Erfahrungen mit dem 14-Tage Widerufsrecht bei Amazon?

Willkommen!

Wenn du im Nexave-Forum mitmachen möchtest, schreib an community@nexave.de. Wir haben die Registrierungsfunktion in unserem Diskussionsforum nämlich deaktiviert, weil sich praktisch nur noch Spammer und Werbebots registriert haben. Per E-Mail sind wir dir gern behilflich, einen Account anzulegen.
  • Ich wollte mal nachfragen ob irgendwer von euch Erfahrungen mit dem vierzehntägigen Widerufsrecht bei Amazon hat. Ich habe nämlich folgendes Problem. Ich möchte mir den Asus Wl-500W als neuen Wlan Router zulegen. Nun gibt es dabei aber einige Unsicherheiten. Zuerst mal ist es bei den N-Draft Geräten immer ein Glücksspiel ob der Router mit der jeweiligen Gegenstelle (bei mir mein Laptop) gute Übertragungswerte bringt weil die verschiedenen Geräte der Hersteller nicht immer vollständig kompatibel sind. Zum anderen Lade ich gern mal TV-Aufnahmen von einer Communityseite herunter die allerdings einen sog. "Tracker" benutzen der leider nicht mit allen Bittorrent Clients kompatibel ist. Der Router hätte ja einen Bittorrentclient integriert womit ich dann meinen PC nicht mehr laufen lassen müsste, allerdings konnte/wollte man mir auch bei Asus keine Angaben machen was für ein Client genau auf der Wl-500W läuft weshalb ich das ganze erst gerne probieren würde.


    Nun habe ich mir gedacht ich bestelle mir den Router einfach mal bei Amazon, baue ihn bei mir zu Hause auf und probiere ihn aus und falls er nicht so wie gewünscht funktionieren sollte oder falls ich unzufrieden damit bin mache ich von dem Widerufsrecht gebrauch und schicke ihn zurück und kriege mein Geld wieder. Soweit ich weiß sollte dieses Widerufsrecht ja eigentlich zum ausprobieren gedacht sein, weil man das ja online eben nicht wie beim Händler machen kann.


    Nun habe ich aber keine Ahnung ob das so funktioniert wie ich mir das vrostelle, da ich sowas noch nie gemacht habe und habe deshalb ein paar Fragen.
    Muss ich die Versandkosten und vor allem die eventuellen Rückversandkosten selbst tragen?
    Kann ich nachdem ich den Router ja schon ausgepackt und benutzt habe ihn überhaupt wieder zurückschicken und kriege mein ganzes Geld wieder raus?
    Könnte es bei der von mir beschriebenen Vorgehensweise irgendwelche anderen Komplikationen geben?


    Da ich öfter mal lese dass sich hier jemand ein Smartphone oder ähnliches quasi zur Ansicht bestellt hat denke ich mal ich bin mit meiner Frage hier ganz gut aufgehoben und hoffe darauf dass bei mir alle Klarheiten beseitigt werden können. ;)
    Gruß,
    Taron

  • Ich hatte mir ein USB-Modem für´s MacBook bestellt. Nachdem das nicht geklappt hatte, was ich vorhatte (im Urlaub ins Internet einwählen), habe ich den Antrag zum Zurückschicken ausgefüllt.
    Du solltest die Original-Rechnung mit dem Barcode, den du zum Ausdrucken bekommst, mit der Ware in das Paket legen (wenn möglich, Original Versandkarton; muss aber nicht sein).
    Dann geht´s ab zur Post. Ab einem Warenwert von 40 Euro musst du es als Versicherten Versand abschicken (ab 6,90).
    Die Portokosten und die Gutschrift bekommst du nach einer Bestätigung von Amazon per eMail nach ein paar Tagen gutgeschrieben.


    Bei mir hat´s sogar geklappt, als ich das Paket einen Tag über der Frist abgeschickt habe.

  • Ich hatte mit der Rücksendung binnen 14 Tage bisher weder bei Amazon, noch bei anderen Händlern Probleme. Klar, das man keine Verbrauchsmaterialen - ist wohl bei Druckern vorgekommen - aufbrauchen darf und das Gerät sehr pfleglich behandeln sollte. Wenn man dann noch die OVP möglichst wenig beschädigt und das Gerät dann wieder darin einpackt - was will der Händler mehr verlangen?

  • Das heißt dann aber das ich das Geld nichgt direkt zurückbekomme sondern nur eine Gutschrift bei Amazon, oder verstehe ich das Falsch?

  • Das heißt dann aber das ich das Geld nichgt direkt zurückbekomme sondern nur eine Gutschrift bei Amazon, oder verstehe ich das Falsch?

    Ich habe das Geld zurückbekommen - Gutschrift heißt eigentlich nur die Korrektur der Rechnung. Gutschreiben ist in dem Fall die Rücküberweisung des Kaufbetrags auf Dein Konto.


    Die andere Variante einer Gutschrift - quasi in Form eines Kundenguthabens - kommt m.E. nur bei "analogen" Geschäften vor, wenn diese z.B. aus Kulanz einen gekauften Artikel zurücknehmen. Im Onlinehandel steht Dir gemäß Fernabsatzgesetz die volle Rückerstattung des Kaufbetrags - ohne Nutzungsentschädigungsabzug - zu.

  • Ah, sehr gut!
    Dann werd ich nich gleich mal an die Bestellung machen.
    Vielen Danke für die Informationen!

  • Amazon hat auch einen tollen Telefonservice. Auf deren HP gibst du deine Nummer und den Rückrufzeitpunkt an und exakt dann klingelt das Telefon. Falls du also Fragen vor der Rücksendung haben solltest kann ich dir das nur empfehlen!


    Ich hatte mir vor kurzem für 39,95 den HD-DVD-Player für die XBox360 bestellt. 10 Tage später war er für wenige Stunden für 10€ im Angebot. Hab dann schnell angerufen und die Differenz war 2 Tage später auf meinem Konto. DAS nenn ich Service!