Frage an einen Anwalt ... Unterhaltszahlungen

Willkommen!

Wenn du im Nexave-Forum mitmachen möchtest, schreib an community@nexave.de. Wir haben die Registrierungsfunktion in unserem Diskussionsforum nämlich deaktiviert, weil sich praktisch nur noch Spammer und Werbebots registriert haben. Per E-Mail sind wir dir gern behilflich, einen Account anzulegen.
  • Hallo ich habe eine Frage zu einer Unterhaltszahlung für ein nicht-eheliches Kind und seiner Mutter ...


    Ist hier jemand im Board, der Anwalt ist und sich auskennt ??? :)


    Wollte für die ganz einfache Frage ob ich gegen meinen Unterhaltsbescheid angehen kann oder ob ich keine Chance habe, keine 300.-€ bezahlen :)


    Alles weitere dann per PN


    DANKE SCHONMAL :=)

  • abgesehen von meiner persönlichen Meinung, daß Du da mal schön ruhig bezahlen sollst (wegen dem Kind):


    Ich glaube mit € 300,- für 2 Personen bist du da ganz gut bedient,
    bin zwar kein Anwalt, hab´als Banker aber oft solche Bescheide auf dem Tisch.
    Kommt aber natürlich auf die jeweiligen Umstände an!

  • ALso ich zahle selbstverständlich für das Kind ...


    Ich soll allerdings für die Kindesmutter mit der ich nicht mal verheiratet war für 3 Jahre noch zusätzlich fast 600.-€/MOnat bezahlen ... und das erscheint mir etwas viel


    Die Düsseldorfer Tabelle habe ich gefunden vielen DAnk. Da kann ich ja auch wunderbar dran ableiten wieviel ich für mein Kind bezahlen muss. Aber die haben auf meinem Bescheid mir einen immerhin um 150.-€ niedrigeren Bedarfskontrollbetrag angerechnet :(


    Naja werde mir wohl jetzt doch einen "Teuren" Anwalt nehmen müssen.


    Und nicht, dass hier etwas falsch verstanden wird, die Mutter ist eigentlich nicht auf mein Geld angewiesen, aber ich habe Sie verlassen und jetzt nimmt SIe mich aus :(

  • Als geschiedener mit 2 Kindern ein gut gemeinter Rat um dir viel Ärger und Enttäuschungen zu ersparen:


    Zahl einfach.


    Glaub mir: der ganze Ärger, verbunden mit dem Risiko, dass sich Dein Verhältnis zu dem Kind verschlechtern kann, zusätzlich die Anwaltskosten, die das Eingesparte gleich wieder auffressen...
    Tu Dir selber einen Gefallen und sieh das ganze relaxed. Wenn Deine Ex es drauf anlegt (und die Ehe hat nach aktueller Rechtslage nichts mehr mit Unterhaltspflichten zu tun): Du wirst nicht drum herum kommen.
    Kannst mich gerne für persönliche Ratschläge per Mail kontakten.

  • Also unverheirateter ohne Kinder ist meinem rechtsempfinden nach die Lage so, dass
    1) für das Kind gesorgt werden muss und
    2) der-/diejenige der/die das Kind betreut und daher weniger Verdienst einfahren kann zu entschädigen.


    Daher:
    Wenn Du Dich auch zu mindes 50% um das Kind kümmerst, ist nicht einzusehen, warum Du der Dame noch was blechen solltest.


    ich weiss zwar dass es "Gleichberechtigung" heisst und nicht "Gleichbepflichtigung" ;) aber dennoch kommen, wenn man den Hausverstand heranzieht, mit gleichen Rechten wohl auch gleich Pflichten ans Land, oder?

    ---
    Dieser Beitrag spiegelt meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen wider und nicht notwendigerweise die der Forenbetreiber.

  • Also die Rechtslage ist eindeutig ... es braucht für Unterhaltszahlungen an die Frau keine Ehe.


    Nur ist es so, dass von meinen 1900.-€ die ich Netto im Monate habe dann nur noch 920.-€ über (Miete 550.-€, Auto 300.-€, etc ... :() und damit würde ich nicht hinkommen ... Ich brauche mein Auto beruflich (fahre so 60 TKM im Jahr) und kann meinen ein Jahr alten Wagen jetzt auch nicht verkaufen (Verlust viel zu gross).


    Ich danke für Dein Angebot Dirk und schreibe Dir evtl. mal eine PN, aber ich werde jetzt erstmal mit meiner EX reden und Ihr anbieten 400.-€/Monat zu zahlen. Vielleicht geht Sie ja darauf ein.

  • Bubu


    ZITAT: "P.S: Bin leider kein Anwalt..."


    das macht Dich so sympathisch :D
    (die Anwaltsbranche ist ein Haifischbecken, dagegen ist eine Bank das reinste Süßwasseraquarium...)
    Ich dachte tatsächlich, das sei die monatliche Zahlung...


