Beiträge von Echnaton

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    @Fanny


    Sorry, aber die Hälfte der Leute die grade aus der Schule kommen (ob mit Abi oder ohne) kann nicht lesen und nicht schreiben!
    (OK, schreiben kann ich nach der Rechtschreibreform auch nicht mehr)
    Im Ernst, was da grad nachkommt ist grausam.
    Bin überzeugt, daß ältere Arbeitnehmer im Kommen sind!
    Hoffentlich merken´s die Personalchefs auch bald.

    ...und vor allem:


    Nehmen wir mal an, Du mahnst einen (unberechtigt) ab, der sich vor lauter Angst nicht wehrt. Nehmen wir weiter an, Du kündigst ihm in Bezug auf diese Abmahnung später (das zweite Mal "eigentlich" berechtigt) und er geht vor Gericht. Dann kann er noch lange später die damalige ABMAHNUNG kippen und damit ist die Kündigung auch hinfällig!


    Übrigens habe ich vor einigen Jahren mal ein Rundschreiben des Verbandes der Volks- und Raiffeisenbanken in die Finger gekriegt, in denen die ihren Mitgliedsbanken raten, bei einer Kündigungsschutzklage SOFORT einen Rückzieher zu machen. Wer´s weiß gewinnt (könnte aber mittlerweile veraltet sein)

    bcs-luggi:


    Na klar hat die Sichtweise der anderen Seite Ihre Berechtigung, da finde ich Dein Posting echt ok! Nur leider ist man mit Fanny ziemlich fies umgesprungen, lies nochmal, was ihm ´ne Woche vorher gesagt worden ist...


    Und was Deinen Betrieb angeht: Du schreibst, daß Du die zwei anderen nicht wieder einstellen wirst. Jetzt haben 30 Mann gesehen, wie das laufen muß (nämlich so wie bei dem Einen!!!!)
    Was glaubst Du denn was nach der nächsten Entlassung passiert...
    Freu Dich schon auf das Spektakel. Denn ein Spektakel wird es werden...


    @Fanny
    Nachdem, was Du über den Laden geschrieben hast, kannst Du Deine mündliche Wiedereinstellungszusage in der Pfeife rauchen!

    Zitat

    [i] ich habe auch einige Gerichtsurteile gelesen, wo die Pfändungsgrenze auf 1200.-€ angehoben ist ... muss jetzt nur mal schauen ob mir das vielleicht hilft


    Vergiß´es! Zu solchen Anträgen muß der Antragsgegner immer Stellung nehmen, und da hab´ ich mich bis jetzt immer durchgesetzt (also nix wurde erhöht)
    Wenn allerdings ein nachgewiesener ABSOLUT ZWINGENDER Grund vorliegt, könnte das Erfolg haben, aber das müßte da schon eine medizinisch 100% notwendige spezielle (und teurere) Ernährung oder Medikamente sein oder solches Kaliber - mit den Fahrtkosten hast Du null Chance (gut, man soll nie "nie" sagen). Und es werden die Interessen abgewogen, bei Unterhalt hört für die meisten Gerichte der Spaß auf. Unterhaltspfändungen gehen übrigens immer vor, da kannst Du auch keine Gehaltsabtetungen an Kumpels tricksen oder so (von der Strafbarkeit des Ganzen mal abgesehen)

    Bubu


    ZITAT: "P.S: Bin leider kein Anwalt..."


    das macht Dich so sympathisch :D
    (die Anwaltsbranche ist ein Haifischbecken, dagegen ist eine Bank das reinste Süßwasseraquarium...)
    Ich dachte tatsächlich, das sei die monatliche Zahlung...


    @Vikon
    Ob Du mit dem Geld auskommst oder nicht ist völlig uninteressant,
    die Pfändungsfreigrenze liegt bei € 940,-, damit mußt Du auskommen.
    Oder Du rettest Dich über den 1. Juli, ab da sind´s € 990,-


    @alle
    Preisfrage:
    Frau X hat einen Sohn aus erster Ehe, der bei seinem Vater lebt.
    Frau X ist für diesen unterhaltspflichtig.
    Frau X wird von Herrn Y schwanger und verdient deswegen nichts mehr.
    Frau X heiratet Herrn Y.


    Was passiert?


    Genau, Herr Y zahlt ab sofort für ein Kind, das nicht seins ist!
    Unglaublich oder? Gut, heiraten war in dem Fall pure Dummheit...

    @Pumeluk2


    Hast mich mißverstanden, das sollte nur eine Ergänzung sein.
    Wenn es heißt, "wir versuchen es ohne Sie" hätte beides sein können,
    und dann muß man unterscheiden - im Fall der personenbedingten Kündigung nützt ein Sozialplan wenig.


    Sind die Prozesse denn wegen Formfehlern geführt worden?
    In der Bankenbranche scheuen die Arbeitgeber Arbeitsprozesse (noch)
    wie der Teufel das Weihwasser!

