Was und wem der Pre berichten soll

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  • Das tut er nicht, das will (wollte?) nicht mal Schäuble, hoffe ich für dich.

    der hat´s, wie man sieht, völlig falsch eingefädelt - typisch deutsch eben: gesetz machen, verordnung machen, wo alles bis aufs allerkleinste drinstehen soll.
    viel besser der "american way": gib´ den leuten was hippes, und schon unterschreiben sie viel schlimmeres gleich freiwlllig, ganz ohne aufstand.

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Zitat von OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • Wer Angst vor dem Datenmißbrauch bei aktuellen Smartphones hat, der sollte auf Rauchzeichen umsteigen. Mist - die werden auch in einer Wolke gespeichert.
    Wer was dagegen tun will, kauft ein solches Gerät, lehnt die Bedingungen im Rahmen des OptIn-Verfahrens ab und gibt das Gerät gegen Kaufpreiserstattung wieder zurück. Bei ausreichendem Geräterücklauf wird der Eine oder Andere vielleicht nachdenklich. Vorsicht allerdings bei subventionierten Geräten, der verbundene Tarfvertrag bleibt gültig.

  • Wer Angst vor dem Datenmißbrauch bei aktuellen Smartphones hat, der sollte auf Rauchzeichen umsteigen. Mist - die werden auch in einer Wolke gespeichert.

    :lacht:


    Wer was dagegen tun will, kauft ein solches Gerät, lehnt die Bedingungen im Rahmen des OptIn-Verfahrens ab und gibt das Gerät gegen Kaufpreiserstattung wieder zurück.


    Oder Gerät kaufen, Bedingungen akzeptieren und DIREKT Palm verklagen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen...Gibts Anwälte hier an Board??? :pfeift: :D

  • Ich habe mich zu wenig in die Bestimmungen eingelesen um zu sagen ob sie gegen deutsches Recht verstoßen oder moralisch verwerflich sind, möchte aber einen Gedanken einfügen.


    In Amerika ist es ja sehr beliebt Hersteller zu verklagen. Weil kein Warnhinweis auf der Mikrowelle klebt das man die Katze darin nicht trocknen kann usw.
    In sofern ist verständlich wenn die die Kunden ein bisschen auch wie potenzielle Feinde betrachten. Die nächste Klage ist nicht weit. So räumen sich die Firmen möglicherweise auch vorsorglich mehr Rechte ein als sie wirklich brauchen oder nutzen. Ein Teil der Punkte die abschreckend wirken, mögen auf diesen Umstand zurück zu führen sein.


    Nur mal so als Anregung.

  • Oder Gerät kaufen, Bedingungen akzeptieren und DIREKT Palm verklagen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen...Gibts Anwälte hier an Board??? :pfeift: :D

    Tun sie nicht. Wenn Du im (rechtlich anerkannten) OptIn Verfahren dem weitergehenden Gebrauch Deiner Daten zustimmst, ist imho dem Recht Genüge getan. Wenn darüberhinaus der Händler Dir bei Rückgabe des Geräts den vollen Kaufpreis erstattet, gibt es imho keinen Klagegrund.

  • dazu (und zu den vielen geschichtchen, die darum kreisen) vllt mal allgemein:


    in den USA gibt es den uns fremden "strafschadenersatz" (punitive damages), ansonsten aber ein - gegenüber dem unseren - wenig niedergeschriebenes recht. um diesen strafschadenersatz geht es, entgegen landläufiger meinung, vergleichsweise selten, denn auch er ist an voraussetzungen geknüpft. während bei uns der rechtsgedanke vorherrscht, dass schadenersatz im wahrsten sinne des wortes ersatz für erlittenen schaden - also auf mark und pfennig - ist und es darüber hinaus nur in drei ausnahmefällen auch ersatz für immaterielle schäden gibt, regeln die amerikaner das sozusagen über den markt: wenn ich als firma für den fall, dass ich jemanden schaden zufüge, eine mir unbekannte summe strafschadenersatz befürchten muss, kann ich das risiko nicht kalkulieren, was mich davon abhalten soll, es überhaupt zu versuchen. ich bin halt einfach vorsichtiger.


    man kann also das amerikanische system nicht mit dem unseren vergleichen, und im übrigen erklärt deine vermutung nicht, warum palm diese bedingungen auch in D "anbietet".

