amazon & fernabsatzgesetz & erfahrungen

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  • hallo,


    (leider) bin ich nun besitzer einer kingston 1gb sd karte und mit ihr nicht zufrieden. sie schafft gerade einen write speed von 15% in vfsmark und die 15% spürt man merklich als verlangsammung.


    nun überlege ich die karte zu amazon zurück zu schicken, was sonst gar nicht meine art ist, aber ich möchte mich nicht täglich ärgern müssen.


    habt ihr erfahrungen in solchen fällen? ist mir dies durch das fernabsatzgesetz möglich? es handelt sich ja um ein nicht gefallen und nicht um ein nicht funktionieren, wobei dies sicherlich etwas strittich ist (aus meiner sicht).


    vielen dank für eure hilfe,


    blue

  • Also ich habe mit dem Kundenservice beste Erfahrungen gemacht.
    Einfach auf der Amazon-Seite das Rücksendezentrum aufrufen, die Bestellung aufrufen. Man kann im Rücksendezentrum z.B. angeben, dass man den falschen Artikel bestellt hat (passt nicht).
    Ich empfehle einen PC mit Drucker, du musst einen Barcode ausdrucken und beilegen.


    Allerdings weiß ich nicht, wie die bei einem bereits ausgepackten und genutzten Artikel reagieren.
    Denn das lässt sich ja nicht mehr ordentlich einpacken, eine Speicherkarte ist ja meist im Blister.


    Theoretisch könnte Sie die Rückgabe ablehnen, aber Amazon ist meist sehr sehr kulant. Möglicherweise ziehen Sie einen kleinen Teil der Summe ab, Versandkosten für Rücksendung gibts nur bei über 40 oder 50 euro zurück. (weiß nicht genau).
    Aber im Regelfall gilt für mich bei Amazon: Keine Probleme bei Rückgabe oder Garantie!

  • Zitat

    die karte war in einer blister verp. die jetzt natürlich nicht mehr zu gebrauchen ist.

    Ich habe 2x einen Ersatzakku zurückgeschickt; war auch im Blister. No problems.

  • Hmm.. also ich hab hauch ne Kingston, allerdings ne 512MB und habe das selbe Phänomen... Okay, mich stört es nicht wirklich, aber die nächste wird auch keine Kingston mehr werden.


    Ansonsten hatte ich mit Amazon und Rücksendungen (letztens erst mein TX mit toten Pixel) noch keine Probleme. Zufriedener Kunde seit 1999

  • amazon.de ist sehr kulant, ist die karte nicht mehrere monate alt wirste keine probleme haben. über 40€ bekommst du den rückversand rückerstattet, das machen sie sogar automatisch mit der rücküberweisung des betrages.


    musst nur die karte in deinem account als rücksendung markieren. dann bekommste die adresse, wohin du sie schicken musst. schreibst drauf defekt, super langsam. und nach wenigen tagen haste den betrag wieder auf deinem konto. musst nicht mal eine extra mail schreiben, nur eben in deinem account den artikel als rücksendung markieren.

  • Zitat

    Original von millenium3000
    Also ich habe mit dem Kundenservice beste Erfahrungen gemacht.
    Einfach auf der Amazon-Seite das Rücksendezentrum aufrufen, die Bestellung aufrufen. Man kann im Rücksendezentrum z.B. angeben, dass man den falschen Artikel bestellt hat (passt nicht).
    Ich empfehle einen PC mit Drucker, du musst einen Barcode ausdrucken und beilegen.


    das steht sogar bei amazon, dass du das nicht machen musst. das geht damit nur schneller. ich habe es nie genutzt, da drucker defekt, und trotzdem lief alles innerhalb weniger tage komplett und perfekt ab.

  • Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen.


    Dieser gute Service ist der Grund, warum amazon mich an sich binden kann. Warum soll ich mich bei den guten Preisen und dem (meist) kostenlosen Versand mit einem anderem Anbieter rumschlagen?

  • Zitat

    Original von zwuncki


    das steht sogar bei amazon, dass du das nicht machen musst. das geht damit nur schneller. ich habe es nie genutzt, da drucker defekt, und trotzdem lief alles innerhalb weniger tage komplett und perfekt ab.


