Ist jede WebOS Anwendung OpenSource ?

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  • Nein, nicht jede WebOS Anwendung ist OpenSource.

    OpenSource

    ... ist eine Lizenzform und bedeutet nicht, daß Dein Quellcode offenliegt.
    Zur OpenSource-Lizenz gehören drei Faktoren, die der Ersteller der Software festlegt:

    • Die Software (Quelltext) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor
    • Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden
    • Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden

    Es gibt jede Menge Software, deren Quellcode einsehbar ist, die aber trotzdem unter den verschiedenen (restriktiven) Lizenzformen steht. Software in der entsprechenden Schöpfungshöhe unterliegt zudem immer dem Urheberrecht.


    Auch webOS selbst ist kein OpenSource, das Verändern mittels Hacks & HomebrewPatches somit strenggenommen rechtswidrig. Es führt i.d.R. zum Erlöschen der Nutzungslizenz.

  • ... ist eine Lizenzform und bedeutet nicht, daß Dein Quellcode offenliegt.


    Doch genau das und nur das bedeutet OpenSource strengenommen. Gemeint ist mit dem Begriff oft freie Software, trotzdem ist die Verwendung in dieser Form schlicht falsch. OpenSource kann jede Software sein deren Quellen offen liegen, das beinhaltet nicht, dass diese auch kostenlos erhältlich ist oder weiterverbreitet werden darf.


    Auch webOS selbst ist kein OpenSource, das Verändern mittels Hacks & HomebrewPatches somit strenggenommen rechtswidrig. Es führt i.d.R. zum Erlöschen der Nutzungslizenz.


    Solange man nur für sich selbst etwas verändert, kann das nicht rechtswidrig sein. Problematisch wird es, wenn man solche Modifikationen weiterverbreitet (was ja aktuell bei den Patches gemacht wird). Probleme kann aber nur der Autor der Patches bekommen, nicht der Anwender.

  • Sorry, Deine Auffassung zu OpenSource ist so nicht richtig. Wenn der Quellcode offenliegt, ist es nicht automatisch quelloffene Software oder OpenSource, auch wenn die reine Übersetzung des Begriffs dies vermuten läßt.
    Das Eine ist ein technischer Aspekt, das Andere ein rechtlicher. Es gibt verschiedene Programmiersprachen, bei denen der Quellcode grundsätzlich "offenliegt" - das ist doch nichts Neues.

    Solange man nur für sich selbst etwas verändert, kann das nicht rechtswidrig sein.

    Doch, ist es. Das Urheberrecht ist da eindeutig. Den Fall hatten wir erst kürzlich wieder in unserer Rechts- und Vertragsabteilung. Wir wollten in einer sogar ausschließlich für uns produzierten Software etwas ändern, hatten aber übersehen, das unsere Vertragsleute beim Anteil Lizenzrecht nicht aufgepasst hatten - wir durften selbst nichts ändern, sondern mußten den Hersteller damit beauftragen.

  • Hallo Zusammen,


    mir ging es schon um die Unterscheidung von Quell-Offen und Quell-geschlossen.
    Also OpenSource oder ClosedSource.


    Und dabei ging es mir darum das man bei OpenSource, also wenn die Quellen offen liegen darauf angewiesen ist das alle Menschen die auf den QuellCode zugreifen können ehrliche Menschen sind, während bei ClosedSource der Aufwand an den QuellCode zu kommen schon erheblich größer ist und in der Regel nicht lohnen dürfte.


    Tatsächliche wunder ich mich, dass Programme wie SplashID quelloffen auf dem Pre liegen sollen. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass die Ihren ganzen QuellCode "verschenken". Ist doch nicht nur das runterschreiben, da steckt ja auch ne Menge KnowHow drin, die einem einen Vorsprung vor der Konkurrenz geben.


    Aber anscheinend, so habe ich es mindestens verstanden, muss man seinen QuellCode direkt auf den Palm geben und kann nichts vorher kompilieren !?

  • Sorry, Deine Auffassung zu OpenSource ist so nicht richtig. Wenn der Quellcode offenliegt, ist es nicht automatisch quelloffene Software oder OpenSource, auch wenn die reine Übersetzung des Begriffs dies vermuten läßt.


