Palm Pre - Hardwareprobleme

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  • Tja, das ist schon unbefriedigend, wenn man für nicht wenig Geld ein Pré bestellt und sich die Hardware als anfällig erweist. Schlechter Stil (im Sinne von unzureichender Wahl der Materialien und/oder schludriger Qualitätskontrolle) des Herstellers würde ich sagen. Was aber ist zu tun, wenn man Grund zur Klage hat? Nach der Sachmängelhaftung hat der Käufer das Recht, beim Händler die Nacherfüllung (entweder Lieferung eines neuen Geräts oder Reparatur) zu verlangen. Also, für alle, die bei z.B. O2 ein Pré gekauft haben: an O2 wenden und Lieferung eines neuen Pré verlangen.
    Innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt des Pré wird vermutet, dass ein Mangel des Pré bereits bei der Herstellung vorgelegen hat. Diese Vermutung ist widerlegbar, d. h., der Verkäufer muss beweisen, dass der geltend gemachte Mangel durch den Käufer z. B. durch falsche Bedienung, Unglück (Fallschaden) etc., verursacht worden ist. Dann gibt es natürlich kein Neugerät und keine kostenlose Reparatur.
    In allen anderen Fällen MUSS der Verkäufer nach WAHL DES KÄUFERS (ich schreie nicht, ich hebe nur hervor... :) ) ein neues Gerät liefern.


    Zum Mangel "Slider": ich schätze, das ist hinreichend beim Hersteller (und beim Verkäufer) bekannt. imho handelt es sich um einen Produktionsfehler mit der Folge, dass der Verkäufer ein Neugerät nachliefern muss, wenn es der Käufer verlangt.
    Zum Mangel "Glasbruch" bzw. "Displaybruch" bzw. "Risse im Gehäuse": insoweit wird nach meiner Erfahrung eher angenommen, dass es sich um eine Fehlbedienung bzw. -behandlung und nicht um einen Produktionsmangel handelt. Zugrunde gelegt wird die übliche und sorgfältige Behandlung und Bedienung des Geräts (also z. B. kein Kameratossing - das ist nicht üblich für ein Smartphone). Mit dem Auf- und Zuschieben des Sliders, mit der Betätigung der Tastatur und des Touchscreens ist es regelmäßig ausgeschlossen, dass die vorgenannten Mängel auftreten. Das hat zur Folge, dass ein Verschulden des Käufers angenommen wird (seitens des Verkäufers, nicht unbedingt seitens des Gerichts, wenn es darüber entscheiden müsste).


    Sollte es sich jedoch aus diversen Foren und Kundenbeschwerden ergeben, dass Materialmängel und/oder Verarbeitungsmängel die Ursache für die vorgenannten Mängel sind, dann gilt das Gleiche wie meine Ausführungen zum Mangel "Slider" (ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :pfeift: ). Es ist also wichtig, dass Kunden, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, das zu einer Beschädigung des Pré geführt hat, hiergegen vorgehen (Rechtsschutz wäre gut!), um gegebenen falls im Rahmen eines gerichtlich erstellten Gutachtens Material- und Verarbeitungsmängel festzustellen. Das hilft dann wieder anderen Käufern bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
    So, genug geschwallt. Ich wünsche allen noch eine hoffentlich mangelfreie Zeit mit dem Pré.


    Es grüßt


    JK aus AC

  • Wir haben mittlerweile sechs Threads die sich alle (fast) nur mit den bekannten 3 (?) Hardwaremacken beschäftigen, zum Teil doppelt- und crossgepostet - das hilft nicht wirklich weiter.


    da findet Meinungsbildung statt. Ich als Noch-nicht-WebOS-Nutzer nehme das als nützlich wahr. Für Mods ist das verständlicherweise wenig vergnüglich.
    Ist es bei Precentral anders? Die werden immerhin bei Reklamationen schonmal als Referenz angegeben.

  • In allen anderen Fällen MUSS der Verkäufer nach WAHL DES KÄUFERS (ich schreie nicht, ich hebe nur hervor... ) ein neues Gerät liefern.


