Fragen und Antworten zu Zollabgaben und Import von PDAs

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  • Herzlichen Dank an FrankD!!!


    Die FAQliste sollte auch auf nexave.de in den Tutorials hinterlegt werden - Eine ganz tolle Arbeit! Schoen dass man zu diesem leidigen Thema endlich mal Fakten in der Hand hat! Gruss CK

  • Hallo Frank!


    Ich hätte da mal eine Frage an dich! :)


    Und zwar würde ich gerne ein Motorrad aus den USA importieren (6% Zoll)


    Das wird mit Frachtkosten, Zoll und Einfuhrumsatzst. allerdings recht heftig teuer!


    Gibt es echt nicht irgendeine Möglichkeit diese Steuer ein wenig herrabzusetzen?


    Eine Sache wär ja den Lieferanten zu fragen ob er die dortige Umsatzst. erlassen könnte.


    Könnte man nicht aber auch mit netten Verkäufern aushandeln eine Rechnung mit niedrigerem Warenwert auszustellen? ;) Oder ist das wieder höchst illegal....?


    Gibt es sonst keine Vergünstigungen wenn es nur ein "Geschenk" ist?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    ich bin nochmal über den Zollartikel gestolpert. Vielen Dank erstmal für die Mühe und die Klarstellung wie und was da auf einen zukommt.


    Wie sieht es denn aus mit Software, die man online, beispielsweise in Frankreich kaufen möchte. Es wird da keine Ware physikalisch versendet, es gibt nur einen Download.


    Ist da die Steuer (franz.?) dann schon drin oder/und muss ich die in Deutschland dann versteuern bei der Einfuhr durch den Download?


    Gruesse,


    Toem

  • Ich habe bei Downloads von PalmGear (USA) durchaus schon EUSt bezahlt (soweit ich mich erinnere, man wird älter).


    Auf einer Europäischen Seite sollte aber (im Gegensatz zu USA) die MwSt schon drauf sein, da darf eigentlich, wie schon gesagt nichts mehr anfallen.


    Gruß


    Helge


  • Hi!


    Das hier ist zwar mehr oder weniger mein Thread, aber ich habe ihn
    in letzter Zeit doch weniger beachtet.
    Deshalb jetzt erst meine Antwort.


    Also, innerhalb der EU ist das kaufen von Ware egal.
    Du zahlst im Grunde die Steuer des Herkunftlandes.


    Es sei denn, Du hast eine Steuer-IdentNr.!
    Dann kann z.B. der Franzose seine Steuer runterrechnen, Du musst dann aber die Ware in Deutschland versteuern.
    Ist aber nur für Firmen, nicht für privat!


    Beim Kauf von Programen aus den USA zum Beispiel, die nur gedownloadet werden sieht es anders aus!


    Es heißt da: Waren des Zollrechts sind alle beweglichen Güter und der elektrische Strom.


    Keine Waren sind Dienstleistungen oder Rechte an Waren (hierzu gehören Internetleistungen) und Allgemeingüter wie die Luft oder freifließendes Wasser in Meeren, Flüssen oder Seen sowie freilebende Tiere.
    Du kaufst ja über das Internet nicht das Programm, sondern im Grunde
    ja nur das Recht zur Nutzung, durch die erworbene Lizenz.


    Damit ist gem. § 21 (2) UStG eine Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
    nicht gegeben, da die Vorschriften für Zölle sinngemäß gelten!


    Und wie eine Kollegin meinte, ist es ja auch unmöglich diesen Kauf
    nachzuvollziehen!

  • Zitat

    Original von Clieler
    kann ich diese Einfuhrumsatzsteuer umgehen?



    Die Frage steht noch.....



    Was ist die Methode die am meisten Erfolg verspricht? ALso die Kombination aus X Punkten.


    Logistiker, Tarif, Art es zu verpacken, was sollte mit rein, was sollte nicht mit rein, sollte man Teile/Zubehör extra versenden usw..



    Wenn man das alles beachtet, kann man nur gewinnen. Wenn es dennoch geprüft wird zahlt man eben..... Aber aktiv mitarbeiten würde ich sicher nicht!




    Für Japan gibt es sogar einen Service der einem Sachen kauft und von Privatpersonen (wenn nötig in kleinen Mengen) versenden lässt.....

  • Zitat

    Original von Tobias Claren



    Die Frage steht noch.....


    Nö, habe ich auf der ersten Seite bereits geantwortet.




    Im Grunde ist es völlig egal, wie ewtas verpackt wird.


    Die Sendung geht meistens an ein Zollamt in Deiner Nähe, wo Du es dann abholen kannst.
    Die Art der Sendung wird vor Ort überprüft!


    Zu der Aussage mit der Privatperson. Das gilt nur für Sendungen unter
    22 Euro!
    Eine Überprüfung beim Zollamt erfolgt ebenfalls.



    Für beides oben gilt:
    Im Zweifeslfall wird recherchiert wie teuer die Ware ist.