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Zitat von OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • Nicht, dass der Staat schon alle meinen Telefonate bzgl. der Verbindungsdaten und Dauer und beim Handy die Funkzelle mit aufzeichnet, jetzt soll ich meinen Daten auch noch in uneingeschränkter Form


    Doch, das will der Herr Schäuble mit der Vorratsdatenspeicherung! Gemacht wird es sicherlich auch schon teilweise, insbesondere bei den Telkos, die dem Staat in vorauseilendem Gehorsam dienen möchten.


    Das Ergebnis des BVG erwarte ich allerdings dazu auch mit Spannung.


    Der Staat hört oder schreibt nicht mit. Er verlangt das von den Dienstleistern. Das ist ein qualitativer Unterschied. Nur das beanstandete ich.

  • Tun sie nicht. Wenn Du im (rechtlich anerkannten) OptIn Verfahren dem weitergehenden Gebrauch Deiner Daten zustimmst, ist imho dem Recht Genüge getan. Wenn darüberhinaus der Händler Dir bei Rückgabe des Geräts den vollen Kaufpreis erstattet, gibt es imho keinen Klagegrund.


    Das kannst du so schnell beurteilen? Ich nicht, jedenfalls nicht vollständig. Aber einige Redgelungen sind klar unwirksam, wenn nach deutschem Recht nicht schon die Intransparenz zur Unwirksamkeit führt. Das deutsche AGB Recht ist so einfach nicht.
    Zum Opt-In - eine sinnvolle Sprachschöpfung, besser beschreibend aber Klickdurch:
    Den Text soll man auf dem Pre lesen? Auch da habe ich Zweifel an der Wirksamkeit, jedenfalls nach deutschem Recht.

  • Tun sie nicht. Wenn Du im (rechtlich anerkannten) OptIn Verfahren dem weitergehenden Gebrauch Deiner Daten zustimmst, ist imho dem Recht Genüge getan.


    Es sei denn, ich verlange (nach OptIn :D ) von Palm die Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu unterlassen, (§6 Abs. 1 BDSG) welches ein unabdingbares Recht in Deutschland ist.
    IMHO verstößt Palm genau dort gegen geltendes Gesetz.


    Gruß, L3v3l

  • Das kannst du so schnell beurteilen? Ich nicht, jedenfalls nicht vollständig.

    Bzgl des OptIn ja - da hatte ich gerade längere Diskussionen mit dem Datenschutzbeauftragten wg eines meiner Projekte. Bzgl der mangelnden Transparenz - nein.


    BTW: Wie wäre es denn mit einem offenen Brief an Palm mit der Bitte, daß alles einmal zu begründen?

  • Der Staat hört oder schreibt nicht mit. Er verlangt das von den Dienstleistern. Das ist ein qualitativer Unterschied. Nur das beanstandete ich.

    Rein vom Text her hast Du natürlich recht. Deine Formulierung hat mich auf etwas anderes schließen lassen. Das ist natürlich nicht Dein Problem.


    Welchen qualitativen Unterschied siehst Du denn darin?

  • Die Diensleister wollen nur mein Geld und mich mit Werbung beglücken.
    Der Staat könnte mich überwachen und verfolgen wollen.


    Simples Beispiel:
    Verkehrskontrolle - du hast verboten telefoniert - der Grüne, bald der Blaue checkt nicht nur deinen Führerschein sondern auch deine Verkehrsdaten. Ja, die heißen nun mal so.

  • ... der Blaue checkt nicht nur deinen Führerschein sondern auch deine Verkehrsdaten. Ja, die heißen nun mal so.

    wäre irgendwie schöner wenn´s die blaue wäre ... :) dann könnt´ man sich ja gleich freiwillig stellen: "wolln se nicht auch gleich meine verkehrsdaten checken, ich hab´s grad nicht so eilig?"
    noch schöner wär´s in der schweiz.

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Zitat von OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • man kann also das amerikanische system nicht mit dem unseren vergleichen, und im übrigen erklärt deine vermutung nicht, warum palm diese bedingungen auch in D "anbietet".


    Ja das ist eine gute Frage.
    Da kann man nur hoffen das die Datenschützer immer schön wachsam sind und den Datenjunkies auf die Finger gucken und hauen.
    Für einen Leihen ist das Abnicken der Nutzungsbedingungen von einem normalen Programm schon unüberschaubar.