TomTom mit Radarwarnung wird konfisziert!

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  • Nun gilt es in der Schweiz ernst - die Polizei greift durch und nimmt uns TomTom-Navigatoren (und andere) ins Visier. Dazu ein Artikel des schweizerischen Beobachters:


    Achtung, Falle!
    GPS-Systeme, die vor Radarfallen warnen, sind verboten. Doch Media-Markt verkauft sie unbeirrt weiter.


    Pünktlich ankommen statt sich verfahren, Staus umgehen - ein GPS-System hat unbestritten Vorteile. Auch Manfred Kamps aus Helgisried im Kanton Bern wollte sich das Autofahren erleichtern und kaufte Mitte Januar bei Media-Markt ein GPS-Gerät der Marke Tomtom. Zu Hause entdeckte er einen unerwarteten Zusatznutzen: Das System warnt auch vor Radarfallen. Doch seine Freude währte nicht lange. «Kurz darauf las ich, dass solche Geräte verboten sind und mir sogar eine Busse droht», ärgert sich Kamps, zumal der Verkäufer es versäumt hatte, ihn über diese unliebsamen Konsequenzen zu informieren.


    «Wir sind uns der Problematik bewusst und derzeit daran, über die Hersteller herauszufinden, ob Geräte aus unserem Sortiment nicht gesetzeskonform sind und welche das sind», sagt dazu Media-Markt-Sprecher Urs Spahr. Im Bundesamt für Strassen ist man über solcherlei Aussagen erstaunt: «Wir haben diesbezüglich seit Jahren Händler angeschrieben, viele haben sich auch aktiv informiert. Mittlerweile sollten sie wissen, was sie da tun», erklärt Sprecher Thomas Rohrbach. «Das Strassenverkehrsgesetz lässt keinen Zweifel: GPS-Geräte mit Radarwarn-Zusatzfunktionen sind verboten, ebenso wie deren Verkauf. Dass Läden solche Systeme weiterhin anbieten, ist dem Kunden gegenüber sehr unfair.»


    Während Media-Markt die umstrittenen Geräte unbeirrt weiter verkauft, hat der Elektrowarenhändler Fust kalte Füsse bekommen: Aufgeschreckt durch den Beobachter, wird er fortan auf den Handel mit den illegalen Geräten verzichten.


    Witzig fand ich die Feststellung, dass Media-Mark diese Geräte weiterhin verkauft... Dabei gibt es tausend Dinge, die wir kaufen dürfen, jedoch nicht benutzen dürfen. Zum Beispiel gewisse Funkgeräte oder Autos die mit 340kmh fahren könnten, jedoch nur 120 erlaubt ist (in der Schweiz)...

  • Hm, übermorgen fahre ich in die Schweiz... ob es reicht mit wenigen Mausklicks die Blitzer OVIs zu entfernen oder ob ich besser das komplette TomTomGo samt Sockel, Ladekabel und TMC Maus im Kofferraum verschwinden lasse ?


    Die Deutschen sind normal; die Schweizer sind noch normaler :zwinkert:

  • Mal eine theoretische Überlegung (IANAL):
    Wenn ich von der Polizei zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werde und $Polizist den verdacht hegt, auf meinem Palm könnten im $Navigationsprogramm auch Radar-OVIs gespeichert sein:
    Auf welcher Rechtsgrundlage könnte $Polizist die Herausgabe meines Palms verlangen und in meinen Daten herumstochern?

  • Lese "aus erster Hand" :oh-ja: :


    Bundesamt für Strassen ASTRA


    "Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten."



    @BenBuster: Punkt 2



    Edit: Link korrigiert

  • Hi,
    nun mal langsam....
    Treos mit TOMTOM dürfen in der Schweiz verkehren, sie werden nicht konfisziert, nur wenn sie Radarwarner POI's enthalten. Selbige lassen sich vor der Fahrt in die Schweiz entfernen - und nachher wieder installieren. :D


    http://www.news-service.admin.…sage/attachments/6995.pdf


    In dem Dokument findet sich der Link zum TOMTOM Support....
    Also, alles klar? 8) ich meine ja......


