Fragen und Antworten zu Zollabgaben und Import von PDAs

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  • Hallo!


    Da ja in letzter Zeit vermehrt Fragen bezgl. dem Beziehen von
    PDA aus dem Ausland auftauchen und manche Tips z.T. nicht besonders
    glücklich sind, biete ich an, mich zu kontaktieren!!!


    Per PN oder Mail; ist völlig egal!


    Zu meiner Person:


    Bin Zollbeamter!!!!



    Also, wer Fragen hat, kann sich einfach melden!!!



    (editiert von Philipp)


    Hallo,
    ich habe deine Überschrift ein wenig angepasst, so dass noch mehr Leser sich etwas unter dieser spannenden Themenstellung vorstellen können und den Weg in diesen Beitrag finden.


    edit:


    Danke Philipp! Deine Überschrift trifft es doch eher!!
    Und das, obwohl ich vom Fach bin!!! :D

  • carafaja



    Das ist eine gute Idee und werde ich auf jeden Fall machen!



    Ich werde auf jeden Fall noch diese Woche mal einen groben
    Überblick veröffentlichen, was man beachten sollte!


    PHOEnix


    Wäre es möglich vielleicht diese Sachen dann auch unter den FAQS
    zu veröffentlichen????

  • Wie wäre es mit ein paar grundsätzlichen Info's zum Kauf im
    EU-Raum und außerhalb der EU, also z. B. USA.


    Habe mit dem Gedanken gespielt, mit das ein oder andere Zubehör in den USA zu bestellen, eventl. ein FrogPad, möglicherweise gibt es das auch hier oder ein Zodiac 2 via Amazon.


    Soweit ich informiert bin, wird dann ein "Einfuhrzoll" von etwas um die 20% erhoben und zusätzlich Umsatzsteuer, die ich ja im Ausfuhrland entsprechend in Abzug bringen kann (oder auch nicht). Aber wie gesagt, habe da nur vage Informationen, ein paar grundsätzliche Infos wären schon nicht schlecht.


    Und wie läuft das mit der Bekanntgabe an den Zoll, werden entsprechende Sendungen überprüft?

  • @Schrödinger seine Katze


    Also, sollte diese Tastatur als Zubehör für den PDA geltend gemacht
    werden, müsste der Zollsatz eigentlich bei 0% liegen!!!
    ( Warte aber noch auf Meldung von einem Kollegen! )


    Wie schon gesagt, werde diese Woche noch nähere Infos bringen!


    Zur Bekanntgabe;


    Es sieht so aus,dass alle Sendungen per Post aus dem Ausland (je nach Herkunftsland) bei verschiedenen Postverteilsstellen auflaufen!
    Bei den USA müsste das in Frankfurt sein!


    Spediteure wie z.B. UPS verzollen selbst!


    Bei diesen Stellen werden die Sendungen vom Zoll kontrolliert und Warensendungen werden dann von der Post verzollt und dem Empfänger weiterberechnet.


    Kann auch mal sein, dass ne Sendung durchrutscht - das ist aber seltener der Fall!


    Tax-Refund ist bei Postsendungen übrigens nicht möglich - der Versender müsste es dann schon von vornherein abziehen.
    Einfach mal fragen!


    Wie in einem anderen Thread schon geschrieben.
    Gerade wegen Garantieaustausch usw, würde ich das Gerät verzollen.
    Es besteht dann die Möglichkeit eine Ausfuhrerklärung beim Zoll zu machen und wenn Ihr die Sachen dann zurückbekommt, dann
    habt Ihr keine Kosten!!!


    Also, alles etwas dezidierter noch diese Woche!

  • Hallo!



    Die Zolltarifnummer für PDA oder Pocket PC´s ist:


    8471 3000 00 0


    Alles innerhalb der Warengruppe 8471 ist zollfrei einzuführen -
    es muß nur die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden!


    _____________________________________________
    Nur zur Info:


    Zubehör, wie z.B. Tastaturen (lt. Einreihung = Eingabegeräte des Kapitels 8471) sind ebenfalls zollfrei!


    Cradles für die Synchronisation (8471 8000 00 0) sind auch zollfrei!


    Ladestationen, Ladekabel (Tarifnummer: 8504 4020 00 0) sind auch
    zollfrei.

  • Zitat

    Original von FrankD


    Zu meiner Person:


    Bin Zollbeamter!!!!



    Zitat

    Original von FrankD


    , müsste der Zollsatz eigentlich bei 0% liegen!!!
    ( Warte aber noch auf Meldung von einem Kollegen! )



    Genau da wird aber der Hund begraben sein ;)


    3 Zollbeamte, 4 Meinungen :rolleyes:


    Am besten erstellst du wirklich mal eine genaue Auflistung mit Quellenangabe, etc,etc


    Damit man im "V-Fall" direkt kontern kann :]


    Aber danke schon mal vorab für deine Mühe !

  • @Hallo Clieler



    Der Prozentsatz ist 16 %! Also wie sonst auch!


    @Hallo Leo


    Nein, die Ledertaschen müssen verzollt werden, da sie in eine andere
    Warengruppe gehören.
    Den Prozentsatz kann ich leider nicht sagen, schätze ihn aber so um 10 %!


    Solange Du keine Taschen aus dem Leder von Krokos oder anderen
    gefährdeten Tierarten kaufts, greift auch nicht der Artenschutz!



