PalmStore - zahlt nicht (mehr?)

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  • :cursing: DER FALL:
    "Annahme verweigert" wegen falscher Lieferung (EU statt DE Centro) vor 4 Wochen, der TrackingLog von GLS weist aus, das der Centro am 01.04. wieder beim Absender PalmStore angekommen ist....
    Sie finden ihn angeblich aber nicht in ihrer Datenbank.
    :cursing: DAS PROBLEM:
    Sie weigern sich die Rückerstattung der Kreditkartenabbuchung vorzunehmen....
    Telefonisch gibt es nur "ist nicht in unserer Datenbank - so lange zahlen wir nicht"....


    Versuchen kann ich jetzt die Rückbuchung über die Kreditkartengesellschaft.....oder MUSS ICH NUN WIRKLICH EINEN ANWALT EINSCHALTEN ????? ;( ;(


    Treophil

    Nokia - 1011 aus 1992 war mein erstes.....das E7 ist mein letztes Nokia .........mein Veer ist klasse, :thumbup: aber mene Augen sind zu alt geworden. :weint: ....mein NEXUS 4 ist schon eine Überraschung ! :D

  • OK, das mache ich gleich morgen - aber dann muss ich ja wohl weiter BOHREN.... weiss jemand, wie am besten????????

    Nokia - 1011 aus 1992 war mein erstes.....das E7 ist mein letztes Nokia .........mein Veer ist klasse, :thumbup: aber mene Augen sind zu alt geworden. :weint: ....mein NEXUS 4 ist schon eine Überraschung ! :D

  • Wenn du etwas schwarz auf weiß hast solltest du zuerst Palm ansprechen und sagen dass du von GLS ein Schreiben hast auf den eine Unterschrift zu erkennen ist. Dieses wirst du dann faxen müssen. Dann muss Palm nachforschen was geschehen ist.
    Von GLS hast du sicherlich etwas das bestätigen kann dass das Paket abgeholt wurde.

  • Wenn denn bei Palm jemand unterschreibt...


    Falls dort viele Pakete auf einmal angeliefert werden, dann unterschreibt dort niemand. Ich habe mal eine zwei Wochen alte Kamera zu Medion geschickt. Da unterschreibt auch niemand und finden konnte die dort auch niemand. Ich hatte zwar von der Post einen Abliefernachweis, der aber ohne Unterschrift eigentlich nichts wert war. Im Nachbarort ist ein Aldi-Zentrallager. An das habe ich mich gewandt. Zwei Stunden später rief ein Mitarbeiter von Medion und entschuldigte sich bei mir. Am nächsten morgen um 7.30 stand TNT Overnight-Express mit der neuen Kamera vor der Tür.


    Lange Rede, kurzer Sinn. Hoffentlich unterschreiben die bei Palm die Pakete. Ansonsten überlege Dir, wie Du Druck ausüben kannst, falls der Betrag nicht zurückgebucht werden kann.

  • Also ich finde:
    :augenzu: Annahme verweigert bedeutet Transportrisiko auch für Rücksendung beim Absender, die Ware wurde ja nie echt geliefert.....
    :cursing: Ich habe den Eindruck, dass der PALM Store sich überhaupt nicht "kümmert" - also werde ich wohl den anderen Weg ausprobieren - über die Kartengesellschaft..
    Für die brauche ich auch sicherlich eine "Lieferquittung" von GLS.....
    :cursing: Ansonsten habe ich generell den Eindruck, dass es "SERVICE" bei Palm gar nicht mehr gibt - ist wohl dafür kein Geld mehr da....


    :cursing: Wenn das so läuft und sich das herumspricht, dann kauft doch in einem solchen Shop keiner mehr ein !!!


