Palm pre in Deutschland - Unboxing, Lieferumfang, ...

Willkommen!

Wenn du im Nexave-Forum mitmachen möchtest, schreib an community@nexave.de. Wir haben die Registrierungsfunktion in unserem Diskussionsforum nämlich deaktiviert, weil sich praktisch nur noch Spammer und Werbebots registriert haben. Per E-Mail sind wir dir gern behilflich, einen Account anzulegen.
  • Moin Leute, Überschrift sagt ja schon die Frage: werden inzwischen Geburtstage und Aufgaben in den Kalender übernommen, wie es bei meinem Treo der Fall ist? Gibt's - mit Ausnahme einer Betaversion von nem Fremdanbieter - nun eine Tagesübersicht mit To-Do's etc.?


    Grüße, Palais

  • Hi,


    musste mich jetzt doch endlich mal anmelden hier (hab bisher nur mit aretiss auf macuser.de diskutiert ;) ).


    Also sofern man wie ich den Google Calendar und für die Kontakte Google Contacts nutzt geht das durchaus. Denn die eingetragenen Geburtstage in den Contacts kann man sich als Kalendar in Google Calendar abonnieren. Auf die Art bekommt man Gebutstage sehr bequem in seinen Kalender.


    Nutzt man Google nicht gibt es aber sicherlich auch Exportmöglichkeiten?

  • Also sofern man wie ich den Google Calendar und für die Kontakte Google Contacts nutzt geht das durchaus. Denn die eingetragenen Geburtstage in den Contacts kann man sich als Kalendar in Google Calendar abonnieren. Auf die Art bekommt man Gebutstage sehr bequem in seinen Kalender

    Schoener Tipp mit dem Abonnieren des Kalenders fuer Geburtstage.
    Bleibt die Frage, ob die Geburtstagsfelder von PalmOS entsprechend in die Google Kontakte eingetragen werden, sonst ist's ein heiden Aufwand, die nachzupflegen...

  • Hallo Blacklight,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum!

    Also sofern man wie ich den Google Calendar und für die Kontakte Google Contacts nutzt geht das durchaus.

    Aber gleich eine Frage, die zwar nicht in diesen Thread gehört, aber wichtig und
    nicht nur an Dich gerichtet ist:


    Wenn Dir jemand seine Geburtsdaten mitteilt, ist das imho eine Information, die
    noch über eine eventuell im öffentlichen Telefonbuch verzeichnete Rufnummer
    und Adresse hinaus geht. Ist dabei stillschweigend davon ausgehen, dass dieser
    jemand zugleich damit einverstanden ist, dass diese Informationen auf fremden
    Servern, zumal im Ausland, gespeichert werden?


    Mit zum Nachdenken anregenden Grüßen


    logicpalm

    Die gefährlichste Weltanschauung ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.

    Alexander v. Humboldt

  • Danke :)


    Tja, das ist eine gute und durchaus berechtigte Frage. Ich denke man kann davon ausgehen ja, auch wenn es sicherlich immer auf den Einzelfall ankommt und insbesondere die jeweilige Person.


    Wenn ich jemandem meinen Geburtstag anvertraue dann weiß ich dass dieser jemand meinen Geburtstag notieren wird. Heutzutage ist davon auszugehen (oder zumindest lässt sich nicht ausschließen) dass dieses Notieren elektronisch bzw. auf einem Server zur ständigen Verfügbarkeit erfolgen wird. Weiterhin hebt das Internet die Grenzen auf, ein Laie kann nicht feststellen auf welchem Server seine Daten gespeichert werden.
    Relevant ist sowieso nur was die Geschäftsbedingungen eines Dienstleisters für den Endnutzer bedeuten. Wenn dort der Schutz der Daten zugesagt ist, dann ist es völlig unerheblich wo die Daten liegen, jedenfalls nach meinen laienhaften Rechtskenntnissen.


    Fakt ist: gebe ich meine Daten aus der Hand, dann kann ich sie nicht mehr kontrollieren. Auch wenn ich sie einem guten Freund gebe der sie evtl. naiverweise einem unseriösen Dienstleister übermittelt. Das muss man generell beachten, und aus dem Grund würde ich sehr sensible Daten auch niemals weitergeben, oder wenn doch (z.B: einem gutem Freund), dann nur mit entsprechenden Hinweisen diese niemals elektronisch zu speichern.


    Aber das bringt uns wieder ziemlich OT ;)

  • ich kann dir nicht folgen.


    wenn ich dir meinen geburtstag sage, dann will ich, dass du den weisst. ich gehe keineswegs
    davon aus, dass du den gleich im netzt veröffentlichst, ob nun mit oder ohne passwort. und weil das
    so ist, ist auch die rechtslage relativ eindeutig: nicht ich muß sagen "aber speichere das nicht",
    sondern du musst mich fragen, ob du sie speichern darfst - solange ich nicht "ja" sage, darfst du
    eben nicht. mit dem vertrag des dienstleisters hat das grad mal gar nix zu tun, den hast ja du und
    nicht ich, der ich dir meinen geburtstag anvertraue. deswegen ist es mir völlig schnuppe, was dein
    vertrag besagt, und das darf es mir auch sein: solange ich nicht eingewilligt habe, hast du ganz
    einfach die kappe auf, sonst niemand.


    ergo: auf deine rechtskenntnisse würde ich jetzt eher nicht bauen :)



    PS: OT Macht hier nix, gehört zum guten ton.

