wenn die karte defekt ist und du (irgendwie) nachweisen kannst, sie daundda gekauft zu haben, braucht es keinen kassenzettel.
ist ein gängiger (und von verkäufern durchaus bewußt aufrechterhaltener) irrtum, man brauche zum umtausch mangelhafter ware einen kassenzettel. fakt ist: der verkäufer muß für mangelhafte ware innerhalb der gwährleistungszeit einstehen, ob du einen kassenzettel hast oder nicht. man muß nur nachweisen können, die ware tatsächlich bei dem verkäufer auch gekauft zu haben, das geht u.a., aber eben nicht nur, mit dem kassenzettel. ein freund, der dabei war, reicht auch.
nur wenn es um freiwillige leistungen geht (zB umtausch bei nichtgefallen), kann der verkäufer zusätzliche bedingungen aufstellen (wie zB eben den kassenzettel).