Neues Minenfeld für Website-Betreiber

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  • Hallo,


    bisher war es ja hauptsächlich das Impressum, das, wenn es nicht fehlerlos gestaltet war, die geldgeilen Abmahnanwälte magisch anzog.


    Nun droht (ziemlich allen) Website-Betreibern neues Ungemach: in Form des neuen "Telemediengesetzes".


    Zitat


    Rechtsexperten gehen davon aus, dass die mit der Neuordnung des Medienrechts im Telemediengesetz (TMG) bekräftigten Informationspflichten von unseriösen Anwälten ausgenutzt werden könnten. "Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen künftig ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung" in allgemein verständlicher Form "zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten", schreibt der Rechtsanwalt Jens Liesegang in einem Beitrag für Lübeck Online. Der Experte rechnet damit, "dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird"


    Ganzer Artikel bei Heise.de


    Langsam aber sicher überlege ich, ob ich meine Homepage nicht besser vom Netz nehmen sollte. Ist ja bald ein unkalkulierbares finanzielles Risiko...


    Kopfschüttelnd,
    Thomas

  • Zitat

    Original von jawbreaker
    Betreibst du eine gewerbliche Website?


    Wenn du mit gewerblich meinst, dass ich damit Geld verdiene: nein. Ich hab zwar Werbung auf der Seite, aber die Einnahmen decken nicht mal die Ausgaben für's Hosting.


    Aber gerade bei der Werbung sehe ich ein Problem: wie wird das von Gerichten eingeschätzt werden. Ist eine Webseite schon dann "geschäftlich", wenn eine Werbeanzeige geschaltet ist? Oder erst dann, wenn ich über die Seite etwas verkaufe? Oder wenn sie für ein Unternehmen wirbt?


    Fragen über Fragen, die wohl erst dann geklärt sind, wenn es entsprechende Abmahnungen und folgende Gerichtsurteile gibt. Und das ist eben der Unsicherheitsfaktor bei der Sache.


    Gruß,
    Thomas

  • Hm, was ist gewerblich?


    Ich plane einen Info-Pool für meine Klassen einzurichten.
    Werbung gibt es darauf keine. Und ein "Gewerbe" habe ich doch auch nicht. Trotzdem nutze ich die Seite irgendwie beruflich.


    *grübel*


    koermit

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Impressumpflicht gilt ja bereits die ständige Pflege der Webseite als ausreichendes Kriterium, um in den Kreis der betroffenen Webseiten zu gelangen. Das man ein echtes Gewerbe angemeldet hat etc. spielt dabei keine Rolle. Ich bin stark am Überlegen, wie ich meine Webseite etc. in ein sicheres Drittland überführe. Das bedeutet eine ausländische Adresse, einen ausländischen Provider und sicherlich auch einen ausländischen Verantwortlichen, als dessen Gast ich sozusagen meinen Content veröffentliche. Ich hab ja nichts dagegen, das ein Besucher meiner Webseite meine Identität abfragen kann und mit mir in Kontakt treten kann. Aber die Menge an kleinen und großen Verordnungen und Erlassen im Hinblick auf die Onlinepräsenz und die finanziellen Risiken bei Nichtbeachtung (Abmahnung) machen mir langsam Bauchschmerzen. In diesem Hinblick möchte ich auch auf die Impressumspflicht bei Onlinekommunikation hinweisen, die seit 1.1.07(?) gilt. Auch hier ist zumindest mir nicht ganz klar, wer und was davon betroffen ist.


    Gruß
    Henk

  • Zitat

    Original von koermit
    Hm, was ist gewerblich?


    ...


    koermit


    Soweit ich das gelesen hatte geht es um Seiten (und Mails von Domänen) die ein Gewerbe angemeldet haben. Also nicht Seiten die von Menschen sind die Geld verdienen sondern von Gewerbetreibenden.


    Damit dürften Freiberufler z.B. ausgeschlossen sein.
    Ich bin mir aber eher nicht sicher ...
    ... habe auch bisher zu wenig drüber gelesen.

  • Meine Herren. Na kurzer Lektüre das für deutsche Verhältnisse leicht verdaulichen Gesetzentwurfs. Möchte ich kurz folgende Punkte hervorheben:


    Zitat

    Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste ... die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen ... Dieses Gesetz gilt ... unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.


    Zitat

    ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters


    Zitat

    Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.


    Also irgendwie scheint das doch für jeden zu gelten!?