Quote
Original von OWL
Warum nicht? Mit der Einstellung eines Forenbeitrages verzichtet der Schreiber ja nicht automatisch auf die Rechte am eigenen Schrieb. Ergo kann der Autor seine Einwilligung zur Veröffentlichung auch widerrufen, was durch ein (wie auch immer geartetes) Löschbegehren konkludent geschieht.
Wie schon geschrieben, bin ich kein Rechtsverdreher. Ich hatte aber schon (auf Heise?) ein Urteil gefunden in dem klar gesagt wurde, dass man durch die Veröffentlichung in Internetforen durchaus einiges an Rechten am eigenen Beitrag abgibt. Darüber könnten wir jetzt aber Tage diskutieren - erstmal müsste ich dazu aber das Urteil finden.....falls ich mal Zeit habe.
Klauseln in den Forenregel oder welche, die dabei vom User unter den Beitrag gesetzt werden, sind rechtlich eh sehr wackelig. Hierauf können sich weder Betreiber noch User wirksam berufen.
Quote
Da ist die Verhältnismäßigkeit klar: Während der User jeden einzelnen Beitrag händisch editieren muß (und hier zB. damit eben keine vollständige Löschung erzielen kann, kann der Forenbetreiber das ganz einfach mit einer simplen SQL-Abfrage erledigen.
Kann wirklich jeder Admin SQL? Die meisten nicht. Aber darum geht es nicht. Der User hat selbst geschrieben - wenn er eine Löschung wünscht und sie für ihn machbar ist, muss er es auch selbst durchführen. Der Betreiber kann nichts dafür, dass der User soviel geschieben hat.
Ist aber müßig, darüber zu diskutieren. Hier ist es schon geschehen.
Mist aber auch: soviel wollte ich jetzt gar nicht schreiben 