    Gruss
    THNX, der nur mit Ladekabel und Zweitakku seinen 680er betreibt ! ;(

    Nokia - 1011 aus 1992 war mein erstes.....das E7 ist mein letztes Nokia .........mein Veer ist klasse, :thumbup: aber mene Augen sind zu alt geworden. :weint: ....mein NEXUS 4 ist schon eine Überraschung ! :D

  • Zitat

    Original von wolf
    Lese "aus erster Hand" :oh-ja: :


    Bundesamt für Strassen ASTRA


    "Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten."


    Schön, aber wie will $Polizist beurteilen, ob ich "bedenkliche" OVIs installiert habe bzw. ob meine Navisoftware sowas überhaupt unterstützt. Oder ganz simpel: Welcher Paragraph zwingt mich dazu, meinen PDA einem Polizisten auszuhändigen (mag bei Nur-Navis anders sein)?

  • Das gilt übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland. Die Polizei weiss sehr genau, welche Systeme Radar-OVIs unterstützen.
    Rechtliches dazu:


    Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:


    In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
    "109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"


    Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.


    Guckst Du hier: http://www.verkehrsportal.de/v…srecht/radarwarner_04.php

  • Hallo zusammen,
    hier erst mal der Text der Verlautbarung des ASTRA:


    und hier der Text dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz:


    Die Rechtslage scheint allerdings noch nicht völlig geklärt zu sein - auf jeden Fall gibt es noch keinen Präzedenzfall, bei dem ein Gericht bereits diesbezüglich entschieden hätte. Der TCS (das Schweizerische Pendent zum ADAC) ist am abklären, ob und in welcher Form allenfalls auf politischer und juristischer Ebene die Sache geklärt werden soll.
    Auf jeden Fall wird aktuell empfohlen, allfällige Radar-POI's von den Navigationsgeräten zu entfernen, so fern dies selbst möglich ist.


    Ob die Vorstellungen des ASTRA durchsetzbar sind, stelle ich grundsätzlich in Frage - ein Durchsuchen von Palms und Notebooks nach Radar-POI's dürfte IMHO mit anderen Schweizerischen Gesetzen zum Persönlichkeits- und Datenschutz kollidieren. Die Polizei scheint hier auf diesem Gebiet selbst verunsichert zu sein, wie sich diesbezüglich die genaue Rechtslage darstellt. Letztlich bleibt wahrscheinlich nichts anderes, als auf einen diesbezüglichen Gerichtsentscheid zu warten...


    Mit freundlichen Grüssen aus der Schweiz
    Andreas

  • Zitat

    Original von leupin
    ein Durchsuchen von Palms und Notebooks nach Radar-POI's dürfte IMHO mit anderen Schweizerischen Gesetzen zum Persönlichkeits- und Datenschutz kollidieren.


    Genau darauf zielte meine Frage von weiter oben ab. Die reine Möglichkeit, ein Navigationssystem auf meinem Palm installiert zu haben, mit dem ich Radar-OVIs benutzen könnte erscheint mir doch etwas schwammig, um eine Beschlagnahme, Durchsuchung und ggfs. Zerstörung meines Palms zu rechtfertigen.

  • Das erinnert mich an einen Test in der c't, bei dem es um ein Blitzerwarner ging, der zwei Modi beherrscht. Modus 1 Zeigt die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung an, Modus 2 die Blitzer. Modus 2 ist in D (und offensichtlich auch in der CH) verboten. Nun ratet mal, wie schnell man den Modus wechseln kann ;)

  • Zitat

    Original von Deerhunter
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Für mich zielt das weder auf PDAs, noch auf Smartphones...
    Der Text wurde extra für diese Dinger eingeführt, die wie oben beschrieben bei Heise getestet wurden.
    Mein Palm ist dafür bestimmt, mein PIM zu sein :D Der Rest ist Luxus, hehe.


