Garantiefälle bei Saturn

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  • Vor einigen Tagen musste ich feststellen das sich die Kabelisoloierung, an meinen Kopfhörern, über dem Klinkenstecker beginnt zu lösen und somit ein Kabelbruch in erreichbare Nähe rückte.
    Da die Kopfhörer noch nicht einmal ein halbes Jahr alt sind, wanderte ich fluchs zum Saturn um diese umzutauschen oder mein Geld zurück zu bekommen.
    Der Krux an der ganzen Sache ist allerdings: gekauft wurden die Hörer im Saturn Krefeld und Mängeldefekt vorgetragen habe ich in Leipzig.
    Nun ging ich zu dem Kundenberater trug nett und sachlich mein Anliegen vor und wurde grundlos angeblafft, das so etwas unter keinen Umständen geht und sie solche Exoten nicht führen.
    Meine Frage, was ich denn noch für Möglichkeiten habe wurde mit "Keine Ahnung" quitiert.
    Gerade eben habe ich noch eine Beschwerdemail an den Saturn Support geschrieben, rechne allerdings nicht mit ernsthaftem Engagement.
    Eventuell muss ich wohl direkt den Support von Ultimate Ears in Anspruch nehmen - die sitzen allerdings in Californien und ich könnte mir vorstellen das sich dann alles ganz schön ziehen wird.


    Moral von der geschicht:Ich finde es eine Unmöglichkeit von Saturn, mich mit einem ordentlichen Kaufbeleg wieder aus dem Laden zu schicken. So etwas sollte es auch wenn es ein Franchise Unternehmen ist nicht geben!


    €dit. Bitte in die Meckerercke verschieben. Hatte ich ganz vergessen

  • Hat UE denn keinen deutschen Importeur? Wenn es "normale" Kopfhörer von denen sind kann man auch Ersatzkabel bekommen. Sind ja schließlich in gewissem Sinne Verschleißteile...

  • Der deutsche Importeur ist die Firma Fischer Amps, allerdings nur für die Customs, wenn ich das richtig verstehe.
    €dit: Habe dort mal nachgefragt ob die mir weiterhelfen können. Warte noch auf Antwort

  • Update:
    War in einem anderen Saturn und hab nach langem Warten immerhin nen 100 Euro Gutschein bekommen.
    Was ich jetzt mit dem Schein machen soll ist mir schleierhaft - Saturn hat leider absolut utopische Preise und in Leipzig vor allem keine gute Auswahl


  • Nun ging ich zu dem Kundenberater trug nett und sachlich mein Anliegen vor und wurde grundlos angeblafft, das so etwas unter keinen Umständen geht und sie solche Exoten nicht führen.
    Meine Frage, was ich denn noch für Möglichkeiten habe wurde mit "Keine Ahnung" quitiert.


    Nochmal hingehen, Ansprüche nochmal sachlich vortragen und den Herrn Kundenberater (sollte er wieder pampig werden) fragen, wo das Büro seines Chefs ist. Dabei das Namensschildchen nicht aus den Augen lassen und ihn immer mit seinem Namen ansprechen. Hilft in 100% der Fälle.

  • Update:
    War in einem anderen Saturn und hab nach langem Warten immerhin nen 100 Euro Gutschein bekommen.
    Was ich jetzt mit dem Schein machen soll ist mir schleierhaft - Saturn hat leider absolut utopische Preise und in Leipzig vor allem keine gute Auswahl


    Das geht ja schon mal garnicht. Hat du den Schein als Trostpflaster für den Ärger bekommen oder für die Kopfhörer.
    Bei zweitem würde ich den Schein zurückbringen, nur bares lacht. Die können dich doch nicht zwingen jetzt halt
    "Irgendwas" zu kaufen. Sachen gibts ...

  • Doch können sie. Geld zurück steht leider nirgends im BGB auch nicht bei Defekt der Ware.

  • Geld zurück steht leider nirgends im BGB auch nicht bei Defekt der Ware.

    Doch steht imho im BGB - nur nicht in so eindeutigen Worten.
    §346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
    Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein muß daher imho nicht akzeptiert werden.


    Anwesende RAs sind herzlich eingeladen, mich zu korrigieren, so ich irren sollte.

  • Korrigieren, gerne.


    Der Verkäufer muß aber nicht, er hat immer noch die Möglichkeit der Nachbesserung, sofern das alles seine Verhältnismäßigkeit hat.


