Urteil: Palm=Handy: Während der Autofahrt verboten

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  • Hallo,


    habe gerade bei Heise-Online den Artikel über das Rechtsurteil bezüglich der Nutzung des Palms während der Autofahrt gelesen.


    Im Artikel steht:


    Zitat

    Im vorliegenden Fall sei darüber hinaus das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines Mobiltelefons", wie es . § 23 Absatz 1a der StVO anführe, ebenfalls erfüllt, meinte das Gericht: "Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang."


    Quelle: Heise-Online Nutzung eines Palm-Organizers während des Autofahrens ist unzulässig


    Nun stelle ich mir nicht die Frage, ob man während des Autofahrens Termine, Adressen prüfen oder eBooks lesen sollte bzw. darf. :lacht:


    Wie kann aber die Navigation unter diesem Aspekt gesehen werden? Sicherlich kann auch die Bedienung des Navigationssystems (egal welcher Art) eine Ablenkung vom Strassenverkehr bedeuten. Aber "mal kurz" eine Alternativstrecke zu berechen, sollte doch auch in Zukunft noch erlaubt sein - ohne eine Bussgeld zu riskieren.


    Was meint Ihr dazu?


    Grüsse
    G.

  • Du darfst keinerlei Gerät mit einer Mobilfunkfunktion während der Fahrt anfassen, sofern es nicht fest eingebaut ist.
    Wenn du deinen Palm im Cradle an der Scheibe hängen hast, gilt das Ganze als Festeinbau und du darfst es auch bedienen. Eigentlich nicht zum telefonieren, aber wer merkt das schon? :kichert:


    E-Books dürftest du beispielsweise während der Fahrt mit einem T5 oder einem T|X lesen, aber nicht mit einem Treo.


    Gruß,
    Fabian

  • Zitat

    Original von agentstarburst
    E-Books dürftest du beispielsweise während der Fahrt mit einem T5 oder einem T|X lesen, aber nicht mit einem Treo.


    Absurde Diskussion.
    Bei der Bedienung von PDAs kommt es auf wenige Sekunden Ablenkung an, teilweise sogar Bruchteile davon.
    Da die ganze Aufmerksamkeit auf dem PDA-Display liegt (im Gegensatz zum Handygespräch, wo nur der "Tonkanal" belegt ist) ist die visuelle Benutzung eines PDAs, Smartphone oder nicht, um viele Größenordnungen gefährlicher.


    In den Zeiträumen, die hier verkehrsgefährdend wirken, spielt eine Bußgelddrohung eigentlich gar keine Rolle - die Wahrscheinlichkeit, beim Blick aufs Navi von einem Streifenwagen erwischt zu werden, sollte gegen 0 gehen. In dem Punkt sollte einfach gesunder Menschenverstand walten (und auch hier hilft Einhandbedienung enorm...)

  • Zitat

    Original von g00cy
    Absurde Diskussion.


    Jep. g00cy meine volle Zustimmung. Und das Argument des (nicht) Erwischens ist ein gutes. Wenn ich mit Auto oder Fahrrad irgendwo an der Ampel stehe, dann sehe ich eigentlich immer irgendwo jemanden Telefonieren. Das Verbot hat absolute GAR NICHTS gebracht, da Kontrollen einfach nicht existent sind.

  • Erlaubt ist halt, wenn man sich nicht erwischen lässt. (Das war Ironie oder so:)
    Dass die Regeln im Straßenverkehr nicht aus Langeweile existieren, sondern weil man eine "Waffe" unterm Hintern hat, vergessen leider zu viele.


    koermix


    P.S.: Und sollte jemand von euch beim nächsten Mal auf dem Schulweg in der Schlange sein, die sich auf der 6-Kilometer-30-km/h-Strecke hinter mir befindet er sei gegrüßt. ;)

  • Heise meldet das ein Autofahrer bestraft wurde, weil er seinen Palm im Auto benutzte.


    Das wirft die Frage auf, ob man überhaupt noch einen PDA im Auto nutzen sollte?


    Denn wer legt nun fest ab wann ein PDA ein Handy ist und ab wann er nur ein PDA ist.
    Wie sieht es mit Navigeräten aus?

  • Steht doch in dem Artikel:

    Zitat

    Das gilt zumindest für Geräte, die mit Mobiltelefonfunktion und -funkkarte ausgestattet sind


    Wobei ich aus Vernunftgründen keinen Unterschied zu einem Palm ohne Telefon sehen würde. Es ist weitaus gefährlicher, auf dem Palm z.B. neue Dateien in PocketTunes einzulesen oder eine Adresse nachzuschlagen als mit dem Handy in einer Hand zu telefonieren.