    Gruss
    Treophil (*)
    der so langsam ungehalten wird und auf die "palm"e kommt :boogie:

  • Das ist ärgerlich für dich.
    Ich habe gleichfalls schlechte Erfahrungen mit PalmStore, ganz abgesehen von deren Höchstpreisen. Darüber hatte ich auch hier schon geschrieben.
    Ich hatte inneralb 14 Tage einen defekten Treo zurück gesendet, aber die Rücksendekosten wurden mir nicht erstattet.
    Erst nach 8 Wochen, 7 Anrufen und 6 Emails wurde der Betrag dann doch gutgeschrieben.
    Nie wieder PalmStore! Gerade bei den hohen Preisen hatte ich einen besonders guten Service erhofft, wurde aber entäuscht.
    Bleib also drann!
    Haribo

  • Im Falle einer Kreditkarte mit "Einkaufsversicherung" (mal in den Kartenvertrag schauen) würde ich in jedem Fall den Ärger beim palmstore abladen, indem ich die Kreditkartenzahlung storniere bzw. die "Einkaufsversicherung" in Anspruch nehmen. Wegen der Reklamationsfristen für Buchungen wäre das aus meiner Sicht die erste - schnelle - Wahl. palmstore wird dafür entstehende Kosten zwar von dir wieder haben wollen, da werden sie aber keine guten Karten haben.


    Schau doch noch mal in den Lieferbedingungen, was dort zu verschiedenen Rücksendevarianten gilt.

  • Ich würde die Kreditkartenabbuchung über die Kreditkartenfirma rückgängig machen lassen. Die wollen dann von dir i.d.R. eine eidesstattliche Versicherung. Aber die kannst du ja ruhigen Gewissens unterschreiben, denn du hast ja die Annahme verweigert und das Gerät somit nie erhalten.

  • Ich würde die Kreditkartenabbuchung über die Kreditkartenfirma rückgängig machen lassen. Die wollen dann von dir i.d.R. eine eidesstattliche Versicherung.


    richtig - aber: die wollen eine eidesstattliche versicherung, daß du diesen umsatz nie getätigt/ bewilligt hast! eine kreditkarten-rückbuchung ist nämlich nur für solche fälle vorgesehen!


    da palm den auftrag aber sicher nachweisen kann, dürfte dieser weg im nachhinein sicher ärger bringen! wenn man eine online bestellung zurücksendet (z.b. amazon), darf man auch nicht einfach die lastschrift zurückbuchen - man muss sich das geld von amazon erstatten lassen!

  • richtig - aber: die wollen eine eidesstattliche versicherung, daß du diesen umsatz nie getätigt/ bewilligt hast! eine kreditkarten-rückbuchung ist nämlich nur für solche fälle vorgesehen!


    Nicht unbedingt, viele Kreditkarten haben inzwischen eine Art "Einkaufsversicherung" inklusive. Da sollte man mal den Kartenvertrag durchsehen oder die Hotline fragen. Googeln bringt es an den Tag, es gibt inzwischen eine Menge Angebote, bei denen typische Online-Kauf-Risiken durch unterschiedliche Modelle abgesichert sind, auch Missbrauch infolge des Abfangens der Daten im Internet.


    Offtopic:
    Ist vielleicht ohnehin ein Tipp für Leute, die viel im Internet kaufen und per Kreditkarte bezahlen, auf solche Leistungen des Kartenvertrages zu achten und entsprechende Umsätze dann nur mit einer Karte, die diese Leistungen bietet, zu tätigen.


  • Nicht unbedingt, viele Kreditkarten haben inzwischen eine Art "Einkaufsversicherung" inklusive. Da sollte man mal den Kartenvertrag durchsehen oder die Hotline fragen. Googeln bringt es an den Tag, es gibt inzwischen eine Menge Angebote, bei denen typische Online-Kauf-Risiken durch unterschiedliche Modelle abgesichert sind, auch Missbrauch infolge des Abfangens der Daten im Internet.


    dann sprichst du aber tatsächlich von einer kreditkartenleistung, die praktisch einer zahlungsversicherung/ zahlungsabsicherung gleichkommt. das ist etwas völlig anderes als eine rückbuchung - die darf man nur einleiten, wenn man eine eidesstattliche versicherung abgibt, diesen einen umsatz nicht getätigt oder legitimiert zu haben.

  • So, heute hat mir der Store geschrieben, Sie hätten jetzt erstattet..... Allerdings sei das Gerät verschwunden und sie würden sich mal intensiv auf die Suche machen, sie reden wohl auch mit GLS....
    Jedenfalls soll das Geld jetzt unterwegs sein ....


