Hallo,
bisher war es ja hauptsächlich das Impressum, das, wenn es nicht fehlerlos gestaltet war, die geldgeilen Abmahnanwälte magisch anzog.
Nun droht (ziemlich allen) Website-Betreibern neues Ungemach: in Form des neuen "Telemediengesetzes".
Zitat
Rechtsexperten gehen davon aus, dass die mit der Neuordnung des Medienrechts im Telemediengesetz (TMG) bekräftigten Informationspflichten von unseriösen Anwälten ausgenutzt werden könnten. "Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen künftig ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung" in allgemein verständlicher Form "zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten", schreibt der Rechtsanwalt Jens Liesegang in einem Beitrag für Lübeck Online. Der Experte rechnet damit, "dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird"
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Langsam aber sicher überlege ich, ob ich meine Homepage nicht besser vom Netz nehmen sollte. Ist ja bald ein unkalkulierbares finanzielles Risiko...
Kopfschüttelnd,
Thomas