Ich zitiere aus den HP AGB:
Zitat2. Vertragsabschluss
2.1 Ihr Vertragspartner wird die Hewlett-Packard GmbH, Herrenberger Str. 140, 71034 Böblingen.
2.2 Die Darstellung von Waren und Leistungen auf unseren Webseiten stellt kein bindendes Angebot dar.
2.3 Ihre Bestellung an uns stellt ein bindendes Angebot an uns zum Vertragsabschluss dar. Wir werden Ihnen eine E-Mail zusenden, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern nur eine Information, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Die Annahme Ihres Angebots durch uns erfolgt durch separate E-Mail an Sie.
Es besteht überhaupt keine Frage, dass der Vertrag durch die Annahme-Mail zustande kommt (auch wenn es in den AGB anders stehen würde, denn die AGB werden erst mit Vertragsschluss anwendbar (Vertragsbestandteil), d.h. da würde sich die Katze in den Schwanz beißen).
Eine einseitige "Stornierung" ist nicht möglich. HP muss liefern. Können Sie selbst nicht mehr liefern, müssen sie die Ware für Dich "auf dem Weltmarkt" (d.h. weltweit irgendwo, eBay, etc.) besorgen. Tun sie das nicht, hast Du Schadensersatzansprüche (z.B. Preisdifferenz zwischen Kaufpreis bei HP und den Mehrkosten die Du für einen Deckungskauf (z.B. bei eBay)) hast.