    @ Hallo Toem


    Wow, das ist nicht einfach! Werde mich aber diesbezüglich auch nochmal
    erkundigen.
    Antwort gibt es noch diese Woche!


    @all


    So sieht eine Zollbrechnung aus (mit Zoll):


    Warenwert
    + Frachtkosten (wenn nicht im Warenwert drin!)
    = Zollwert
    +"ZOLL"
    =Wert für EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) "EUSt 16 %"


    Der ZOLL und die EUst ergeben die Einfuhrabgaben!


    Ohne ZOLL:


    Warenwert
    + Frachtkosten (wenn nicht im Warenwert drin!)
    =Wert für EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) "EUSt 16 %"

  • @ B@tze


    Zitat

    3 Zollbeamte, 4 Meinungen
    Am besten erstellst du wirklich mal eine genaue Auflistung mit Quellenangabe, etc,etc


    Tja, das ist nicht so einfach!
    Zollsätze ändern sich ständig und zwar täglich.
    Wenn Japan mal gemein zur EU wird erheben wir Strafzölle und die können dann von heute auf morgen erfolgen.


    Quelle für die Zölle ist unser Elektronischer Zolltarif.
    Das Datum der Einfuht ist entscheidend für den Zollsatz!
    Vorläufig wird sich der Zollsatz "Frei" in der Warengruppe 8471 nicht ändern.


    Die Angaben zur Zollberechnung sind aus dem Zoll-Kodex und der
    ZollKodex-Durchführungsverordnung.
    Eine genaue Quellenangabe würde bei der Einfuhr und im V-Fall
    nichts nützen!


    Als Tipp, am besten bei Eurem nächstgelegenen Zollamt fragen, welche
    Zollsätze für die von Euch bestellten Waren momentan gültig sind.
    Dann erfahrt Ihr auch die Tarifnummer.


    Oder bevor Ihr was ordern wollt, einfach mailen oder posten!
    Ich werde Euch dann so genau wie möglich Auskunft geben!

  • Zitat

    Original von FrankD
    [...]sind aus dem Zoll-Kodex und der
    ZollKodex-Durchführungsverordnung [...]


    Und ich hab mich heute noch mit 'nem Kollegen beim Lesen eines Kataloges über juristische Veröffentlichungen über den Zoll-Kodex amüsiert ;(


    Hört sich fast so schlimm an wie Steuerrecht. Auf jeden Fall Danke für diese Infos und auch schon mal zu allen folgenden. Ich hätte bei Bedarf wohl auch beim nächsten Zollamt (über die Straße :D ) nachgefragt.

  • Zitat

    Original von Clieler
    kann ich diese Einfuhrumsatzsteuer umgehen?


    Klar, kein Problem. Das nennt man dann Steuerhinterziehung oder im allgemeinen Sprachgebrauch "Schmuggel".


    Legal zulässig ist nur die Steuererstattung, bzw. Nicht-Abfuhr von Steuern, im Land des Verkäufers, je nach dortigem Umsatzsteuersatz, nennt sich TAX-Free. Du kaufst also zum Nettopreis ein und versteuerst dann im eigenen Lande. Das findet z. B. innerhalb der EU bei sogenannten EU-Kfz statt, bzw. Kauf von Kfz im Ausland, z. B. Niedelande oder Dänemark. Das hat aber nur zum Teil mit der Umsatzsteuer zu tun, zum Teil aber auch an Luxussteuern, zum Teil aber auch mit der ganz anderen Preispolitik der Hersteller in diesen Ländern und dann wiederum auch ob EU oder nicht, Stichwort Wechselkurse.


    Edit:
    Und noch 'ne Möglichkeit: Vorsteuer-Abzugsberechtigter sein=Gewerbetreibender, dann ist das allerdings auch zu versteuern, als Einkommenssteuer, da Privatentnahme.

  • und wie siehts mit der Einfuhr von innerhalb EU aus?
    Also ,wenn französiche Verwandschaft den annimmt (der Pariser mit dem VZ-90 aus 1Src brauchste sowas nicht zu zahlen), und an mich schicken würde ?

  • Clieler


    Deine französische Verwandschaft müsste den VZ-90 ebenfalls versteuern!!!
    Und bei Privatpersonen gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung bzw. -verrechnung, auch nicht innerhalb der EU.


    Die Zollbefreiung gilt europaweit!


    Also im Endeffekt gewinnst Du nichts!


    P.S. Nichtzahlen der EUSt ist wie "Schrödinger seine Katze" schon geschrieben hat, Steuerhinterziehung gem § 370 AO (Abgabenordnung)!


    ______________________


    Als Tipp:


    Einfach mal den Lieferanten fragen, ob in seinem Land die Möglichkeit besteht, dass er die dort erhobene Umsatzsteuer bei Exporten vom
    Warenpreis abziehen kann.
    So müsst Ihr "nur" die bei der Einfuhr anfallende EUSt zahlen.

  • Hallo!


    Ich habe mal eine kleine FAQ-Liste zusammengestellt, die Ihr Euch
    downloaden könnt!


    Die Liste wird dann ständig erweitert und ergänzt.


    Solltet Ihr noch Anmerkungen oder Kritik dazu haben, gebt bitte
    Bescheid! Danke!


    Philipp
    Besteht die Möglichkeit diese FAQ-Liste im Forum "Allgemein" zu "pinnen"?