Falls du ein Kollege sein solltest: Setzen, Sechs!
Und falls nicht, dann sei es dir verziehen. Aber jeder Jurist weiß: Ein Blick ins Gesetz schadet bei der Rechtsfindung nicht, und da offenbart uns § 439 Absatz III Satz 1 BGB folgendes:
ZitatDer Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Also wählt der Kunde ob er Reparatur oder Neulieferung will. Und Palm könnte sich in diesem Fall kaum auf unverhältnismäßige Kosten berufen.
Gruß ///Freak