    Wenn er den Mangel anerkennt. Und da hat sich o2 ja "ein wenig" kleinkariert. Sliderspiel scheint für die ja quasi ein Feature zu sein :augenzu:


  • Naja, offenbar weigern sie sich bei manchen Kunden erfolgreich. Oder nötigen sie, die Kiste einzuschicken, um sie dann verkratzt und unrepariert zurückzubekommen... :thumbdown:

    Klar ist das ein Unding, aber ich wüsste wirklich nicht was sie ändern sollten. Wer sich die Halteklammern an den Schienen einmal anschaut sieht doch dass da ohne eine Rekonstruktion/Stabilisierung nichts zu machen ist. Und so filigran wie das aussieht denke ich nicht dass das nachträglich möglich ist, bzw. wäre es wohl ziemlich unwirtschaftlich für Palm. Ich hab mich damit abgefunden, auch wenn mich das am Anfang etwas Überwindung gekostet hat sowas zu akzeptieren. Naja, ich wusste es vor dem Kauf.

  • Mein Pre lässt die Sicherheitskontrollen in Läden anschlagen. :pfeift: Schon 3x passiert bis jetzt, und immer nur wenn ich ihn beim durchgehen in der Hand habe. Nettes Feature. :D

  • Hallo Leute!


    Ich konnte es nicht fassen, sitze ich gestern Abend auf meinem Sofa hab mein Pre in die Hand genommen, denke was klemmt denn da so komisch, schiebe 2-3 mal den Slider auf und zu, kommt mir doch tatsächlich eine kleine Kreutzschlitzschraube entgegen?! Ich dachte das kann ja jetzt nicht wahr sein.
    Hab dann gesehen das sie beim oberen Teil da am Spiegel sitz, wo man ohne das komplette Gerät zu öffnen gar nicht rankommt.


    Ich hab das Pre jetzt erstmal einschicken lassen, weil ich seit ich das Gerät habe auch nicht telefonieren kann, weil die Hörmuschel nicht geht und es liegt definitiv NICHT an einer verdreckten Buchse oder an der Musicplayersoftware etc...

  • Hallo Leute!


    Ich konnte es nicht fassen, sitze ich gestern Abend auf meinem Sofa hab mein Pre in die Hand genommen, denke was klemmt denn da so komisch, schiebe 2-3 mal den Slider auf und zu, kommt mir doch tatsächlich eine kleine Kreutzschlitzschraube entgegen?! Ich dachte das kann ja jetzt nicht wahr sein.
    Hab dann gesehen das sie beim oberen Teil da am Spiegel sitz, wo man ohne das komplette Gerät zu öffnen gar nicht rankommt.


    Ich hab das Pre jetzt erstmal einschicken lassen, weil ich seit ich das Gerät habe auch nicht telefonieren kann, weil die Hörmuschel nicht geht und es liegt definitiv NICHT an einer verdreckten Buchse oder an der Musicplayersoftware etc...

    Wie kann man eigentlich so exakt die Ursprungsposition einer Schraube "sehen", wenn man ohne Öffnen des kompletten Geräts gar nicht rankommt? *staun*

  • Hallo,
    ich habe auch ein Problem. Zum einen ist mein Akku nicht fest, das habe ich mit Papier gefixt. Und seit heute ist bei meinem 2-Tage alten Pre jeder zweite Taste in der obersten Reihe kaputt. Es ist mir aber nicht runtergefallen. Das musst irgendwas systematisches sein, weil W,R,Z,I,P funktionieren und die anderen nicht.
    Wie muss ich jetzt vorgehen? Zu Palm schicken oder zum Händler?
    Gruß

  • Ich habe noch mal alle Teile ausgepackt, um es zu testen, leider ohne Erfolg. Es ist genau jede zweite Taste ausgefallen, also Q, E, T, U, und O.
    Als ich bei Palm anrief, um den Fall zu schildern, ging erst eine Frau mit gebrochenem Deutsch ran, die dann auch relativ zügig auflegte. Beim zweiten Telefonat war es ein sehr kompetenter Mann, der mir den Tipp gab, dass ich in den ersten 2 Wochen das Recht auf ein Neugerät habe. Das habe ich dem Händler gesagt und er schickt mir diese Woche ein neues, das alte geht zu ihm zurück. Ich hoffe dann sind die Probleme behoben...

  • Recht auf ein Neugerät

    Ein Recht auf ein Neugerät gibt es ohnehin nicht, lediglich auf einen Austausch. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.


    Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
    Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
    Stufe 2: Rücktritt oder Minderung


    Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweisumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.


    Zu Stufe 2, Rücktritt:
    §346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
    Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.


    Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.