[S] Gebrauchte Software..?

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  • Was macht Ihr mit Eurer Software, wenn Ihr euch neue kauft (neue Versionen)? Irgendwo muss die ja bleiben. Bei Ebay ist nämlich kaum etwas zu finden... suche Agendus, Doc2Go, usw...


    Oder soll hier nur Hardware verkauft werden?
    Weiss dann jemand eine Adresse für gebrauchte Software?

  • Das Problem bei der Software ist, das diese sehr oft nur mit dem schon vergebenen Hotsync-Namen funktioniert.
    Natürlich kannst Du von mit Software bekommen (wenn es denn erlaubt wäre...;) ), allerdings mußt Du dann auch Deinen Hotsync-Namen auf meinen ändern.
    Von daher gibt es, wie von Dir erkannt, keine "gebrauchte Software".

    History: Psion, Nokia 9110i, Palm 505, Palm Tungsten T, XDA von O2, Nokia 9210i, Tungsten W, Sony Ericsson P 900, Palm Tungsten T3, Nokia 9300, Treo 600, Tungsten E2, Nokia 770, Palm TX (fast 3 Jahre....), Asus eee 701, Palm Z22.....
    Aktuell: iPhone 3G und ein Netbook LG X110 mit eingebautem HSDPA-Modem...;)

  • korrekt, es gibt keine "gebrauchte software", da du als nutzer sowieso nie eigentum an der software erlangt hast, sondern nur ein nutzungsrecht, lizenz genannt. veräusserst du dein nutzungsrecht (lizenz übertragung auf jemand anders), so musst du lediglich die lizenbestimmungen des software urhebers beachten! (teilweise wird für das übertragne von lizenen eine gebühr an den urheber fällig, die wiederum sehr viel gerimger sein kann als eine vollwertige lizenz)

  • Hm... ist das Prozedere denn anders als bei PC-Software? Natürlich erwerbe ich nicht die Software selbst, sondern die Lizenz, diese zu nutzen, soweit klar. Aber dass Gebühren an den Autor fällig werden, davon habe ich noch nix gehört... Sonst könnte ich doch auch keine Soft verkaufen (ebay oder so)


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  • Zitat

    Original von Uve Held
    Das Problem bei der Software ist, das diese sehr oft nur mit dem schon vergebenen Hotsync-Namen funktioniert.
    Natürlich kannst Du von mit Software bekommen (wenn es denn erlaubt wäre...;) ), allerdings mußt Du dann auch Deinen Hotsync-Namen auf meinen ändern.
    Von daher gibt es, wie von Dir erkannt, keine "gebrauchte Software".


    Oder Du geht zu Deinem Lieferanten und läßt den Hotsync-Namen ändern. Zumindest wenn die Software noch keine 2 Jahre alt ist, ist das rechtlich kein Problem (Stichwort Sachmangel). Wenn sich der Lieferant allerdings querstellt musst Du selbst wissen, ob Du für eine 60 Euro Software einen ggf. langen Rechtsstreit führen möchtest. Sollte es den Lieferanten (nicht Hersteller!) aber nicht mehr geben, schaust Du in die Röhre. Denn Du hast nur einen Vertrag (Kaufvertrag) mit dem Lieferanten, nicht mit dem Hersteller. Und diese sog. 'Lizenzbedingungen' sind nach deutschem Recht in der Regel wohl ohne rechtliche Wirkung. So habe ich zumindest die Juristen verstanden mit denen ich über das Thema intensiv diskutiert habe. Hauptsächlich wohl deswegen weil zwischen dir, also dem Kunden, und dem 'Herausgeber' der Lizenzbedingung, dem Softwarehersteller, gar kein Vertragsverhältnis besteht. Und ohne Vertrag gibt es auch keine Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

  • Zitat

    Original von schatzfinder
    korrekt, es gibt keine "gebrauchte software", da du als nutzer sowieso nie eigentum an der software erlangt hast, sondern nur ein nutzungsrecht, lizenz genannt. veräusserst du dein nutzungsrecht (lizenz übertragung auf jemand anders), so musst du lediglich die lizenbestimmungen des software urhebers beachten! (teilweise wird für das übertragne von lizenen eine gebühr an den urheber fällig, die wiederum sehr viel gerimger sein kann als eine vollwertige lizenz)


    Da Softwarekauf dem Kaufrecht unterliegt, ist das nicht richtig. Es gibt einen (florierenden) Markt mit gebrauchter Software. Ich erwerbe ja auch keine Lizenz sondern ein Nutzungsrecht. Die 'Lizenz' konkretisiert ggf. nur das Nutzungsrecht und beschränkt es in der Regel auch (Stichwort unerlaubtes Vervielfältigen). Und das Nutzungsrecht erwerbe ich von dem Lieferanten (meinem Vertragspartner) und nicht von dem Hersteller (mit dem ich ja gar keinen Vertrag habe). Aber diesen Beschränkungen sind Grenzen gesetzt. Unter anderem darf der Weitervertrieb nicht eingeschränkt werden. Es sei denn, es existiert eine vertragliche Bindung zwischen Kunde und Hersteller die das wirksam verbietet. Das hat der BGH schon 2000 in deiner 'Microsoft-OEM' Entscheidung festgestellt. Wobei man sich durch das OEM nicht verwirren lassen sollte. Im Kern ging es um die Frage ob ein Softwarehersteller den Weitervertrieb einer verkauften Software grundsätzlich untersagen oder an Bedingungen knüpfen kann. (http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm) Er kann es in der Regel nicht.

  • LOL


    Ist doch einfach, Du mailst mir Quick dingens und ich maile Dir Dingens € Die druckt man aus und alles ist gut :)


    Mal im ernst, muß da dann nicht eine Einigung schriftlich fixiert sein ??


    weil Geld ist ja nur ein Tauschmittel zur Wertschöpfung/messung :)


    Somit könnte mann ein Programm für 10 Euro gegen ein anderes für 10 Euro tauschen Oder ?

  • Zitat

    Original von Uve Held
    Das Problem bei der Software ist, das diese sehr oft nur mit dem schon vergebenen Hotsync-Namen funktioniert.


    Dafür gibt es ja dann: MultiUserHack_5.xx_Free

  • Zitat

    Original von SchrOEder
    Was macht Ihr mit Eurer Software, wenn Ihr euch neue kauft (neue Versionen)? Irgendwo muss die ja bleiben. Bei Ebay ist nämlich kaum etwas zu finden... suche Agendus, Doc2Go, usw...


    Nun wenn man ein Update kauft, kann man die alte Version nicht
    Verkaufen.
    Also wirst du nur Software bekommen von Leuten die diese nicht
    mehr nutzen/brauchen, aber keinesfalls ältere Versionen von denen
    jetzt die Neue verwendet wird, zumindest nicht legal.

  • Nunja, man liest ja immer wieder von Leuten, die dem Palm untreu werden und ins "bse" Win-Lager wechseln...


    Wo kann man denn wenigstens aeltere Softwareversionen bekommen? Ich brauch ja nicht unbedigt die neuesten Programmversionen.