Faszinierendes lese ich in der aktuellen CHIP. Da wurde eine Frau verurteilt, über deren offenes WLAN durch unbekannte Dritte MP3-Dateien geshared wurden. Zitat: "das Gericht ließ diese Aussage nicht gelten, da der Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr beweisbar sei".
Weiters lese ich da, dass die Dame das WLAN hätte absichern sollen, zur Not auch mit professioneller Hilfe... wußte sie denn davon?
Wer zwingt jetzt die Routerverkäufer, mit entsprechenden Hinweisen auf den Packungen und in den Handbüchern "das Betreiben ungesicherter WLAN-Netzwerke kann Strafverfolgung nach sich ziehen" darauf hinzuweisen?
Und Gegenfrage: wenn das WLAN gesichert gewesen wäre, hätte man dann den Zugriff eines Hackers nachweisen können? Nein. Und daher ist doch der Hinweis "der Sachverhalt ist im nachhinein nicht mehr beweisbar" wohl kaum auf das unverschlüsselte Netz beziehbar oder?
Eine Sauerei sowas.
CHIP bemüht hier den "Rechtsanwalt Max-Lion Keller". Ich zitiere aus Punk 4, wo es um Haftung geht:
"Kann er (der Anschlussinhaber) in einem Zivilverfahren nicht beweisen dass er unschuldig ist, haftet er womöglich selbst"
Bitte gehts eh noch?? Was ist plötzlich mit der Unschuldsvermutung?? Was läuft denn da? Der Anwender am Gängelband der Wirtschaft, der Kunde muss beweisen dass er UNSCHULDIG ist?
Da geht einem doch das Geimpfte auf! Da weiß man warum das Wirtschafts-Liberalismus heißt, denn die Freiheiten sind wohl nicht auf Kunden- bzw. Bürgerseite. Und das im besten Selbstverständnis! Das darf die Industrie sogar die von den Bürgern mit Steuern bezahlten Legislativ- und Exekutivinstrumente gegen den Bürger einsetzen ... echt genial!
Also ich war immer ein Mensch der Mitte, aber bei dem extremen Rechtsruck den unsere Gesellschaft durchmacht könnte man glatt nach links abgleiten. Ärgerlich sowas!!