    Was nicht heißen soll, dass ich nicht trotzdem ab und zu in eine solche Versuchung komme. :zwinkert:

    1986: Casio FX-730P -> 1992: Atari Portfolio -> 2000: Palm IIIc ->
    2003: Palm T2 -> 2006: Palm T|X mit 4GB, Leadtek LR9537, DigiMap 2.75

  • Habe die Meldung auch mit Kopfschütteln gelesen. Kann mich erinnern, dass ein Autofahrer gestraft wurde, weil er auf seinem Handy nach der Uhrzeit geguckt hatte. Begründung: Man hat nicht mehr beide Hände am Steuer!


    Naja, mein eingebautes Original-Navi-Gerät war am Anfang gesperrt, man konnte während der Fahrt (und es reichte ein Rollen) keine Eingabe mehr tätigen. Was nervte. Neue Firmware = es geht jetzt. Jedoch lenkt es schon ab, aber es ist um vieles besser.


    Aber wie es mit Standalone-Lösungen aussieht? Möglicherweise bekommt man profilaktisch eine Strafe, was eine Sammelklage an die Hersteller zur Folge haben könnte. Bei den Rechtssachen die es gibt kann ich mir das auch vorstellen.


    Wenn man im Auto nur über eine Freisprech-Anlage telefonieren darf, dann gibt es eine neue Marktlücke: Freibedienungseinrichtungen für PDAs! Genial. Eigentlich gibt es solche Halterungen eh schon, odr? Neues Gesetz? Ufff.....


    Greetings, F r i t z.

  • Hatten wir schon in einem anderen Thread, glaube ich.


    Im Moment wird übrigens gerade Werbung auf der Seite eingebelendet. Für was? Palm Treo 750 natürlich! :lacht:


    Roger

  • In Deutschland gibt es nun mal diese unsinnige Gesetz, dass man Mobiltelefone ("Handy") nicht "Während der Fahrt" (d. h. auch mit eingeschalteter Zündung stehend, z. B. vor einer roten Ampel) benutzen darf. Ich habe mein Lehrgeld schon bezahlt.


    Das Gesetz definiert nicht, was ein Mobiltelefon ist, daher ist im Zweifel alles, was einen Bildschirm oder Tasten oder eine SIM-Karte oder SD-Karte oder GPS-Empfänger hat ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. Das entscheidet dann der Richter.


    Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, ob das sinnvoll ist, oder nicht, es ist nun einmal so. Wir müssen auch nicht diskutieren, warum das Benutzen andere Gegenstände nicht auch verboten ist.


    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach darf man im Sinne des Gesetzes nicht bestraft werden, wenn man "festeingebaute" Mobiltelefone (Blackberries, TomToms und auch Palms) während der Fahrt benutzt und nichts passiert. Festeingebaut bedeute dann meiner immer noch unmaßgeblichen Meinung nach, dass man das Mobiltelefon für die Benutzung nicht in die Hand nehmen muss. Somit wäre auch eine Schwanenhals-Saugnapfbefestigung festeingebaut.


    Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche - wie bereits mehrfach gesagt unmaßgebliche - Meinung wider.


    EDIT: Typos.

    Sven
    Psion 5 + Nokia 2110i -> Psion 5 MX Pro -> Palm III -> Palm Vx + Nokia 6210 -> Tungsten T + BlackBerry 5820 -> Tungsten T3 + Nokia 6310i + Blackberry 7730 -> Treo 650 + Blackberry 8700g

    Einmal editiert, zuletzt von SvenR ()

  • Das Klagen halte ich für lächerlich.


    Warum ist der Beklagte so kleinlich? Unzulässig ist es, wenn das sichere Bedienen des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet ist.
    Ob er jetzt einen Palm, Handy oder was auch immer bedient, ist dem Gesetz sowas von egal.


    Es ist doch egal, was mich vom Fahren ablenkt. Nur weil das Verbot für Handies gilt, ist Bedienen des Organizers noch lange nicht erlaubt... :oh-je:

  • Der entsprechende § ist der § 23 StVO.
    Dort gibt es den Absatz 1, 1a, 1b, 2, 3.
    § 23 1a StVO behandelt das Thema Mobiltelefone.
    Im § 23 1 StVO steht:
    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das.......