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Quote from OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • Tja, das ist eine gute und durchaus berechtigte Frage.

    Deshalb habe ich sie gestellt. ;)

    Quote from Blacklight

    Ich denke man kann davon ausgehen ja,

    Das denke ich nicht.

    Quote from Blacklight

    Relevant ist sowieso nur was die Geschäftsbedingungen eines Dienstleisters für den Endnutzer bedeuten. Wenn dort der Schutz der Daten zugesagt ist, dann ist es völlig unerheblich wo die Daten liegen, jedenfalls nach meinen laienhaften Rechtskenntnissen.

    Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Was ist, wenn Dir der Dienstleister zuvor schriftlich
    gibt, dass er die Daten NICHT so schützt, wie es das lokale Recht vorschreibt?

    Quote from Blacklight

    Fakt ist: gebe ich meine Daten aus der Hand, dann kann ich sie nicht mehr kontrollieren. Auch wenn ich sie einem guten Freund gebe der sie evtl. naiverweise einem unseriösen Dienstleister übermittelt. Das muss man generell beachten, und aus dem Grund würde ich sehr sensible Daten auch niemals weitergeben, oder wenn doch (z.B: einem gutem Freund), dann nur mit entsprechenden Hinweisen diese niemals elektronisch zu speichern.

    Wenn wir alle so denken, dann wäre das die Eröffnung einer Mißtrauensbasis, die wg.
    der hier geltenden Rechtssprechung gar nicht nötig wäre. Allein entscheidend ist, gleich
    zu Beginn der im wörtlichen Sinne grenzen- und kontrolllosen Datenflüsse kritisch aufzu-
    treten und die Anbieter direkt und indirekt aufzufordern diese sensiblen Bereiche mit
    ebenso sensibler Sorgfalt aufzuarbeiten. Das geschieht derzeit nicht und offensichtlich
    kümmert es die Mehrheit der Anwender auch nicht. Irgendwann sind dann die Augen groß
    und das Wehklagen beginnt, warum denn niemand darauf aufmerksam gemacht hätte ...


    Mit dem Spieltrieb nicht alle Sorgfalt untergeordneten Grüßen


    logicpalm

    Die gefährlichste Weltanschauung ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.

    Alexander v. Humboldt

  • Ich sage ja baut nicht auf meine Rechtskenntnisse ;)


    Dennoch sehe ich es etwas anders. Dass ich jemanden sagen würde "speichere das bitte nirgendwo" war nur als Vorsichtsmaßnahme meinerseits gedacht, natürlich hat derjenige der die Daten bekommt dafür zu sorgen, dass sie sicher verwahrt sind.


    Und diese Pflicht ist erfüllt wenn er sich ausführlich mit den Geschäftsbedingungen und insbesondere den Datenschutzbedingungen des Dienstleisters seiner Wahl beschäftigt und diese nach geltendem deutschen Recht ausreichend sind. Falls die Daten dann missbraucht oder weitergegeben werden ist das ein Vergehen des Dienstleisters, nicht des Kunden (jedenfalls solange kein unseriöses Geschäftsgebaren erkennbar war, das wäre dann wohl grob fahrlässig). Im Übrigen können wir das ganze auch weiterführen.. nach Eurem Rechtverständnis müsste eigentlich jeder kleine oder große Dienstleister für persönliche Kontaktdaten sein Geschäft einstellen, denn man kann in der Praxis nicht davon ausgehen dass für jeden einzelnen Kontakt ein konkretes Einverständnis für die Abspeicherung auf den jeweiligen Servern eingeholt wurde. Ich glaube auch nicht dass so ein Einverständnis rechtlich erforderlich ist!


    Eines noch, auch wenn man einen lokalen, deutschen Dienstleister wählt, ist niemals sichergestellt dass dieser nicht auf internationale Server wie z.B. Akamai oder Amazon S3 zurückgreift, bzw. sein Hoster.


    Edit:
    @logicpalm


    Welcher Dienstleister für persönliche Daten schreibt denn explizit in seinen Geschäftsbedingungen dass Daten an Dritte weitergegeben werden??
    Aber um die Frage zu beantworten, dann wäre die Sicherheit der Daten natürlich nicht gewährleistet.


