um Entschuldigung, dass ich Probleme mit meinem Gerät habe. Außerdem soll ich das alte Gerät, wenn möglich mit Karton und Zubehör an amazon zurücksenden. Versandkosten werden erstattet.


    Das nenne ich Service :D

    • Official Post

    bei mir ist da was ähnliches mit dem z71:
    ich habe dem supprt gesagt, dass er schrecklich fiept, die an/ausschalttaste nicht zuverlässig ist, der digitizer nicht ordentlich funzt...
    die antwort:drittherstelersoftware aus backupverzeichnis löschen und HR machen.
    ich antwortete, das es nichts gebracht habe, worauf p1 meinte, dass der z71 außerhalb der garantie sei!
    was soll ich machen?
    180 euro für die reparatur???NE!