    Hast recht!
    Mein Drucker war auch kaputt, bis ich vor einigen Monaten (bei amazon :)) einen neuen gekauft hab.
    Habe aber die Erfahrung gemacht, dass es mit dem Barcode schneller geht.


    Edit: War ja auch nur ein Tipp ...

  • Zitat

    Original von SHH
    Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen.


    Dieser gute Service ist der Grund, warum amazon mich an sich binden kann. Warum soll ich mich bei den guten Preisen und dem (meist) kostenlosen Versand mit einem anderem Anbieter rumschlagen?


    plus: sie bieten express nund overnight-express für eilige. und selbst wenn amazon etwas teurer wie andere ist kaufe ich meist bei denen, weil der service einzigartig ist und du per rechnung zahlen kannst, was bei elektronischen artikeln, die auch mal defekt sein können, sowieso besser ist. da gibt es kein abbuchen, zurückbuchen etc.


    amazon sind am kulantesten und haben in dtl. imho einfach den besten service. da fallen mir zu 95% nur lobeshymnen ein.

  • Zitat

    Original von bluescreen
    ist mir dies durch das fernabsatzgesetz möglich? es handelt sich ja um ein nicht gefallen und nicht um ein nicht funktionieren, wobei dies sicherlich etwas strittich ist (aus meiner sicht).



    Zitat

    Original von millenium3000
    Allerdings weiß ich nicht, wie die bei einem bereits ausgepackten und genutzten Artikel reagieren. Denn das lässt sich ja nicht mehr ordentlich einpacken, eine Speicherkarte ist ja meist im Blister. Theoretisch könnte Sie die Rückgabe ablehnen, aber Amazon ist meist sehr sehr kulant.



    Hi,


    mal einige Dinge zur Klarstellung:


    1.) Es gibt seit dem 1.1.2002 kein Fernabsatzgesetz mehr. Die Regeln, die du meinst, sind im Zuge der als Großen Schuldrechtsreform bekannten Novelle direkt Bestandteil des BGB in den §§ 312b ff. geworden. Das ist die Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die bei eBay immer wieder als „neues EU-Recht“ bezeichnet wird.


    2.) Du musst keinen Grund für die Rücksendung nennen. Ich würde auch raten, darauf zu verzichten. Mit überflüssigen Anmerkungen wie „ist superlangsam“ reitest du dich wenn überhaupt nur selbst rein. Es geht also beim Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht um eine „nicht funktionieren“ – ein „gefällt mir doch nicht“, reicht als Motiv aus, muss aber wie gesagt nicht erwähnt werden. Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, besteht eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Nur in den ersten sechs Monaten besteht dabei aber zu deinen Gunsten eine Beweislastumkehr.


    3.) Unter 40 € musst sieht das Gesetz vor, dass du die Kosten für die Rücksendung tragen musst. Das könnte in deinem Fall grenzwertig sein. Natürlich kann ein Händler dir aus Kulanz auch bei geringeren Kosten die entfallenden Rücksendekosten erstatten.


    4.) Entscheidend: die Frist! Hast du einen Fernabsatzvertrag entspr. der §§ 312b ff. BGB geschlossen (also als Verbraucher mit einem Unternehmen, per Telekommunikation…) dann hast du ab Erhalt der Ware 14 Tage Zeit, von deinem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Danach nicht mehr. Dann wäre es eine Frage der Kulanz. Hast du allerdings keine ausreichende Belehrung über dein Rücktrittsrecht erhalten, beträgt die Frist sechs Monate.


    5.) Wegen aufgerissener Verpackung darf natürlich niemand die Annahme verweigern. Das würde ja das Rücktrittsrecht ad absurdum führen, wenn der Käufer das Produkt dann gar nicht auspacken und ausprobieren dürfte. Auf die Verpackung kommt es also nicht an. Du bist lediglich verpflichtet, überhaupt in einer für den Tramsport (nicht Wiederverkauf!) geeigneten Verpackung die Karte zurückzuschicken.


    6.) Insbesondere hast du als widerrufender Käufer die durch die Nutzung des Produkts in der Zwischenzeit entstandene Gebrauchsspuren oder ersparte Aufwendungen auszugleichen. Hier liegt Streit in der Bemessung der entsprechenden Summen nahe. Selbstverständlich kann hier der Händler ebenfalls aus Kulanz darauf verzichten. Die Praxis zeigt, dass gerade das - solange kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt - so auch geschieht.