    Im Übrigen bin ich sehr kritisch gegenüber "grenzen- und kontrolllosen Datenflüssen" eingestellt, genau wie ihr. Ich möchte das aber auch nicht übertreiben. Ich habe gerade in einem anderen Thread geschrieben dass gerade kleine, lokale Dienstleister vielleicht viel eher ein Sicherheitsrisiko darstellen können als große, und außerdem: soll ich auch in zwanzig Jahren noch ein Notizbüchlein zücken? Ein Problembewusstsein muss da sein ja, aber 100%iges Misstrauen führt uns nicht weiter.

  • Welcher Dienstleister für persönliche Daten schreibt denn explizit in seinen Geschäftsbedingungen dass Daten an Dritte weitergegeben werden??

    Palm und Apple.
    Für Palm: Dienste von Palm webOS™

    Falls die Daten dann missbraucht oder weitergegeben werden ist das ein Vergehen des Dienstleisters, nicht des Kunden (jedenfalls solange kein unseriöses Geschäftsgebaren erkennbar war, das wäre dann wohl grob fahrlässig).

    In diesem Zusammenhang nach der gültigen Rechtssprechung eindeutig falsch. Der Mensch, der Dir seine Daten anvertraut, baut damit ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dir auf, nicht zu dem von Dir genutzen Dienstleister. Werden die Daten mißbraucht, kann der Mensch Dich haftbar machen, Du kannst Dich anschließend an Deinen Dienstleister halten. Die Verantwortung für die Sicherheit der Daten kann nicht einfach "weitergereicht" werden.

  • Tja, so kommt man gleich zu Beginn schon auf ein paar Posts ... ;)
    Unabhängig davon, dass es schwierig ist hier (gemeint ist ein Forum als Medium der
    Konversation mit offenem Publikum) eine sachliche, zielführende Diskussion im Gebiet
    der Rechtswissenschaften zu führen, denke ich, dass juggernauts Post mehr hergibt, als
    Du daraus gemacht hast.

    Und diese Pflicht ist erfüllt wenn er sich ausführlich mit den Geschäftsbedingungen und insbesondere den Datenschutzbedingungen des Dienstleisters seiner Wahl beschäftigt und diese nach geltendem deutschen Recht ausreichend sind.

    Zudem, wer liest die Geschäftsbedingungen oder beschäftigt gar 'ausführlich' mit ihnen?
    Selbst hier, in einem Kreis der überdurchschnittlich interessierten Anwender, ist das nicht
    üblich. Und wenn, wer kann sie tatsächlich beurteilen?
    Derzeit widersprechen die Nutzungsbedingungen z.B. von Palm zu webOS (aber auch von
    anderen Anbietern) eindeutig der hiesigen Rechtssprechung.
    Was denkst Du, wie das _ehrliche_ Ergebnis einer Umfrage darüber ausfallen würde, welche
    Daten von den Anwendern auf ihren Smartphones gespeichert und dann - ohne Rückfrage bei
    den betroffenen Personen - in einer, derzeit völlig undurchsichtigen, Wolke gespeichert wer-
    den?
    Wie hältsts Du es?


    Mit erschrockenen Grüßen


    logicpalm

    Die gefährlichste Weltanschauung ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.

    Alexander v. Humboldt

  • Wo habe ich mich da reingeritten.. alles was ich getan habe war doch nur ein offiziell von Google und Palm beworbenes Feature zu erklären so dass der Fragesteller seine Geburtstage in den Kalender bekommt *seufz* ;)


    Wie gesagt Deerhunter, ich bin nicht qualifiziert über geltende Rechtssprechung zu diskutieren, schreibe hier also nur meine persönliche Meinung.
    Zugegegen, Palm schreibt Daten können an "Partner" oder Tochterunternehmen weitergegeben werden. An "Dritte" allerdings nur nach einer Einverständniserklärung: "an Dritte, vorausgesetzt, Sie haben diesbezüglich Ihr Einverständnis erteilt". Da frag ich mich aber natürlich auch was darüber hinaus "Dritte" eigentlich noch bedeutet.
    Ansonsten hast du natürlich recht, da habe ich mich falsch ausgedrückt: die Person die mir Daten gibt kann mich verklagen, ich wiederum müsste dann den Dienstleister auf Schadensersatz oder Ähnliches verklagen.


    @logicpalm


    Wie unbewusst und naiv Menschen mit Daten umgehen erschreckt mich auch.. zumindest bei dem was ich so erleben muss. Wie gesagt ich sehe das ganze auch äußerst kritisch, aber verzichte dennoch nicht auf die neuen Möglichkeiten (tut ihr das?), sondern versuche das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren.


  • Zugegegen, Palm schreibt Daten können an "Partner" oder Tochterunternehmen weitergegeben werden. An "Dritte" allerdings nur nach einer Einverständniserklärung: "an Dritte, vorausgesetzt, Sie haben diesbezüglich Ihr Einverständnis erteilt". Da frag ich mich aber natürlich auch was darüber hinaus "Dritte" eigentlich noch bedeutet.


    Unabhängig von juristischen Spitzfindigkeiten: Ein "Partner" von Palm ist für mich schon ein "Dritter", von dem ich nicht weiß, wer er ist und was er anstellt...