    Naja, zur Sicherheit sollte man wohl doch die POIs weglassen :verwirrt:


    Gruß, L3v3l


    Edit: Gemeint ist der Test in: c't 3/07, Seite 66

  • ...es mag ja für Deutschland reichen, den Modus zu wechseln, nach Meinung des ASTRA in der Schweiz reiche es schon, wenn Radar-POI's im Speicher installiert seien - es reiche hingegen nicht, wenn die Radar-Warner-Funktion einfach per Schalter ausgeschaltet würden.


    Ich verwende hier den Konjunktiv, weil das die Auslegung des ASTRA ist und weil mir diese Auslegung nicht schwammig (wie oben gesagt), sondern eindeutig über das Ziel hinausgeschossen vorkommt - und genau hier habe ich das Gefühl, dass die Auslegung des ASTRA juristisch nicht hieb- und stichfest ist.
    Ohne einen konkreten Verdacht hat IMHO kein Polizist das Recht, auf meinem Palm oder Notebook rumzuwühlen und ein konkreter Verdacht kann meiner Meinung nicht nur ein (sogar laufendes) Navi sein...


    In Deutschland ist das anscheinend weniger restriktiv, weil hier nur der Betrieb resp. der betriebsbereite Zustand verboten ist...


    Mit freundlichen Grüssen aus der Schweiz
    Andreas

  • Zitat

    Original von OWL
    Genau darauf zielte meine Frage von weiter oben ab. Die reine Möglichkeit, ein Navigationssystem auf meinem Palm installiert zu haben, mit dem ich Radar-OVIs benutzen könnte erscheint mir doch etwas schwammig, um eine Beschlagnahme, Durchsuchung und ggfs. Zerstörung meines Palms zu rechtfertigen.


    Das kommt mit Sicherheit darauf an, was die gesehen haben und wie amn sich in der Situation verhält.
    Ich erinnere mich an den Fall, des Surfens über offene WLANs. Hier in der Nähe wurde von der Polizei stolz verkündet man habe einen bösen Buden gestellt der über fremde WLANs surfte.
    Wenn man etwas rechachierte und nachlass, stellte sich laut meinen Infos raus:
    - das WLAN war offen.
    - der "Böse-Bube" stand am Strassenrand und surfte über das Notebook
    - bei der Kontrolle was er da mache, sagte er: Das er über ein fremdes offenes WLAN surfe.
    - Das reichte den Polizisten zur Beschlagnamhe des Rechners.


    Ich hätte deutlich anders reagiert. Zudem hätte die dann in der Forensik noch ganz andere Probleme.


    Nico

  • Zitat

    Original von Wolf
    @BenBuster: <a target="_blank" href="http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/6995.pdf">Punkt 2


    alles klar, danke

  • nein, der Verkauf bzw. Besitz der Geräte ist und bleibt legal; nur die Nutzung wird geahndet... das hält die Volkswirtschaft in Schwung und bringt nebenbei noch Bußgelder ein... (im Idealfall wird das Ganze noch speziell besteuert) so macht man das als schlauer Staat ;)

  • Zitat

    nein, der Verkauf bzw. Besitz der Geräte ist und bleibt legal


    ...das ist, wie ich es sehe, für Deutschland richtig - in der Schweiz wäre nach dem oben zitierten Artikel des Strassenverkehrsgesetz jedwelcher Verkauf von solchen Geräten illegal und somit müsste das ASTRA tatsächlich gegen die Verkäufer vorgehen. Aber die Rechtslage ist meiner Meinung nach auch in der Schweiz tatsächlich nicht so klar, wie es das ASTRA darstellt...


    Mit freundlichen Grüssen
    Andreas

  • Was den Verkauf der Geräte angeht:
    TomTom liefert seine Geräte Ohne Radarwarner (entsprechende POI´s) aus. Es ist ledeglich die Möglichkeit diese kostenpflichtige Funktion zu nutzen vorhanden.
    Wo liegt also das Problem?


    Gruß
    Thomas