CHIP 12/06: Ungeschütztes WLAN

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  • Faszinierendes lese ich in der aktuellen CHIP. Da wurde eine Frau verurteilt, über deren offenes WLAN durch unbekannte Dritte MP3-Dateien geshared wurden. Zitat: "das Gericht ließ diese Aussage nicht gelten, da der Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr beweisbar sei".


    Weiters lese ich da, dass die Dame das WLAN hätte absichern sollen, zur Not auch mit professioneller Hilfe... wußte sie denn davon?
    Wer zwingt jetzt die Routerverkäufer, mit entsprechenden Hinweisen auf den Packungen und in den Handbüchern "das Betreiben ungesicherter WLAN-Netzwerke kann Strafverfolgung nach sich ziehen" darauf hinzuweisen?
    Und Gegenfrage: wenn das WLAN gesichert gewesen wäre, hätte man dann den Zugriff eines Hackers nachweisen können? Nein. Und daher ist doch der Hinweis "der Sachverhalt ist im nachhinein nicht mehr beweisbar" wohl kaum auf das unverschlüsselte Netz beziehbar oder?


    Eine Sauerei sowas.


    CHIP bemüht hier den "Rechtsanwalt Max-Lion Keller". Ich zitiere aus Punk 4, wo es um Haftung geht:
    "Kann er (der Anschlussinhaber) in einem Zivilverfahren nicht beweisen dass er unschuldig ist, haftet er womöglich selbst"


    Bitte gehts eh noch?? Was ist plötzlich mit der Unschuldsvermutung?? Was läuft denn da? Der Anwender am Gängelband der Wirtschaft, der Kunde muss beweisen dass er UNSCHULDIG ist?


    Da geht einem doch das Geimpfte auf! Da weiß man warum das Wirtschafts-Liberalismus heißt, denn die Freiheiten sind wohl nicht auf Kunden- bzw. Bürgerseite. Und das im besten Selbstverständnis! Das darf die Industrie sogar die von den Bürgern mit Steuern bezahlten Legislativ- und Exekutivinstrumente gegen den Bürger einsetzen ... echt genial!
    Also ich war immer ein Mensch der Mitte, aber bei dem extremen Rechtsruck den unsere Gesellschaft durchmacht könnte man glatt nach links abgleiten. Ärgerlich sowas!!

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    Dieser Beitrag spiegelt meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen wider und nicht notwendigerweise die der Forenbetreiber.

    Edited once, last by Buddy1969 ().

  • Wie sagt man: Gelegenheit macht Diebe. An so vielen Stellen wird davor gewarnt, sein WLAN-Netz ungeschützt zu lassen. Sich darüber zu informieren bzw. jemand fragen und dann ein Häckchen bei der Installation für die Verschlüsselung zu setzten, ist aber auch nicht soo schwer. Sie hätte dann wenigstens sagen können, sie hat versucht, Hackerangriffe zu verteidigen. So hat sie eben billigend in Kauf genommen, daß jemand Schindluder treibt...
    Die Frau dafür zu verurteilen, finde ich moralisch fragwürdig. Rechtlich beurteilen kann ich es nicht. Aber Recht ist ja nicht immer Gerechtigkeit.


    Wenn man sein Auto unverschlossen abstellt und den Zündschlüssel stecken läßt, wird man anschließend auch zu kämpfen haben, (vollständigen) Schadenersatz zu bekommen. Und jeder/viele werden sagen: was bist du auch so ungeschickt

    m100 => m505 => T|3 => T|X => Treo 650 => Treo 650 | Zodiac¹ => Treo 650 | SGH-i600 | Zodiac¹ => P1i | SGH-i600 | Zodiac¹ => E90 | SGH-i600 | Zodiac¹ => E90 | Centro | Zodiac¹ => iPhone 3G | Centro | Zodiac¹ => iPhone 3G | N95 | Zodiac¹ => iPhone 3G | Pre => iPhone 4 | Pre => iPhone 4 | Pixi+ => iPhone 4 | BB Bold 9000 | Pixi+ => iPhone 5 | Veer | Pre3 | BB Bold 9000

    Edited once, last by Dr.snooze ().

  • Schadenersatz wirst du keinen bekommen, aber man kann dich
    (meines Wissens nach) nicht für die Taten belagen die der Dieb
    dann damit anstellt.
    Deine Versicherung muß aber Haftpflichtschäden tragen, wird diese
    aber Möglicherweise von dir zurückfordern.

  • Guter Vergleich, hinkt aber trotzdem ...


    Besserer Vergleich:
    Nehmen wir an ich hätte ein Haus mit Garten. Mein Haus habe ich verschlossen und abgesichert (entsprecht dem PC mit Firewall etc.).