    @Vikon
    Ob Du mit dem Geld auskommst oder nicht ist völlig uninteressant,
    die Pfändungsfreigrenze liegt bei € 940,-, damit mußt Du auskommen.
    Oder Du rettest Dich über den 1. Juli, ab da sind´s € 990,-


    @alle
    Preisfrage:
    Frau X hat einen Sohn aus erster Ehe, der bei seinem Vater lebt.
    Frau X ist für diesen unterhaltspflichtig.
    Frau X wird von Herrn Y schwanger und verdient deswegen nichts mehr.
    Frau X heiratet Herrn Y.


    Was passiert?


    Genau, Herr Y zahlt ab sofort für ein Kind, das nicht seins ist!
    Unglaublich oder? Gut, heiraten war in dem Fall pure Dummheit...

  • Zitat

    Original von Echnaton


    @Vikon
    Ob Du mit dem Geld auskommst oder nicht ist völlig uninteressant,
    die Pfändungsfreigrenze liegt bei € 940,-, damit mußt Du auskommen.
    Oder Du rettest Dich über den 1. Juli, ab da sind´s € 990,-


    naja 50 .-€ machen den Kohl dann auch nicht mehr fett aber ich habe auch einige Gerichtsurteile gelesen, wo die Pfändungsgrenze auf 1200.-€ angehoben ist ... muss jetzt nur mal schauen ob mir das vielleicht hilft ... Das Beste wäre immer noch ohne die Ämter das Ganze zu regeln ...


    Soweit ich weiss, kann SIe trotz der Unterhaltszahlungen noch Mietzuschüsse beantragen. Naja ich wünsche mir Glück ;)

  • Okay Boris B., Du bist entlarvt :D


    Im Ernst, ich habe zwei ähnliche Fälle im Bekanntenkreis.
    Beide "Kerle" haben die Mütter verlassen.
    Bei einem gings "gut" und man einigte sich.
    Der Zweite hat beim Abschiedsquickie den golden Schuss gesetzt und wird jetzt 20+ (Ausbildung/Studium) natürlich auch zahlen, zahlen, zahlen.
    Kind noch nie gesehen! Da nur Erzeuger!


    Sieh zu, wie auch von Dir geplant, das Du mit der Mutter GUT klar kommst.
    Da mindert Zahlungen und Stress & optimiert dein Besuchs-/Umgangs-Recht.
    Wenn Du, was ich hoffe, darauf wert legst.



    Good luck,
    MM



    #

  • Zitat

    Original von MikeMatrix


    Sieh zu, wie auch von Dir geplant, das Du mit der Mutter GUT klar kommst.
    Da mindert Zahlungen und Stress & optimiert dein Besuchs-/Umgangs-Recht.
    Wenn Du, was ich hoffe, darauf wert legst.


    Und wie ich darauf wert lege!
    Ich will trotz der ganzen Umstände ein richter PAPA sein :)


    Für das Kind zu zahlen tut mir auch nicht mal weh (sind ja auch ca. 60.000€) aber da stehe ich zu.
    Nur die drei Jahre für die Mutter auch noch zu zahlen ist schon sehr, sehr schmerzhaft :(
    Aber naja wird schon werden

  • Zitat

    [i] ich habe auch einige Gerichtsurteile gelesen, wo die Pfändungsgrenze auf 1200.-€ angehoben ist ... muss jetzt nur mal schauen ob mir das vielleicht hilft


    Vergiß´es! Zu solchen Anträgen muß der Antragsgegner immer Stellung nehmen, und da hab´ ich mich bis jetzt immer durchgesetzt (also nix wurde erhöht)
    Wenn allerdings ein nachgewiesener ABSOLUT ZWINGENDER Grund vorliegt, könnte das Erfolg haben, aber das müßte da schon eine medizinisch 100% notwendige spezielle (und teurere) Ernährung oder Medikamente sein oder solches Kaliber - mit den Fahrtkosten hast Du null Chance (gut, man soll nie "nie" sagen). Und es werden die Interessen abgewogen, bei Unterhalt hört für die meisten Gerichte der Spaß auf. Unterhaltspfändungen gehen übrigens immer vor, da kannst Du auch keine Gehaltsabtetungen an Kumpels tricksen oder so (von der Strafbarkeit des Ganzen mal abgesehen)

  • Danke Echnaton.


    Also ich sehe schon es ist wahrscheinlich nicht unbedingt sinnvoll das ganze auf dem gerichtlichen Wege zu versuchen.


    Dann werde ich wohl auf Ihr Verständnis hoffen müssen. Übrigens Fahrtkosten haben die mir immerhin 250.-€ angerechnet.
    Nur habe ich ein neues Auto welches ich dann wohl mit VIEL Verlust verkaufen müsste, oder ich werde mal bei meiner Bank nachfragen ob man da etwas machen kann ...


    Habe jetzt am WE erstmal einen Termin mit meiner Ex (und dann darf ich den Kleinen endlich mal weiedr sehen) und dann schauen wir mal weiter.