    Wir haben beim Zoll nämlich auch schon Internet! ;)


    Mehr möchte ich zu Deiner Aussage nicht machen, ausser auf ein Zitat
    von Dieter Nuhr zu verweisen!

  • hui den Thread kannte ich noch nicht... klasse Thema (nein das Thema eigentlich nicht, aber klasse Hilfe ;) ) Jetzt gehe ich vielleicht doch mal bei Boxwave einkaufen :boogie: Hatte das damals aufgegeben, weil ich an der Beamtendeutsch-Klassifizierung von Einfuhrgütern kaputtgegangen bin :hö:


    gr33tz 2XS

    Palm Professional --> Palm III --> Palm V --> Palm m515 --> Palm T|T2 --> Palm T|T3 --> Palm TX --> Treo 680 --> Centro --> iphone --> PRE --> PRE+

  • Hallo,


    vorneweg, SUPER Beiträge.


    Jetzt möchte ich noch gerne das Thema Gebrauchtgeräte ins Spiel bringen.


    Wie schaut es mit dem gebraucht gekauften PDA aus?


    Entweder über eBay oder über einen Kollegen der US Filiale. In jedem Fall Privatperson.


    Wenn der mir seinen gebrauchten Palm verkauft und zuschickt. Wie schaut das Zolltechnisch aus und auf was muss er bzw. ich achten?
    Muss ein (Zeit-)Wert angegeben werden oder ist der tatsächliche Kaufpreis ausschlaggebend?


    Gruß


    Matthias


  • Hallo Matthias!


    Bei Ebay ist der Kaufpreis ausschlaggebend!
    Wenn Du zum Zoll musst, dann auch am besten einen
    Ausdruck der Auktion mitnehmen!


    Das gleiche gilt beim Kauf Deines US Kollegen!
    Sollte er keine Rechnung haben wird geschätzt.
    Dann wird aber in der Regel auf den Zeitwert abgestellt und/oder
    im I-Net nach den Preisen gebrauchter Ware geschaut.


    Solltest Du Dich mit Deinem Kollegen auf einen "sehr günstigen" Preis
    einigen, dann würde ich den Zahlungsbeleg vorlegen.


    Ohne Belege wird auch bei Paketen vom Privatpersonen
    auf den Zeitwert abgestellt!


    ___________________


    @all


    FÜR DEN ZOLL IST ES EGAL, OB DIE IMPORTIERTE WARE
    VON EINER FIRMA ODER EINER PRIVATPERSON AUS DEM
    AUSLAND STAMMT!


    ES WIRD EINZIG UND ALLEIN AUF DEN WERT DER WARE
    ABGESTELLT!

  • ich habe mal von dem Trick gelesen, dass Paket beim Versenden schon als "Geschenk" zu betiteln ?!?! :rolleyes:

    Palm Professional --> Palm III --> Palm V --> Palm m515 --> Palm T|T2 --> Palm T|T3 --> Palm TX --> Treo 680 --> Centro --> iphone --> PRE --> PRE+

  • Zitat

    Original von 2xs
    ich habe mal von dem Trick gelesen, dass Paket beim Versenden schon als "Geschenk" zu betiteln ?!?! :rolleyes:



    Das ist völlig egal!
    Wenn die Zollanmeldung (grüner Aufkleber) nicht schlüssig ist und
    keine Angaben wie Bezeichnung und Warenwert enthält, wird es
    in aller Regel geöffnet!


    Solche "Tricks" taugen nichts!


    U.U. funktioniert so etwas bei Sendungen ins Ausland!

  • Ist es eigentlich korrekt, daß ich mich möglicherweise strafbar machen kann, wenn ein Versender die Ware bewußt falsch deklariert hat und dies in meinem Wissen geschehen ist?


    Hintergrund: Viele (asiatische) Versender, die im deutschen Ebay anbieten, kündigen schon in ihren Auktionen an, daß sie die Ware falsch deklarieren werden (teilweise sogar schon mit Mustertexten wie "deine alten Turnschuhe, die du bei mir vergessen hast" o.ä.).

  • Hallo FrankD


    Die Frage war an alle Leser gerichtet.
    Es gibt da sicher Leute die mehr Kompetenz und vor allem =>Glaubwürdigkeit<= auf diesem Gebiet haben als ein Zöllner.




    Zitat

    Die Sendung geht meistens an ein Zollamt in Deiner Nähe, wo Du es dann abholen kannst.


    Davon ausgegangen dass man nichts dagegen tut.....


    Kiffer werden sicher auch nichts darauf geben was ein Polizist zu "sicheren Verstecken" sagt.....



    Da gibt es wohl einen US DVD-Versender (DVDsoon oder so), der damit wirbt dafür zu sorgen die Sicherheit darin so hoch wie möglich zu halten dass es ohne EuSt durchgeht. belgien scheint da ein beliebtes Einfuhrland der EU zu sein. Das ist nicht so weit von hier. Muss ich nur eine Adresse da finden zum hinsenden, und was man weiter noch machen muss.




