Das ist aber wie mit ebay (und ich möchte jeden TP-Ebay Verkäufer davor warnen): Die dürften in aller Regel ungültig sein. Zum einen ist die Garantie so oder so freiwillig, was man ausschliessen müsste ist die Gewährleistung, und die darf man nicht ausschliessen sobald man gewerblicher Händler ist. Und dafür ist ausschlaggebend warum man Verkauft (und nicht die Menge, da muss man höllisch aufpassen, es gibt da unterschiedliche Kontexte was das "gewerbliche" angeht:
Die Gewinnerzielungsabsicht ist mitnichten das alleinige Merkmal eines gewerblichen Händlers - da gehören schon ein paar weitere Merkmale dazu (wie z.b. dauerhaft, organisatorischer Aufwand etc.) und das in jedem Kontext. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht schließlich hinter jedem Verkauf. Oder meinst Du, daß private Verkäufer Artikel nur in der Absicht verkaufen, sie loszuwerden?
Eine Garantie kann btw - in Abhängigkeit der Regelungen im Einzelfall - mit Genehmigung des Herstellers durchaus übertragen werden. Auch die Ansprüche, die sich aus der Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) ergeben, können an einen Zweitkäufer übertragen werden, wenn ein C2C Geschäft vorliegt. Hier muß nur der private Erstkäufer seine Ansprüche an den privaten Zweitkäufer schriftlich abtreten - dazu gibt es zwar noch keine eindeutige gesetzliche Regelung, aber i.d.R. entscheiden Gerichte da durchaus verbraucherfreundlich.
habe gerade mit euronics direkt telefoniert,
Nur zur Info: "Euronics" ist im Gegensatz zu MM / Saturn o.ä. keine Kette oder Konzern, sondern ein Händlerzweckverband, der einen Teil seiner Angebotspalette gemeinsam bezieht, für diese Produkte gelten dann entsprechende Preisregelungen, an die die einzelnen Händler dann - normalerweise - gebunden sind. Nicht immer hält sich jeder Händler daran.