    Nun kommt einer ein meinen Garten, weil er über die Hecke oder die Gartentür springt. Von meinem Garten aus begeht er dann Gesetzesübertretungen, z.B. erschießt einen Passanten (der Dramatik halber).
    Ich werde dann des Mordes verurteilt weil ich meinen Garten nicht gut genug befestigt habe, z.B. durch einen Starkstromzaun. Jeder weiß doch, dass man über eine Hecke oder ein zu niedriges Gartentürl in einen Garten gelangen kann ... was bin ich auch so dumm ...


    Ich denke der Vergleich hinkt ein bisserl weniger und zeigt sehr plastisch, wie unrealistisch dieses Urteil ist.
    Auch wenn die WLAN-Verbindung gesichert gewesen wäre (z.B. mit WEP, das ja nicht mehr sicher ist, was gar nicht so viele Leute wissen) wäre "der Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr beweisbar " gewesen.


    Hier geht es darum Exempel zu statuieren und das in übelster Weise.


    ps: was mich so EXTREM stört ist, dass hier heimlich, still und leise die Unschuldsvermutung über Bord geschmissen wird, ein Grundrecht eines jeden ZIVILISIERTEN Landes! Weil man den Tatbestand nicht mehr beweisen kann ist die Frau schuldig statt unschuldig?? Sag mal, wo leben wir denn??? Wenn der Anschlussinhaber seine unschuld nicht beweisen kann ist er dran?
    Das KANN doch gar nicht rechtens sein!

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    Edited 2 times, last by Buddy1969 ().

  • Quote

    Nun kommt einer ein meinen Garten, weil er über die Hecke oder die Gartentür springt. Von meinem Garten aus begeht er dann Gesetzesübertretungen, z.B. erschießt einen Passanten (der Dramatik halber).


    Das alleine wäre nicht schlimm, aber Du solltest eben keine Waffe offen rumliegen lassen, mit der die Tat begangen werden kann. Dann bist Du irgendwie zumindest mitschuldig.


    Ich finde das Urteil aber auch fragwürdig, weil eben selbst bei verschlüsseltem W-Lan nur schwer nachgewiesen werden kann, dass sich da jemand eingehackt hat, oder?

  • Ich wollte nicht das Urteil begründen oder rechtfertigen. Im Gegenteil,
    ich bin eigendlich nur auf das Auto Beispiel eingegangen, den da ist es
    ja anders. Ich kann meines Wissens nach nicht bestraft werden wenn
    ich mein Auto nicht absperre. Auch nicht das Haus, um dein Beispiel zu
    nehmen, wenn ich das Haus auch nicht absperre und jemand dringt ein
    und begeht dann eine Gesetzesübertretung werde nicht ich bestraft.
    (von kleinen Anfangsschwierigkeiten abgesehen ;))
    Meine Versicherung muß aber einstehen (Auto) damit nicht noch ein
    weiterer Unbeteiligt geschädigt wird, wird sich das aber wegen
    Fahrlässigkeit von mir zurückholen


    Wenn diese Urteil wirklich so ausgelegt wird dann ist das schon heftig.
    Ich denke aber das der Richter sich über die ganze Tragweite und
    Auswirkung nicht so richtig im klaren war (sofern das wirklich alles so
    zustimmt und nicht von Jornalisten aus zwecke der Dramatik etwas
    verbessert wurde)


    Ich denke mal das er das so betrachtet hat, wie, um zu dem Auto
    Beispiel zurück zu kommen, du auch als Halter für eventuelle Straf
    zettel geradestehen mußt. Allerdings ist es da auch so, wenn z.b.
    ein Fahrverbot ansteht, sie mir das beweisen müssen das ich gefahren
    bin und ich nicht einfach als Halter hafte.


    Für einen Richter mag eine Abmahnung ein kleines Ding sein, für mich
    ist das einen haufen Holz und ich finde dieses Urteil, wenn es den so
    gefallen ist und Richtungsweisend ist, einen Skandal.
    Im Grunde macht das Urteil nnur unnötig den aufkommenden
    Bürgernetzen und Gemeinden Schwierikeiten.
    Wenn jetzt die Telekom sagt, um die Gemeinde anzuschliessen müssen
    wir ein neues Kabel legen und da sollen Sie sich mit Betrag x beteiligen,
    kann diese nicht mehr in Eigeninizative sich z.b. den Anschluß über
    Wlan von der anderen Gemeinde holen. Da würde doch niemand mehr
    die Verantwortung übernehmen wollen.


    Sehr Industriefreundlich das Urteil und in der Konsequenz Bürgerfeindlich
    Ich hoffe das das noch korigiert wird, will heissen ich glaube an die
    Selbstheilungskräfte der Demokratie, kann man ja auch gut gerade in
    den Staaten beobachten ;)