    Ok, der Begriff scheint sich tatsächlich als Synonym für freie Software durchgesetzt zu haben, ursprünglich ist die Bezeichnung open source zu übersetzen mit quelloffen.


    Doch, ist es. Das Urheberrecht ist da eindeutig. Den Fall hatten wir erst kürzlich wieder in unserer Rechts- und Vertragsabteilung. Wir wollten in einer sogar ausschließlich für uns produzierten Software etwas ändern, hatten aber übersehen, das unsere Vertragsleute beim Anteil Lizenzrecht nicht aufgepasst hatten - wir durften selbst nichts ändern, sondern mußten den Hersteller damit beauftragen.


    Nein, ist es nicht, zumindest nicht pauschal. Ich weiß nicht wie das rechtlich in Firmen aussieht, als Privatperson darf man die erworbene Software beliebig verändern. Diese darf allerdings nicht weitergegeben werden, es sei denn man hält die Verwertungsrechte dafür.


    m-s
    Da auf dem Pre so gut wie alle Programme als Javascipt/HTML/CSS-Paket vorliegen, ist der Quelltext zwangsweise zugänglich, da sie nicht als Binärdaten vorliegen.

  • als Privatperson darf man die erworbene Software beliebig verändern.

    Das ist unverändert - rechtlich betrachtet - ein Irrglaube.
    Auch als Privatperson erwirbt man nur das Nutzungsrecht für eine Software, nicht aber die Software selbst oder das weitere Rechte am Quellcode. Es gibt einzelne Softwaren, die derartige Änderungen ihrem Lizenztyp oder einer Einzelreglung in den Lizenzbestimmungen entsprechend zulassen, nicht jedoch Standardsoftware.
    Die Kanzlei , mit der wir häufig zusammenarbeiteten, hat auf Ihrer Website ein Beispiel, daß es vielleicht etwas erläutert, siehe unter Welche Rechte erhält der Nutzer am Quellcode und am Sourcecode?

  • So damit hier nicht weiter Streit aufkommt, einfach mal hier die maßgeblichen Punkte:


    * Freie Weitergabe - Die Lizenz darf niemanden darin hindern, die Software zu verkaufen oder sie mit anderer Software zusammen in einer Software-Distribution weiterzugeben. Die Lizenz darf keine Lizenzgebühr verlangen.
    * Verfügbarer Quellcode - Die Software muss im Quellcode für alle Nutzer verfügbar sein.
    * Abgeleitete Arbeiten - Die Lizenz muss von der Basissoftware abgeleitete Arbeiten und deren Distribution unter derselben Lizenz wie die Basissoftware erlauben, sogenanntes Copyleft-Prinzip.
    * Integrität des Autoren-Quellcodes - Die Lizenz muss explizit das Verteilen von Software erlauben, die auf einer modifizierten Version des Originalquellcodes beruhen. Die Lizenz kann verlangen, dass solche Änderungen zu einem neuen Namen oder eine neuer Versionsnummer der Software führen und solche Änderungen dokumentiert werden.
    * Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen - Die Lizenz darf nicht einzelnen Personen oder Gruppen die Nutzung der Software verweigern.
    * Keine Nutzungseinschränkung - Die Lizenz darf den Verwendungszweck der Software nicht einschränken, z.B. kein Ausschluss militärischer Nutzung o.ä.
    * Lizenzerteilung - Die Lizenz muss für alle zutreffen, welche die Software erhalten, ohne z. B. eine Registrierung oder eine andere Lizenz erwerben zu müssen.
    * Produktneutralität - Die Lizenz muss produktneutral gestaltet sein und darf sich z. B. nicht auf eine bestimmte Distribution beziehen.
    * Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken - Sie darf zum Beispiel nicht verlangen, dass sie nur mit Open Source Software verbreitet werden darf.
    * Die Lizenz muss techneinlogieneutral sein - Sie darf z. B. nicht verlangen, dass die Distribution nur via Web/CD/DVD verteilt werden darf.


    Das Wort frei ist schwierig zu unterscheiden von kostenlos. Am besten wurde open Source wohl so verglichen:

    Zitat


    Freie Rede, aber nicht Freibier - free speech, not free beer


    Des weiteren gibt es nicht nur einen OS Lizens, sondern etliche.