    Im habe zuletzt noch ein Notebook-TFT aus den USA mit einem 20-DOllar-USPS-Packet bekommen.


    Nix mit "Beim Zoll abholen" oder irgendwass bezahlen, hehehe. Aber darauf will ich mich nicht verlassen!




    Wie recherchiert denn der Zoll den Wert eier Ware?
    Die schauen in irgendwelche Shops, und auf einmal hat das Teil nicht den realen Wert von 1000 Euro, sondern 2500 Euro. So ist es doch. Dann bezahlt man an Steuer hinterher mehr als die Hälfte des eigentlichen Wertes.


    Warum sollte ich denn ein gebrauchtes Gerät aus den USA kaufen, wenn es das Gerät gar nicht hier zu kaufen ist?
    Weil es nur für mehr als das Doppelte von einigen Händlern importiert (auch nur US-Tastatur) verkauft wird!



    Zitat

    Mehr möchte ich zu Deiner Aussage nicht machen, ausser auf ein Zitat
    von Dieter Nuhr zu verweisen!


    Das "stinkt" für mich nach "keine Ahnung" haben aber.....
    Wer ist denn hier die Antwort auf die Frage schildig geblieben?
    Wenn man es nicht sagen will, so verstehe ich das. Gerade bei einem Zöllner.
    Aber so.....





    @FrankD:
    Aha, Ausdruck der Auktion:


    Guter Tipp, die kann man manipulieren (vorher den HTML-Code).
    Und eine "Urkunde" ist so ein Teil nicht, auch wenn es Zöllner evtl. gerne so hätten.....


    Ach ja, die Auktionsnummer tauscht man gegen eine die nicht mehr gültig ist (nicht erreichbare abgelaufene Auktionen sind nicht unmöglich). Konnte ja ein Überschlauer SS, äh Zöllner auf die Idee kommen die zu überprüfen.
    Am besten man lässt den Verkäufer die Fälschung gleich mit reinlegen, dann wirkt es authentischer.
    Wenn man den Preis stark runtersetzt kann man ja gleich die Beschreibung auf ein defektes Gerät ändern. So passt der Preis wieder.

  • Tobias Claren: diktion und inhalt deines beitrags sind nicht akzeptabel.


    @frankd: mach dir nichts draus, es gibt im forum genug leute, die einfach nur sachliche infos haben wollen und von dir nur das, aber keine illoyalität erwarten.

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Zitat von OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • Aktuell werden von einigen international tätigen Versandunternehmen bereits pauschal Zoll- und (leider auch) Verwaltungsgebühren (dafür) bereits bei der Zustellung der ware erhoben. Da "erspart" Dir der Versender den Gang zum Zollamt und nimmt auch noch ordentlich Geld dafür! :weint:

    Treo, Treo aus der Hand ... es gibt jetzt besseres im Land! :ätsch:

    Einmal editiert, zuletzt von Lefus ()

  • Zitat

    Original von juggernaut
    Tobias Claren: diktion und inhalt deines beitrags sind nicht akzeptabel.


    @frankd: mach dir nichts draus, es gibt im forum genug leute, die einfach nur sachliche infos haben wollen und von dir nur das, aber keine illoyalität erwarten.


    Das sagt aber gar nichts über die Rechtmäßigkeit aus, und stellt eine Meinungsäußerung ("sind nicht akzeptabel") dar.


    Wenn ich mal ein entsprechendes Forum betreibe (evtl. im Terrortippforum, obwohl das eigentlich dafür gedacht sein soll zu lernen wie man Leute "gesellschaftlich, beruflich und privat demontieren" kann und natürlich Bombenbauanleituingen, Nachtotpropaganda [weil z.B. von einem SEK oder selbst erschossen] usw..), dann sind Kommentare in dieser Art dort verboten, da sie bei anderen Nutzern den Eindruck erzeugen könnten dass dies in dem Forum wirklich so sei.
    Wenn da z.B. einer hinweist dass Rechtsberatung verboten sei bekommt er genau so eine Verwarnung wie einer der meint Sprengstoffrezepte oder Schmuggeltipps zu mahnen.
    Bei Wiederholung von Forenschädigendem Hilfssherriff-Verhalten ist dann natürlich ein sperren des Nutzers möglich.


    Aber da man mit solchen Leuten rechnen muss (trotz des Eindeutigen Domainnamens und der Bereiche und seiner Beschreibungen), gibt es natürlich Hinweise dass es keine Verbote gibt, ausser welche gegenüber anderen anzuführen.
    Wobei ich Pornoraphie (jeder Art) nicht brauche (als Werbung für die man was bekommt evtl. :D, ist ja noch recht zurückhaltend).
    Gewalt ist grenzwertig. Die muss einen Hintergrund haben.