    Soso, im hohen Alter noch zwei kleine Kinder... :D


    Das mit den Umschulungsmaßnahmen ist so eine Sache.
    Erstens bringen die erwiesenermaßen kaum etwas und deswegen die Versicherung in Frage stellen...
    Die Hausrat zahlt Dir ja auch kein einbruchssicheres Schloss, nur weil sie später dann mal was sparen könnte...


    Aber das mit der Klage würde ich nicht sein lassen, aber ist wohl éh zu spät, da gelten sehr kurze Fristen. Und sollte der Kündigungsschutz gelockert werden und die dich wiedereinstellen: Wer sich einmal nicht wehrt...


    Schwierige Situation, keine Frage!
    Viel Glück!

    abgesehen von meiner persönlichen Meinung, daß Du da mal schön ruhig bezahlen sollst (wegen dem Kind):


    Ich glaube mit € 300,- für 2 Personen bist du da ganz gut bedient,
    bin zwar kein Anwalt, hab´als Banker aber oft solche Bescheide auf dem Tisch.
    Kommt aber natürlich auf die jeweiligen Umstände an!

    So ist es, Rechtsberatung darf z.Zt. nur ein Anwalt geben.
    Definitiv gibt es aber neben verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung auch eine PERSONENbedingte Kündigung.
    Bsp.: Eine Frau sortiert im Lager Einzelteile ein. Irgendwann liefert der Lieferant nur noch ganze vormontierte Baugruppen. Die Frau ist dann, falls sie es vom Gewicht (der Teile natürlich) her nicht mehr schafft zu heben, für den Job ungeeignet.
    Oder: Ein Außendienstler kann wegen eines Sehfehlers nicht mehr autofahren.


    Aus einer anwaltlichen Infoveranstaltung:
    Übrigens solle ein Anwalt für die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung (normalerweise hier in der Gegend mind. 6 Monate) die Arbeitskraft seines Mandanten weiterhin anbieten. Das lehne der Betrieb normalerweise ab (aus Angst vor Sabotage, Datenklau oder was auch immer). Gewinnst Du den Prozeß, sei der Betrieb verpflichtet, für die ganze Zeit das Gehalt nachzahlen - ein Riesenrisiko!!
    Das seit der Grund, warum fast immer eine Abfindung gezahlt werde.
    Übrigens habe der Betrieb, sofern er einen Betriebsrat hat, derart viele Formvorschriften, daß es lt. einem Anwalt( bei dessen Infoveranstaltung ich mal war) fast unmöglich sei, eine formell korrekte Kündigung aufs Parkett zu legen (und wenn nur irgendwo ein Komma fehlet). Zur Prozeßführung brauche man nur zu behaupten, daß die Kündigung formell nicht korrekt sei, nicht inwiefern, der Betrieb müsse das Gegenteil beweisen.


    Ich weiß, das tröstet Dich nicht wirklich, aber zieh´Kohle, soviel Du ur kannst, die Schonzeit ist vorbei! Achja, es EILT !!!!!!!!!! Ab zum RA!

    Danke Dir! Das pdf schau´ich mir mal an, das gedruckte Handbuch hat bloß 60 Seiten und da ist nur das einfache Symbol beschrieben. Na egal, wird bei jedem Siemens gleich sein. Wollte nur sichergehen, daß da nicht etwa einer meine Verbindung nutzt!

    Hallo Leute,
    es geht um ein S55. Wie das Bluetooth Symbol im Display aussieht, ist klar.. Aber was bedeutet folgendes:


    BluetoothSymbol, zwei )), nochmal BluetoothSymbol.


    Eine aktive Verbindung? Das Symbol erscheint manchmal obwohl Handy und Bluetooth-Headset eingeschaltet, aber gerade nicht genutzt werden!


    Gruß

    Also ich bin neulich beim Lidl-Navi schwach geworden.
    Bei der Navigation ist PPC dem Palm absolut überlegen, gar keine Frage-
    ansonsten ist das Ding zu NICHTS zu gebrauchen.
    Das PocketWindows ist im Vergleich zum PalmOS eine Lachnummer.
    Achja, dank Nutzung des PPC-Navis habe ich endlich wieder mehr Speicher auf dem Palm frei!

    Hi, das klingt jetzt zwar ein bissel banal, aber wenn Du das Ding geschenkt bekommen hast (evtl. ohne Anleitung): Das Du die Halterung einschalten mußt, weißt Du, oder?
    Ich hab das Ding auch, da sitzen auch oft die Stecker nicht richtig!

    Fandango


    Glaub es endlich!
    Ich hatte dasselbe Problem.
    Pack die Wiki 1.4 auf die Karte und noch irgendwas dazu, damit die Card
    > 256 MB belegt ist.
    Du wirst sehe, es läuft nicht. Da ist ein neuer Cardreader fällig.