PalmOne zahlt Geld für Treo600 zurück / welcher Fachhandel macht mit?

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  • Um den Absatz des Treo600 zu erhöhen zahlt PalmOne den Kaufpreis für das Treo zurück, wenn es dem Kunde nicht gefällt.
    Zuerst wird das Gerät gekauft und kann 2 Wochen getestet werden, sollte es dem Anwender nicht gefallen, bekommt er sein Geld von PalmOne zurück.


    Quelle: golem.de


    Meinung: Das bringt auch nix, da bekommt doch kein Mensch was von mit. Für den Preis bekomm ich ein spitzen Vertragshandy und einen T5, da hat man im Zweifelsfall mehr von.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde die Idee prinzipiell schonmal recht kundenfreundlich!


    Und zu deiner Meinung sag ich: Der T5 ist leider kein Treo 600... und ein Vertragshandy auch nicht. Der Treo hat einfach Dinge, die einige Besitzer sehr schätzen und nicht mehr missen möchten. Ich als Treo 600-Besitzer will jedenfalls keinen T5 haben und auch kein teures SonyEricsson-handy mehr (vor 2 Wochen ins ebay-Land verkauft)...
    ..höchstens den Treo 650 :D

  • Zitat

    Original von PHOEnix
    Ich finde die Idee prinzipiell schonmal recht kundenfreundlich!


    Und zu deiner Meinung sag ich: Der T5 ist leider kein Treo 600... und ein Vertragshandy auch nicht. Der Treo hat einfach Dinge, die einige Besitzer sehr schätzen und nicht mehr missen möchten. Ich als Treo 600-Besitzer will jedenfalls keinen T5 haben und auch kein teures SonyEricsson-handy mehr (vor 2 Wochen ins ebay-Land verkauft)...
    ..höchstens den Treo 650 :D


    Sehe ich auch so.

    ---
    Dieser Beitrag spiegelt meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen wider und nicht notwendigerweise die der Forenbetreiber.

  • jemand der davor kein treo wegen der spezialitäten gekauft hat, der wird jetzt sicherlich auch keins kaufen.


    auf das treo650 freu ich mich auch schon. ein vernünftiger preis und gute subventionen, dann könnte das ding sich so gut verkaufen wie ein mda.

  • Da lachen ja die Hühner ...


    Das ist doch ein Schuss in den Ofen. Bei jeder Bestellung im Internet hat man laut Fernabtastgesetz ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wenn einem das Produkt nicht gefällt. Der Händler muss ab einem bestimmten Betrag auch die Versandkosten, die beim Rücksenden anfallen, erstatten. Einen Tréo im Ladenlokal habe ich noch nie gesehen.


    RA

    Palm Pre, Palm Pre Plus, ExiM Displayschutzfolien, Golla Taschen

    Einmal editiert, zuletzt von RA ()

  • Laut eben diesem Fernabsatzgesetz darfst du den Treo600 aber nicht testen!

    Fujitsu-Siemens Computers LOOX 420: 256MB Kingston + 256MB Toshiba + 32MB Siemens-MMC (powered by Infineon)
    Alcatel One-Touch Easy DB => Siemens ME45 (bestes Handy ever!) => SonyEricsson T610 => Siemens S65 (endlich wieder ein gescheites Handy!)

  • Moinsen.


    Dann zeige mir bitte wo es steht, dass ich den Treo nicht testen kann. Ich meine, dass ich ihn selbstverständlich testen kann...??


    Gruß, macmatic

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt. Weil das Gesetz den "Test vor Ort" ersetzen muss; der Kunde kann nämlich nicht wie im Laden die Beschaffenheit des Gegenstandes untersuchen.


    Was damit aber nicht gemeint ist, ist die "kostenlose Nutzung für 14 Tage" (yipi, für 14 Tage ein Plasmabildschirm im Wert von 23000 Euro haben, dann wieder zurückgeben).
    Eigentlich etwas blöd für den Händler, aber so ist das nun mal im Verbraucherschutz.


    Anders sieht es aber aus, wenn die Sache benutzt wird und dadurch Wert verliert. Der Händler kann dann Wertminderung geltend machen und Ersatz fordern... Teilzahlung oder sowas.
    Wer aber z.B. eine Displayschutzfolie kauft, anbringt und sich nach 14 Tagen denkt: Huch ist die blöd, die geb ich zurück, hat er Pech. Die Folie hat nämlich keinen Wert mehr, weil sie für andere als solche nicht mehr verwendbar ist.
    Ist die Folie noch eingepackt bzw. unbenutzt und wurde nur die Packung geöffnet, darf der Kunde sie zurückgeben und der Händler muss sie annehmen.




    Insofern erweitert das 14 Tage Try and Buy das Fernhandelsabsatz-Gesetz durchaus, weil man den Gegenstand richtig verwenden kann... oder?!

  • Zitat

    Original von RA
    Das ist doch ein Schuss in den Ofen. Bei jeder Bestellung im Internet hat
    man laut Fernabtastgesetz ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wenn einem das Produkt nicht gefällt. Der Händler muss ab einem bestimmten Betrag auch die Versandkosten, die beim Rücksenden anfallen, erstatten. Einen Tréo im
    Ladenlokal habe ich noch nie gesehen.
    RA



    Das ist nicht ganz richtig, denn obiges gilt nur für "Verbraucher".
    Außerdem hat man als Verbraucher nicht das Recht, das Gerät zu benutzen, sondern es nur "wie im Ladengeschäft zu prüfen". Sollte der Händler eine Nutzung nachweisen können, ist er berechtigt, die Wertminderung in Rechnung zu stellen. Das es in der Realität anders aussieht, wissen viele. Ist halt eine schwierige Gratwanderung.

    Unternehmen und Kunden, die den Treo beruflich nutzen, haben dieses Recht nicht, deshalb ist das für Sie jetzt eine gute Möglichkeit, die Treos unverbindlich zu testen. Lieber wäre mir, das
    gleich mit einem evtl. Treo 650 einzuführen :)

    bye, ralf
    BLUEHAND.de


  • Ah so, an Firmenkunden hatte ich gar nicht gedacht. Dann hat die Aktion also doch ihren Sinn.


    RA

  • Hallo,
    bei golem.de u.ä. kann man nachlesen, dass palmone die Möglichkeit eröffnet, den Treo 600 für zwei Wochen zu testen. An dieser Aktion nehmen wohl nur bestimmte Fachhänler teil.Weder auf palmone noch in sonstigen Internetshop bin ich aber fündig geworden.
    Kennt jemand ein Shop bei dem man den Treo unter den o.g. Bedingungen testen kann und bei Nichtgefallen nach 14 Tagen zurückschicken kann?


    Danke scwork

  • Hallo,


    das 14-Tage Rückgaberecht ist speziell für Firmenkunden gedacht.


    Privatpersonen stehen unter dem Schutz der Fernabsatzgesetzes, das ein 14-tägiges Rückgaberecht vorschreibt.


    Aber eine Nachfrage beim Händler kann nicht schaden.


    Gruesse,


    Toem