Garantie mit fremder Rechnung?

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  • In Zeiten von ebay, und Gebrauchtverkauf würde mich mal das Handling von Garantie und Rechnung interessieren. Wenn ich etwas ersteigere und erhalte die Rechnung dazu, kann ich mit der dann, meinetwegen im nächsten Saturn, die Kamera reparieren lassen bzw. mein Garantieanspruch in Anspruch nehmen oder muss mir dazu ne ne Rechnung überschrieben werden? Oder ist es egal welcher Name drauf steht, denn bei Kassenzetteln steht ja auch kein Name!?

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  • Also meine Erfahrung war bisher, dass das nichts ausmacht. Sie fragen zwar vielleicht, aber wenn man dann mit Gebrauchtkauf argumentiert gabs noch nie Probleme.


    Grüße


    Fabian

  • In einer nicht zu alten c't gibt es in der Kategorie "Vorsicht, Kunde!" einen Artikel genau zu diesem Thema. Die genaue Ausgabe kann ich im Moment zwar nicht liefern, aber vielleicht hilft dir die Suche auf heise.de weiter. Melde dich ggf. per PN.

  • "Gewährleistung und Garantie" ist eine Überschrift im Buch der populärsten Rechtsirrtümer.
    Ganz knapp, weil hier OT:
    Garantie = Herstellerhaftung. Gibts nur, wenn man ein entsprechendes Papier hat.
    Nach den Regeln dieses Papieres. "Garantieurkunde" heißen die gerne und liegen in der Verpackung.
    Gewährleistung = Sachmangelhaftung des Verkäufers.
    Die ebay-Verkäufer (ebV) versuchen, das mit den absurdesten, lustigsten Bedingungen auszuschließen:"das neue EU-Recht..."
    Wenn sie Verbraucher sind, ist es wirksam. Bei gewerblichen nicht.
    Der ebV kann aber seine Ansprüche gegen seinen Verkäufer, sagen wir Mediamarkt (MM), an den ebay Käufer (ebK) abtreten. Und der ebK kann dann seine Ansprüche direkt bei MM geltend machen.
    Kassenzettel oder Rechnung von MM wären schön als Beweismittel, dass ebV das Schrottteil nicht etwa bei Neckermann kaufte, und hilfreich wegen des Datums. Sind aber nicht Voraussetzung. Beweis ist auch anders möglich, etwa mit dem ebv als Zeugen.
    Gleiches gilt natürlich, wenn wir hier über den Martplatz uns was verkaufen.
    Wenn allerdings ich meinen alten treo einem von Euch andrehe, ist es wieder anders: Ich nutze ihn nämlich nicht als Verbraucher, wenn auch nicht gewerblich sondern freiberuflich. Ich müsste hafte, wie somanch anderer hier auch.
    In der ct gab es vor gar nicht langer Zeit einen recht guten und hilfreichen Artikel zu dem Thema.
    Nicht nur unter "Vorsicht Kunde".
    Schaut mal, was da unten unter "ähnliche Themen" steht. :evil: