Beiträge von Heiko_W

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    Hallo liebes Forum,


    folgendes Problem: Windows neuinstalliert, auch Palm Desktop.


    Beim ersten Sync verlangt die Anwendung auf dem PC nun ein Password, damit ich mit meinem Palm T|X syncen kann. Nur: Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, jemals ein Passwort (muss ja im Palm sein) festgelegt zu haben. Weder funktioniert ein leeres Passwort, noch helfen meine "Standardpasswörter". Was tun?


    Lässt sich im Palm das Passwort irgendwo setzen/ändern/einsehen?


    Ich komme leider überhaupt nicht schweiter. :peinlich:


    Beste Grüße,
    -Heiko.

    Hallo liebes Forum,


    bisher bin ich über Bluetooth und GRPS ins Internet gegangen, was eigentlich immer gut geklappt hat. Nun steht ein Upgrade auf ein UMTS-Handy an. Was genau muss ich tun, um bei meinem Netzanbieter (O2) nun per UMTS mit dem T|X zu surfen? Datentarif ist vorhanden.


    Danke!


    -Heiko.

    Zitat

    Original von bluescreen
    ist mir dies durch das fernabsatzgesetz möglich? es handelt sich ja um ein nicht gefallen und nicht um ein nicht funktionieren, wobei dies sicherlich etwas strittich ist (aus meiner sicht).



    Zitat

    Original von millenium3000
    Allerdings weiß ich nicht, wie die bei einem bereits ausgepackten und genutzten Artikel reagieren. Denn das lässt sich ja nicht mehr ordentlich einpacken, eine Speicherkarte ist ja meist im Blister. Theoretisch könnte Sie die Rückgabe ablehnen, aber Amazon ist meist sehr sehr kulant.



    Hi,


    mal einige Dinge zur Klarstellung:


    1.) Es gibt seit dem 1.1.2002 kein Fernabsatzgesetz mehr. Die Regeln, die du meinst, sind im Zuge der als Großen Schuldrechtsreform bekannten Novelle direkt Bestandteil des BGB in den §§ 312b ff. geworden. Das ist die Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die bei eBay immer wieder als „neues EU-Recht“ bezeichnet wird.


    2.) Du musst keinen Grund für die Rücksendung nennen. Ich würde auch raten, darauf zu verzichten. Mit überflüssigen Anmerkungen wie „ist superlangsam“ reitest du dich wenn überhaupt nur selbst rein. Es geht also beim Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht um eine „nicht funktionieren“ – ein „gefällt mir doch nicht“, reicht als Motiv aus, muss aber wie gesagt nicht erwähnt werden. Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, besteht eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Nur in den ersten sechs Monaten besteht dabei aber zu deinen Gunsten eine Beweislastumkehr.


    3.) Unter 40 € musst sieht das Gesetz vor, dass du die Kosten für die Rücksendung tragen musst. Das könnte in deinem Fall grenzwertig sein. Natürlich kann ein Händler dir aus Kulanz auch bei geringeren Kosten die entfallenden Rücksendekosten erstatten.


    4.) Entscheidend: die Frist! Hast du einen Fernabsatzvertrag entspr. der §§ 312b ff. BGB geschlossen (also als Verbraucher mit einem Unternehmen, per Telekommunikation…) dann hast du ab Erhalt der Ware 14 Tage Zeit, von deinem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Danach nicht mehr. Dann wäre es eine Frage der Kulanz. Hast du allerdings keine ausreichende Belehrung über dein Rücktrittsrecht erhalten, beträgt die Frist sechs Monate.


    5.) Wegen aufgerissener Verpackung darf natürlich niemand die Annahme verweigern. Das würde ja das Rücktrittsrecht ad absurdum führen, wenn der Käufer das Produkt dann gar nicht auspacken und ausprobieren dürfte. Auf die Verpackung kommt es also nicht an. Du bist lediglich verpflichtet, überhaupt in einer für den Tramsport (nicht Wiederverkauf!) geeigneten Verpackung die Karte zurückzuschicken.


    6.) Insbesondere hast du als widerrufender Käufer die durch die Nutzung des Produkts in der Zwischenzeit entstandene Gebrauchsspuren oder ersparte Aufwendungen auszugleichen. Hier liegt Streit in der Bemessung der entsprechenden Summen nahe. Selbstverständlich kann hier der Händler ebenfalls aus Kulanz darauf verzichten. Die Praxis zeigt, dass gerade das - solange kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt - so auch geschieht.

    Nexave stellt sich hier zwar auf die vermeintlich sichere Seite – mit der realen Rechtslage hat das jedoch wenig zu tun. Inzwischen ist die Abgrenzung von Schmähkritik und berechtigter, auf Fakten basierender Kritik nachhaltig durchjudiziert worden. Selbstverständlich darf ich schreiben, bei Software-Schulze mit diesem und jenem Problem im Regen gelassen worden zu sein, überhaupt war der Support schlecht und niemals kaufe ich da wieder etwas.


    Wohl kein Gericht der Republik würde darin eine Rechtsverletzung sehen. Wenn überhaupt, ist ja hier auch zunächst einmal das Recht des Kunden auf ordnungsgemäße Vertragsverfüllung verletzt. Überschritten ist die Grenze, wenn solche sachlichen Fundierungen fehlen oder schlicht wüste Beschimpfungen kommen.


    Eine Rechtsschutzversicherung bringt hier aber in aller Regel nichts. Man möge einmal die Risikoausschlüsse studieren: Wer sich die übliche Otto-Normalerverbraucher-Versicherung gönnt, hat ganz sicher Marken-, Wettbewerks- und Urheberrechtsstreitigkeiten ausgeschlossen.


    Ein Vabanquespiel triebt Nexave hier ohnehin durch die Vermischung von Nachrichten und eigenem Shop: Nexave kann sich nicht einfach dahinstellen und bedauern, als vermeintliche Nachrichtenseite hier eingeschränkt zu werden. Denn mit dem Verkauf der Geräte ist Nexave ebenfalls Mitbewerber von PDAssi.


    Ich halte das für riskant. Falls Pdassi wirklich einmal Nexave blöd kommen wollte, liegt der Streitwert bei einer Abmahnung wegen des Wettbewerbverhältnisses ohne Zweifel so hoch, dass selbst die Abmahnung schon problemlos 5000 € kosten könnte.


    Da würde ich auf Impressum (V.i.s.d. MdStV?), Widerrufsrecht, Metatags & Co lieber ein Auge mehr werfen. Oder den Laden und Forum/Newsseiten trennen. Falls da also einmal ein Anwalt gebraucht wird… :) Ich helfe gerne.


    Lustige Fußnote:


    „Glückwunsch, pdassi“
    http://www.nexave.de/news/show.php?id=280

    Zitat

    Original von beam
    Dann den Center Button drücken und man landet an der gleichen stelle bei den Luftaufnahmen.


    Naja, wobei "gleiche Stelle" bei mir sehr großzügig ausgelegt werden muss.



    Ansonsten stimmt alles: Pixelmüll gibt's mit alter Version; die Straßensuche fehlt einfach.

    Ja, hatte sie direkt mit dem T|X gekauft. Beruflich bedingt bekomme ich deutlichen Rabatt bei Palm, so dass das Gerät bloß rund 200 € gekostet hat. Ich bin auch eigentlich sehr zufrieden. Nur dass der Hotsync nun kaum noch geht, störrt.

    Zitat

    Original von frimp
    das mit dem Wackler ist leider bauartbedingt, da der Palm nicht ein- sondern aufgesteckt wird.


    Ich habe nicht geschrieben, dass der T|X in der Dockingstation wackelt.


    Ich habe geschrieben, dass der T|X in der Dockingstation einen Wackelkontakt hat und kaum noch ein Hotsync möglich ist.


    kein Hotsync =! bauartbedinger Sitz

    ?(


    Was heißt "mitgeliefertem Kabel"? Mit einem anderen Kabel nicht? Bei mir wurden ja nun einmal Kabel und Dockingstation mitgeliefert.


    Was heißt "so tönt es auch"? Beziehst du dich dabei auf die normale Geräte-rein/raus Piepsen, oder auf das - mich beschäftigende - Wackelkontaktpipsen?


    Hast du also auch Probleme mit dem Hotsync?

    Hallo,


    seit einigen Tagen ist mit meiner Dockingstation und dem T|X kaum noch ein Hotsync möglich: Scheinbar gibt's permanent einen Wackelkontakt: Das etwas höhere Piepsen ("Gerät eingesteckt") und das etwas tiefere ("Gerät rausgenommen") wechseln sich ab. Interessanter Weise gibt's aber beim Laufwerksmodus oder bei CardExport keine Probleme: Da steht die Verbindung fest.


    Was kann das sein? Sind solche Probleme bekannt?


    Danke für euer Feedback!


    -Heiko.

    |Hallo,


    es gab zuletzt einige Diskussionen um Display-Vergleiche und ich hatte bereits erklärt, dass aufgrund adaptiven Eigenschaften der menschlichen Wahrnehmung Displays nur sehr schwer verglichen werden können, insb. gaukelt ein kälterer Weißpunkt meist eine größere Helligkeit vor.


    Ich habe nun einmal die Displays vom T3 und T|X mit einem Spektralfotometer ausgemessen. Bei Bedarf kann ich gerne die Spektralkurven irgendwo hochladen, hier schon einmal die Werte für Luminanz und Farbtemperatur:


    T|X max. Helligkeit
    79 Lux
    7314K


    T|X min. Helligkeit
    32 Lux
    6678K


    T3 max. Helligkeit
    76 Lux
    6233K


    T3 min. Helligkeit
    27 Lux
    5652K


    Andere Geräte habe ich derzeit leider nicht zur Verfügung. Wie man sieht sind die Helligkeitsunterschiede jenseits des Wahrnehmbaren. Dass trotzdem viele Anwender glauben, das T|X Display sei heller, ist ein bekannte Täuschung in der Wahrnehmung: Kältere Weißpunkte (höhere Temperaturen) wirken subjektiv heller, obwohl sie es nicht sind.


    Brachtet man die (hier nicht gezeigte) Spektralkurve, stellt man fest, dass beide Geräte eine Hintergrundbeleuchtung mit 460nm haben. Dazu finden sich kleinere Spitzen bei 540nm und 590nm, insbesondere letztere Erhebung ist beim T3 etwas ausgeprägte und führt damit zu einer wärmeren Erscheinung. Insgesamt hat Palm beim T|X wohl schlicht das Material auf das Spektrum der Hintergrundbeleuchtung hin optimiert.


    -Heiko.

    Also mein T|X fiepte vom ersten Tag an, ähnlich wie der T3. Der Ton ist sehr hoch und dürfte wohl teilweise für einige Anwender an der Grenze des hörbaren liegen. Gestört hat es mich nie - am Flughafen oder sonst wo ist es nicht totenstill.

    Bertram,


    es gibt kein „absolutes Weiß“. Weiße Farbe ist immer eine Funktion der Farbtemperatur: Die gibt an, auf welche Temperatur ein idealer, schwarzer Körper erhitzt werden muss, um Licht einer bestimmten Farbe (eben der Farbtemperatur) abzugeben.


    Die Problematik der Materie ist nun, dass die menschliche Farbwahrnehmung im höchsten Maße subjektiv ist. Insb. korreliert die Farbtemperatur mit der Helligkeitswahrnehmung auf eine Art, die der Wissenschaft bis heute nicht völlig klar ist. (http://www.soluxtli.com/edu13.htm)


    Die subjektiven Eigenarten des menschlichen Sehen nutzen vielfach die Hersteller aus: Sie stellen die Farbtemperatur des Displays viel zu hoch (paradoxer weise also „zu kalt“) ein. Obwohl das Display dann eigentlich mehr von Gelb nach Blau verschoben ist, erscheint es dem Menschen heller. Mir scheint, Palm hat auch beim T|X diesen Trick benutzt.


    Die Helligkeit verschiedener Displays erscheint euch bei einem PUG-Abend auch schon deshalb unterschiedlich, weil Unterschiede in der Farbtemperatur zwischen Kneipenlicht (vielleicht 2500 bis 3500 k) ganz anders sind als die Farbtemperaturen bei einem Display. Bei meinem T3 schätze ich 5000 K, beim T|X 7500 K.


    Ich werde heute abend mal die Displays vom T3 und T5 mit einem Spektralfotometer ausmessen. So lassen sich Helligkeit und Spektralverlauf sachlich darstellen. Vielleicht schicke ich Bertram die Bilder, dann kann er sie hier posten.


    Fazit: Es gibt kein „schöneres“ oder genaueres „Weiß“. Welches Weiß ihr als „am weißesten“ empfindet, hängt von eurem Umgebungslicht ab. Bei Lampenlicht sieht der T3 natürlicher aus, draußen bei blauem Himmel im Schatten der T|X.


    -Heiko.

    Ja, der T|X ist mit der mitgelieferten Software durchaus ok, um Netze zu finden. Trotzdem wäre Netchaser besser, etwa weil man nicht offene APs rausfiltern kann. Auch kann das Programm dann beim Finden eines offenen APs einen Ton ausgeben. Das ist praktisch.


    Es ist aber definitiv so, dass NetChaser mit dem T|X überhaupt keine APs findet, also nicht funktioniert. Im Gegenteil hat NetChaser bei mir irgendwie das Wifi verbogen: Statt rund 1s dauerte das Suchen dann mindestens 5s. Das war ziemlich nervig!