EuroCities AG Ärger mit Screenshots

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  • Bis heute machte ich auf meiner HP "Werbung" für deren Programm Stadtpläne. Heute dann folgende Mail:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr Schopp, unter der URL http://www.alexschopp.de/palmstuff/stadtplan.php veröffentlichen Sie Screenshots eines Stadtplans für den Palm. Dieser Stadtplan ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht im Internet veröffentlicht werden. Wir, die Euro-Cities AG (Betreiberin des Stadtplandienstes) fordern Sie hiermit auf, alle Screenshots auf denen Kartenmaterial zu erkennen ist, von Ihrem Server zu löschen. Wir möchten Ihnen noch keine Frist setzen, bitten aber um möglichst zeitnahe Erledigung. Für Rückfragen stehen Ihnen die u. g. Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß


    Nett oder? Habe meine Seite inzwischen geändert :evil: und auf die Mail geantwortet.


    Bin gespannt wie das weitergeht.


    P.S.: Auf Kommentare bzgl. Rechtslage etc. kann ich verzichten, mir sind Urheberrechte auch bekannt und wichtig, aber bitte auch ein wenig gesunder Menschenverstand.

  • Onlinerecht für Stadtpläne: irights.de [für die Suchfunktion, und die Seite ist klasse]


    Auch wenn es scheinbar gegen den gesunden Menschenverstand spricht - letztendlich wertest du deine Seite (Palmmaterial) mit der Arbeit von Dritten auf. Somit ist es die Entscheidung der Firma, ob sie es als Win-Win-Situation sehen oder als Geschäftsschädigung.

  • Zitat

    Bubu
    Gilt dieses "Screenshotverbot" dann generell oder nur in dieser speziellen Situation wg. der Stadtpläne? Denn sonst wäre ja z.B. Skybert's HP komplett illegal...


    Nun, ich bin (zum Glück) kein Anwalt, aber ich könnte mir schon vorstellen, daß bspw. die Programmicons dem Urheberrecht unterliegen.


    Aber, wie Du schon sagtest, manche Dinge kann man mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr erfassen...


    MfG


    grefenius

  • EuroCities hat die Möglichkeit der Nutzung auf der Homepage
    http://www.euro-cities-ag.de/ recht umfangreich dargestellt, siehe dort "Verlinken auf den Stadtplandienst" und "Karten aus dem Stadtplandienst für den Webauftritt"


    Bereits vor einigen Jahren war die unentgeltliche Nutzung für kommerzielle Homepages untersagt worden.


    Dies war umso bedauerlicher als es meines Wissens nicht viele Möglichkeiten gibt, Stadtpläne oder Ausschnitte im Web zu nutzen. Naja, und einen Stadtplan selber malen...

  • Um es nochmals klar zu stellen:


    Ich habe keine Ausschnitte, geschweige denn ganze Karten, als Stadtplan auf der HP genutzt, ich habe lediglich einen Ausschnitt als Scrennshot präsentiert, um den Funktionsumfang und die Zoomstuden darzustellen. Sonst nix.


    Und kommerziell ist meine HP jetzt wirklich nicht... ;)

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Phylloxera
    Dies war umso bedauerlicher als es meines Wissens nicht viele Möglichkeiten gibt, Stadtpläne oder Ausschnitte im Web zu nutzen. Naja, und einen Stadtplan selber malen...


    naja, eine würde ja reichen, z.B. CITY-Plan


    oder der Kartengenerator


    Aber hier gehts ja nicht um die Nutzung eines Stadtplans, sondern um die Veröffentlichung von Screenshots eines Programms im Rahmen einer Programmbesprechung.


    Gruesse,


    Toem

  • Zitat

    Original von SirMoritz
    Und kommerziell ist meine HP jetzt wirklich nicht... ;)


    Das ist irrelevant. Das Urheberrecht regelt das klar und eindeutig.
    Wenn eine Firma nicht moechte, dass du Werbung fuer sie machst, entfernst du eben jegliche Hinweise auf sie oder deren Produkte. So einfach ist das.