    PalmStore deshalb, weil es damals ganz schnell gehen musste, mein 680er machte vor einer Reise zu viel Ärger.....


    Ach so: EEEPC (allerdings mit WinXP) plus Centro sind bislang ein Gedicht - leicht,schnell und ausreichend....
    gruss
    treophil, der am 02.05.08 sein Kreditkartenkonto prüfen soll

  • Was ich ganz überlicherweise mache, wenn ich Geschäfte im Internet durchführe ist, dass ich ausschließlich mit Kreditkarte zahle.


    Die Kreditkartenfirma hat nämlich ein vitales Interesse daran, dass deren Produkt als Zahlungsmittel verwendet wird. Wenn dann ein Lieferant oder ein Zusteller Mätzchen macht ist ein Geschäft schneller wieder rückabgewickelt als der Verkäufer "Palm" sagen kann. Anruf oder mail bei der Kartenfirma reicht völlig.


    Soweit meine Erfahrungen.


    Viele Firmen halten sich dann für recht schlau, weil sie dann in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung die sie via mail senden hinein schreiben: "Hiermit ist der Vertrag zustande gekommen". Das mag ja auch so sein. ERFÜLLT ist der Vertrag erst, wenn ich bezahlt und der Lieferant geliefert hat. Solange eins von beiden nicht passiert ist, ist der Vertrag nicht erfüllt und lt. EU-Recht kann man bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne jegliches Problem.


    WARUM die Ware bei mir nicht angekommen ist, ist maximal ein interessantes organisatorisches oder technisches Problem, aber ganz sicher nicht MEIN Problem als Konsument. Das WAS zählt, nicht das WARUM.

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    Dieser Beitrag spiegelt meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen wider und nicht notwendigerweise die der Forenbetreiber.

  • Buddy1969: Die Ausführungen sind leider etwas irreführend. Du scheinst das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu meinen. Danach kann man aber auch noch NACH Erfüllung des Vertrages seine Willenserklärung widerrufen. Meist innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Ware (wenn man als Verbraucher RICHTIG über das Widerrufsrecht informiert wurde... der Regelfall ist das nicht, da die Musterformulierung des Gesetzgebers (BGB-InfoV) misslungen und wohl falsch ist, aber viele Verkäufer sie trotzdem verwenden). Stellt man dagegen nicht auf die Fernabsatzregeln ab, sondern auf die Nichterfüllung des Kaufvertrages, so muss man grundsätzlich erst eine angemessene Frist zur Leistung setzen und nur wenn diese Frist erfolglos abgelaufen ist, kann man zurücktreten. Achja (jetzt folgt eine Haarspalterei!): Sowohl die Fernabsatzregeln (§ 312b ff. BGB) als auch das Rücktrittsrecht bei Nichtleistung (§ 323 BGB) finden sich im deutschen Recht, nicht im EU-Recht. Erstere setzen zwar die Vorgaben einer europäischen Richtlinie um, aber eine Richtlinie bindet nur die Bundesrepublik, sie gilt grundsätzlich nicht im Verhältnis der Bürger zu einander. Der Verweis auf EU-Recht ist damit überaus zweifelhaft. Das alles nur zur Information... fühle Dich bitte nicht angegriffen.

  • Buddy1969: ... Das alles nur zur Information... fühle Dich bitte nicht angegriffen.


    Keineswegs. Danke für die Klarstellung! :thumbup:


    Letztlich ging es mir darum mitzuteilen, dass ich mich im Falle des Nicht-zustande-kommens des Kaufvertrags (weil der Lieferant nicht liefert, aber schon brav Geld von der Kreditkarte abgebucht hat) meine Kreditkartenfirma das jedesmal ohne Probleme rückabgewickelt hat. Natürlich gab es vorweg einen längeren Mailverkehr mit dem Anbieter, den ich dann meiner Kreditkartenfirma mitgesendet habe, als ich die Bitte um Rückabwicklung eingereicht habe.


    Der Vorteil für mich ist, dass die Kreditkartenfirma das Geld vom Lieferanten zurückfordert, nicht ich.


    Das wollte ich damit sagen. ;)

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