Das ist doch aber nicht das Problem von O2.
Doch, zumindest deren Verstaendnis von Dienstleistung. Es ist ja nicht so, dass die Bundesnetzagentur die Einzelnachweise fuer Pauschalpakete verbietet, sondern sie haben nur die Grundlage geschaffen diese nicht mehr zur Verfuegung stellen zu muessen.
Ob das Sparmassnahmen sind, die dem Kunden entgegenkommen weil dadurch billigere Tarife tragbar sind oder dem Kundeninteresse widersprechen, weil dieser keinen Ueberblick mehr ueber sein Datenvolumen hat (im Falle von o2) und entsprechend zurueckhaltend surfen, ist eine andere Frage.
Aber mal abgesehen davon: sind nicht die Provider zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet bzw. wie verhaelt sich hier der Sachverhalt?