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Original von bonaldo
Jetzt kommt's! Cyberport: "Nein, tauschen wir nicht. Das Gerät muss repariert werden."
Begründung: Ich hatte am Tag nach der Bestellung angerufen, die sollen bitte den Firmennamen in die Rechnung aufnehmen, damit ich das Teil übers Finanzamt laufen lassen kann. Damit war ich angeblich Geschäftskunde geworden (hat mir keine Sau gesagt) und damit keinen Anspruch auf ein Neugerät.
Eines vorweg ... ich kenne mich in der Materie nicht wirklich aus.
Es liest sich aber so als ob man nur dann Anspruch auf Garantie hat wenn man sich ein Gerät privat kauft.
Das würde ja bedeuten das alle Geschäfte die von Geschäftsleuten getätigt werden ohne Garanteansprüche laufen.
Egal ob nun Handy, Fernseher, Auto usw. usw.
Geschäftsleute müssen immer auf die Garantieleistung verzichten.
Wie gesagt ich kenne nichts davon aber etwas Absurd erscheint mir das dann doch.
Wen z.B. ein Versicherungsvertreter sich ein Laptop kauft und dieses geht nach einer Woche kaputt (oder wird sogar defekt geliefert) dann soll der keinen Anspruch auf ein neues Gerät haben weil er Selbstständig ist ?
Gibt es da wirklich eine Gesetzesgrundlage die so ein Vorgehen rechtfertigt ?
Ich würde ja sagen das Geschäfts und Privatkunden die gleiche Rechte geniessen wenn ein Gerät sooo schnell defekt ist und ich glaube ich würde auch einen Anwalt einschalten in so einem Fall.
Palm macht da nichts und das ist auch i.o so
Wenn das Gerät direkt bei denen gekauft worden wäre so würden sie es auch Tauschen.
Da es bei einem anderen Händler gekauft wurde ist der erst einmal in der Pflicht.
Ich würde als bsp. eine PSP auch zum MediMarkt bringen wenn sie defekt wäre und ich würde sie nicht zu Sony bringen, dafür habe ich ja einen Garantiebeleg vom MM bekommen.
Auf dem Beleg von Cyberport müsste demnach ja explizit stehen das sie sämtliche Garantieansprüche für Gewerbetreibende ablehnen und ob das die tolle Werbung für ein Geschäft ist *grübel*
Aber wie gesagt ... keine Ahnung von der Materie, ist nur meine Meinung.
Greetz P