    Immerhin haben sie dich aber hoeflich, ohne Fristsetzung, ohne Anwalt, also kostenlos gebeten, die Bilder zu entfernen. Das kommt heute nicht allzu haeufig vor. Ein Rechteinhaber (egal ob Urheber- oder Markenrecht) muss, bei Kenntnis einer Rechtsverletzung, seine Rechte auch durchsetzen.


    Als Aerger wuerde ich das Ganze nun wirklich nicht sehen.

  • @ Toem


    Danke für die guten Vorschläge, sehr interessant.


    Wobei City-Plan wohl nur eingeschränkt nutzbar ist, weil eben nur die jeweilige City und nicht die Randbezirke in größerem Maßstab erfaßt sind.


    Aber es sollen Sonderwünsche geäußert werden können, vielleicht könnte man so den Ausschnitt hinbekommen.


    Für Berlin gibt es noch den Stadtplan der BVG, auf welchen verlinkt werden kann.



    Was die Screenshots anbelangt, so wird ein Verwender am besten damit fahren, wenn er diese selbst erstellt ebenso wie Produktfotos. Dann läuft er nicht Gefahr, Copyrightrechte zu verletzen, selbst wenn die Besprechung/Werbung für das Produkt noch so positiv ist.

  • Zitat

    Original von Phylloxera
    Was die Screenshots anbelangt, so wird ein Verwender am besten damit fahren, wenn er diese selbst erstellt ebenso wie Produktfotos. Dann läuft er nicht Gefahr, Copyrightrechte zu verletzen, selbst wenn die Besprechung/Werbung für das Produkt noch so positiv ist.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es doch eben um selbsterstellte Screenshots des Programms. Da es ein Stadtplan-Programm ist, ist auf dem selbsterstellten Screenshot eben auch ein Ausschnitt aus einem Stadtplan zu sehen. Wenn der Hersteller nicht will, dass sein Programm bekannt und dadurch auch öfter verkauft wird, dann ist es natürlich das beste, Screenshots zu verbieten - dadurch kaufen bestimmt noch mehr Leute das Programm :D

  • Ich weiß nicht, wie SirMoritz die screenshots gemacht hat.


    Ich dachte daran, z.B. Screenshots durch Abfotographieren des Screens vom Palm oder dem Bildschirm herzustellen.


    Wenn lediglich von dem von dem Rechteinhaber (unwissentlich) zur Verfügung gestellten Planausschnitt, Foto, Text o.ä. einer Webseite einfach nur ein Ausschnitt gefertigt und dieser in die eigene Webseite eingebunden wird, dürfte das ein Problem sein.


    Aber ich gebe zu, das juristische Denkschema ist nicht immer deckungsgleich mit dem vermeintlich gesunden Menschenverstand.

  • Hallo zusammen,


    ich bin glücklicherweise auch kein Rechtsanwalt und gebe deshalb normalerweise meinen Senf zu solchen Themen nicht ab. Hier sehe ich aber zum einen eine langfristige Gefahr für Reviews und zum anderen eine latente Abmahngefahr für viele.


    Ich sehe in einem solchen Reviews in der Regel keine Werbung. Es geht also nicht um die in irgendeinerweise unterstellbare kommerzielle Nutzung. Es geht hier vielmehr um eine journalistische Tätigkeit im allgemeinen Interesse. Die Meinungsfreiheit hat in einem Rechtsstaat einen verdammt hohen Stellenwert.


    Wenn ich mich als Publizist (professionell oder amatuerhaft) mit einer Person der Zeitgeschichte, einem Text oder einem Programm auseinandersetze, müssen wie auch immer gestaltete "Zitate" zur Begründung meiner im GG gesicherten Meinungsfreiheit möglich sein.


    Und das muss auch für Screenshots gelten!!

    Palm prof -> IRDA nachgerüstet -> IBM Workpad USA -> Palm III -> Palm V - aufgerüstet auf 8 MB -> Palm 505 -> Palm 515 -> Tungsten T -> Tungsten T2 -> Tungsten T3 -> Jetzt mit WiFi-Card ~~ LD verkauft -> seit 14.10.2005 mit T|X