Tja, das ist schon unbefriedigend, wenn man für nicht wenig Geld ein Pré bestellt und sich die Hardware als anfällig erweist. Schlechter Stil (im Sinne von unzureichender Wahl der Materialien und/oder schludriger Qualitätskontrolle) des Herstellers würde ich sagen. Was aber ist zu tun, wenn man Grund zur Klage hat? Nach der Sachmängelhaftung hat der Käufer das Recht, beim Händler die Nacherfüllung (entweder Lieferung eines neuen Geräts oder Reparatur) zu verlangen. Also, für alle, die bei z.B. O2 ein Pré gekauft haben: an O2 wenden und Lieferung eines neuen Pré verlangen.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt des Pré wird vermutet, dass ein Mangel des Pré bereits bei der Herstellung vorgelegen hat. Diese Vermutung ist widerlegbar, d. h., der Verkäufer muss beweisen, dass der geltend gemachte Mangel durch den Käufer z. B. durch falsche Bedienung, Unglück (Fallschaden) etc., verursacht worden ist. Dann gibt es natürlich kein Neugerät und keine kostenlose Reparatur.
In allen anderen Fällen MUSS der Verkäufer nach WAHL DES KÄUFERS (ich schreie nicht, ich hebe nur hervor... ) ein neues Gerät liefern.
Zum Mangel "Slider": ich schätze, das ist hinreichend beim Hersteller (und beim Verkäufer) bekannt. imho handelt es sich um einen Produktionsfehler mit der Folge, dass der Verkäufer ein Neugerät nachliefern muss, wenn es der Käufer verlangt.
Zum Mangel "Glasbruch" bzw. "Displaybruch" bzw. "Risse im Gehäuse": insoweit wird nach meiner Erfahrung eher angenommen, dass es sich um eine Fehlbedienung bzw. -behandlung und nicht um einen Produktionsmangel handelt. Zugrunde gelegt wird die übliche und sorgfältige Behandlung und Bedienung des Geräts (also z. B. kein Kameratossing - das ist nicht üblich für ein Smartphone). Mit dem Auf- und Zuschieben des Sliders, mit der Betätigung der Tastatur und des Touchscreens ist es regelmäßig ausgeschlossen, dass die vorgenannten Mängel auftreten. Das hat zur Folge, dass ein Verschulden des Käufers angenommen wird (seitens des Verkäufers, nicht unbedingt seitens des Gerichts, wenn es darüber entscheiden müsste).
Sollte es sich jedoch aus diversen Foren und Kundenbeschwerden ergeben, dass Materialmängel und/oder Verarbeitungsmängel die Ursache für die vorgenannten Mängel sind, dann gilt das Gleiche wie meine Ausführungen zum Mangel "Slider" (ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ). Es ist also wichtig, dass Kunden, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, das zu einer Beschädigung des Pré geführt hat, hiergegen vorgehen (Rechtsschutz wäre gut!), um gegebenen falls im Rahmen eines gerichtlich erstellten Gutachtens Material- und Verarbeitungsmängel festzustellen. Das hilft dann wieder anderen Käufern bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
So, genug geschwallt. Ich wünsche allen noch eine hoffentlich mangelfreie Zeit mit dem Pré.
Es grüßt
JK aus AC