    Was dies im Einzelfall tatsächlich bedeutet, kann nur ein Richter klären und sonst niemand, da hier das Gesetzt etwas schwammig formuliert ist. In der Praxis hat sich aber eine maximale dreimalige Nachbesserung durchgesetzt bzw. ist es üblich.


    Das gesetzliche Rücktrittsrecht gibt es imho so nicht mehr. Bei Fernabsatzgeschäften gibt es ein Widerrufsrecht. Dieses wird gerne als Rücktrittsrecht bezeichnet. Das hilft aber sowieso nicht bei Offline-Käufen, nur bei Haustürgeschäften gilt es noch. Ein grundsätzliches Rücktrittrechts eines Kaufvertrages gibt es so nicht. Von irgendwelchen nicht rechtmäßigen Vereinbarungen im Kaufvertrag etc. spreche ich natürlich nicht.


    Wobei das hier eh nicht zum tragen kommt, du bist ja noch innerhalb der 6 Monate, somit gilt noch der halbwegs vernünftige Teil der gesetzlichen Gewährleistung.


    Gruß
    Karl


    Noch ein Link zum Paragraphen:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html


    Das steht noch weitaus mehr drin, und der zitierte Satz beschreibt nicht den Inhalt, nur ein verzerrter Auszug.

  • Hm nee, nicht ganz.
    Imho sieht die Sachmängelhaftung unverändert zwei Stufen vor:
    Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
    Stufe 2: Rücktritt (wie von mir beschrieben) oder Minderung


    Ich bin dabei davon ausgegangen, dass der TE einen Sachmangel geltend gemacht hat und sich auf die Sachmängelhaftung (bis 2002: Gewährleistung) berufen hat.

  • ...bin mir nicht ganz sicher, befürchte jedoch daß die Saturns alle eigenständige GmbHs sind und somit rechtlich selbständige Dritte zueinander... Da hat ein Laden nix mit einem andern zu tun...

  • Richtig! Die Media-Saturn-Holding ist ne Franchise Gesellschaft.
    Jeder Saturn ist ne eigene GmbH und somit ist ein Umtausch in nem anderen Laden shconmal tatsächlich nur Kulanz.

  • Hm nee, nicht ganz.
    ......


    Ich bin dabei davon ausgegangen, dass der TE einen Sachmangel geltend gemacht hat und sich auf die Sachmängelhaftung (bis 2002: Gewährleistung) berufen hat.


    Das hat er eben nicht. Das wurde ihm ja verwehrt.


    zu deiner Stufe 1 möchte ich noch hinzufügen, dass die Wahl des Kunden auch verhältnismäßig sein muß. Wenn bei einem Haus die Tür kaputt ist, hat er kein Recht auf ein neues Haus (überspitzt formuliert)


    Gruß
    Karl

  • Das hat er eben nicht. Das wurde ihm ja verwehrt.

    Ja, da hast Du recht. Liegt offensichtlich daran, daß er einen anderen Markt gewählt hat, um sein Begehr vorzutragen. Von daher ist es eigentlich eine sehr kulante Lösung.

    zu deiner Stufe 1 möchte ich noch hinzufügen, dass die Wahl des Kunden auch verhältnismäßig sein muß. Wenn bei einem Haus die Tür kaputt ist, hat er kein Recht auf ein neues Haus

    Stimmt, ging mir mal mit einem Neuwagen der Kompaktklasse (gebaut in Niedersachsen) so, da fiel nach einer Woche immer das Fenster an der Fahrerseite herunter (Zwangsbelüftung?). Da mußte ich auch zwei Reparaturversuche über mich ergehen lassen.

  • Mein Gemeckere zielte eigentlich eher auf die Unfreundlichkeit des Verkäufers hin.
    Mit dem Gutschein bin ich soweit zufrieden - besser als sich selber mit dem Support rumplagen...

  • Ich kaufe dort eigentlich nie...
    Die Kopfhörer hatte ich von privat gekauft - Rechnung von Saturn war dabei und ich bin nicht in der finanziellen Situation 100 Euro einfach mal zu verschenken ^^

  • erstens teuer, und zweitens oft Ärger bei Garantiesachen.


    Naja, wenn sie einen Abverkauf machen ist es teilweise extremst billig. Aber mit den Garantiesachen hast du Recht. Entweder sie machen es teuer oder verweisen dich an externe Dienstleister. Aber die meisten Leute wollen halt nicht mehr in Fachgeschäften kaufen :oh-je: