Satzung der Senior-PUG
Ergänzend zur Satzung beachten Sie bitte auch die "Richtlinie zur Vergabe von Freibier".
Name, Sitz und Zweck
§1 Die Vereinigung trägt den Namen "Senior-Palm-User-Group (Senior-PUG, SPUG).
Sie hat ihren Sitz im WWW und ist im Skybert-PUG-Register eingetragen.
§2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern der Vorstand sich daran
erinnert.
§3 Die Senior-PUG verfolgt die folgenden Ziele:
a) Recht auf Schrulligkeit
b) Weltherrschaft
c) Verchromung des Mondes
d) Abschaffung der Legende vom Displayfiepen
e) Entwicklung eines Notfallknopfes für den Palm
Weitere Ziele können auf Beschluss der Mitgliederversammlung hinzugefügt werden.
§3.1) Kommunikation und Gäste:
Die SPUG verschreibt sich der Kommunikation auf allen erreichbaren Ebenen. Dazu ist jedes Mittel zu nutzen egal ob Analog oder Digital.
Dazu wurden ein Forum und ein IRC-Kanal (siehe Homepage) eingerichtet. Die Benutzung dieser SPUG-Medien ist NUR Mitgliedern und/oder eingeladenen Gästen gestattet (Ausnahme Forum, in dem ein Gast als solcher erkennbar ist). Eingeladene Gäste erkennen automatisch die Satzung und die Ziele der SPUG an. Das Verhalten der Gäste muß der Satzung entsprechend sein. Insbesondere sind verbale/non-verbale Attacken gegen Mitglieder und/oder Ihren Aktionen zu unterlassen. Verstöße gegen die allgemeine Ordnung, der Satzung sowie gegen Anweisungen von anwesenden Mitgliedern führen zum sofortigen temporären Ausschluß. Wiederholte Verstöße ziehen weitergehende Konsequenzen nach sich.
Mitgliedschaft und Einkünfte
§4 Die Mitgliedschaft ist an eine der folgenden Bedingungen gebunden:
a) Das Mitglied ist über 30 Jahre alt.
b) Das Mitglied fühlt sich selbst älter als 30 Jahre.
c) Das Mitglied fühlt sich älter als 30 Jahre an.
d) Das Mitglied erhält (von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern) die Ehrenmitgliedschaft.
Das Mitglied erkennt die Satzung uneingeschränkt an.
§5 Die Beitrittserklärung kann formlos (z.B. per Mail an spug@senior-pug.de) abgeben werden, wenn die Bedingung nach §4 Absatz a und e erfüllt sind, der Aufnahmekanditat sich vorher nicht schwer an den Zielen der SPUG vergangen hat oder die Tätigkeit der SPUG behinderte. Zum Beitritt nach §4 Absatz b und c ist die Bestätigung zweier SPUG-Mitglieder notwendig.
§6 Die Mitgliedschaft endet mit vorgeschrittener Retardierheit sowie akuter
und chronischer Infantilität und wird automatisch mit einer Ehrenmitgliedschaft mit Beraterfunktion fortgesetzt. Das Mitglied erhält zu Abschied ein Freibier.
Eine Mitgliedschaft nach §4 Absatz d kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen vom Vorstand aufgehoben werden, es sei denn das Mitglied hat die Vorraussetzungen nach §4 Absatz a und e erfüllt.
§7 Die SPUG verfügt über keine ordentlichen Einkünfte (Spenden zur Verfolgung
der Ziele [und für Freibier] können nicht von der Steuer abgesetzt werden)
§8 Dementsprechend gibt es auch keinen Mitgliedsbeitrag,
§9 der nie fällig wird.
§10 Die nicht vorhandenen Mittel der SPUG dürfen nur zu o.g. Zielen und
Freibier verwendet werden.
Organe der SPUG
§11 Die Organe der SPUG sind neben üblichen und noch vorhandenen Körperorganen:
a) Palm
b) Lupe (ersatzweise entsprechende Software)
c) Hörgerät
d) Vorstand
e) Mitgliederversammlung
d) Kommunikationsmedien (Analog, Digital)
§12 Der Vorstand besteht aus
a) Schlüsselwart
b) Schriftführer
c) Präsident
d) Damenwart
e) Revisor
§13 Die Beschlussfähigkeit des Vorstands ist nur bei ausreichender
Gesamtschrulligkeit gegeben. Diese legt das älteste anwesende Mitglied fest.
§14 Zum Vorstands werden die schrulligsten Mitglieder bestimmt. Die
Schrulligkeit wird einmal jährlich auf einer Mitgliederversammlung bestimmt.
§15 Die Aufgaben des Vorstands sind die Umsetzung der Ziele der SPUG sowie der
Ausschank von Freibier.
§16 Die Ausgabe von Freibier kann auch durch ein Vorstandsmitglied alleine
erfolgen.
Mitgliederversammlung
§17 Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich im #seniorpdachat zusammen.
§18 Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Wahl des Vorstands,
Beschlüsse über neue SPUG-Ziele sowie die Auswahl der Freibiermarke.
§19 Zusätzliche Mitgliederversammlungen sind nicht statthaft (der Beitrag der
SPUG zur Senkung des Altenbetreuungskosten).
§20 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ihre Schrulligkeit die
des Vorstands überschreitet.
§21 Satzungsänderungen und Mitgliederausschlüsse können mit einfacher Senilität
vorgenommen werden.
§22 Die SPUG löst sich automatisch auf, wenn die Schrulligkeit der anwesenden
Mitglieder gleich null ist.
§23 Protokolle der Mitgliederversammlung und Vorstandsitzung erstellt der
Schriftführer. Da Protokolle im Inhalt so oder so nie gelesen werden, genügt
die Veröffentlichung der CRC (1-bit-breit).
Auflösung der SPUG
§24 Bei Auflösung der SPUG werden die verbliebenen Mittel in Freibier für die
Betreuer umgesetzt.
§25 Bei Ende der Mitgliedschaft, durch Auflösung der SPUG, erhält jedes anwesende Mitglied letztmalig Freibier.