    Die Frage ist ja, wonach der Verkehrsteilnehmer "verurteilt" wurde. Vermutlich nicht nach § 23 1a StVO, sondern eher nach § 23 1 StVO in Bezug auf den Begriff "Gerät".
    Darunter würde dann ein PDA/Navigationsgerät fallen.


    Ist nur ein Gedanke.....;)

    History: Psion, Nokia 9110i, Palm 505, Palm Tungsten T, XDA von O2, Nokia 9210i, Tungsten W, Sony Ericsson P 900, Palm Tungsten T3, Nokia 9300, Treo 600, Tungsten E2, Nokia 770, Palm TX (fast 3 Jahre....), Asus eee 701, Palm Z22.....
    Aktuell: iPhone 3G und ein Netbook LG X110 mit eingebautem HSDPA-Modem...;)

  • Zitat

    Original von SHH


    Jep. g00cy meine volle Zustimmung. Und das Argument des (nicht) Erwischens ist ein gutes. Wenn ich mit Auto oder Fahrrad irgendwo an der Ampel stehe, dann sehe ich eigentlich immer irgendwo jemanden Telefonieren. Das Verbot hat absolute GAR NICHTS gebracht, da Kontrollen einfach nicht existent sind.


    abgesehen davon, daß ich eure meinung teile (und deshalb auch nie auf die idee kommen würde, mein festeingebautes navi gegen eine palm-frickel-lösung zu tauschen, wie sie sich im moment im bl**markt anscheinend super verkaufen - schon diese saugnapf-häßlichkeiten beleidigen mein ästhetisches grundempfinden), ist es keineswegs so, daß das verbot nichts bringen würde:
    a) autohersteller sind mehr oder minder darüber "gezwungen" worden, festeinbauten oder wenigstens vorrichtungen vorzusehen, ebenso wie
    b) autoradiohersteller seither die "phone-mute" leitung standardmäßig vorsehen, um sowas dranbasteln zu können, und schließlich
    c) mal ein jeder seine kfz-haftpflicht bedingungen durchsehen sollte, der solch eine frickel-lösung benutzt, denn sonst könnte ihm im fall der fälle - möge er auch nie eintreten - das ganz böse erwachen drohen, gegen das sich das bußgeld sehr bescheiden ausnimmt.


    und was das erwischen angeht, ein paar fälle aus meiner bescheidenen und ganz bestimmt nicht repräsentativen praxis:


    vollidiot nr. 1 fährt ohne gurt und handynierend innerorts mit 31 sachen zuviel durch eine festeingebaute blitzeanlage, macht zusammen 4 punkte, 170,00 euros und 1 monat fahrverbot (und dann fragt er mich, was man da machen könnte, antwort: schämen, schämen, ...)


    vollidiot nr. 2 rasselt an der ampel einem neuen 7er bmw drauf und steigt unter zeugen handynierend aus. macht ´n bißchen bußgeld, 5.000,00 euros regreß vom eigenen haftpflicht versicherer und null euros von seiner vollkasko, gesamtschaden roundabout 19 tausend (und dann fragt er mich, was ... s.o., die verteidigungslinie "ich hab´ schon mit den förstern telefoniert" wurde wegen des einzelverbindungsnachweises auch nix, war leider nummer von mami zur tatzeit);


    vollidiot nr. 3 mangelt handynierend einen fahrradfahrer um, der leider vorfahrt hatte, dessen kumpel hatte alles gesehen, rest s.u. vollidiot nr. 2, allerdings plus strafverfahren wegen fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr, ließ sich zum glück gegen schlappe 2000 steine einstellen, und das auch nur deshalb, weil der fahrradfahrer dann doch nicht so schlimm verletzt war.


    vollidiot nr. 4 fährt einfach nur handynierend über einen fußgängerüberweg (zebra), ohne den dort wartenden "vorfahrt" zu gewähren - ihr könnt gift drauf nehmen, daß alle dort wartenden fußgänger zu ihrem handy (legal) greifen und den förstern mal eben ihre beobachtung und das kennzeichen durchgeben (zusammen 100 bzw. 115 euros, 4 punkte).


    noch mehr beispiele? nehmen wir doch vollidiot nr. 3, nur halt nicht mit radfahrer, sondern mit toten kind auf dem schulweg - da man nämlich nur vorsätzlich telefonieren kann und mittlerweile jeder weiß, dass das handynieren während der fahrt verboten ist, ist dann kein rausreden mehr, wenn man dann doch mal gesehen wurde... und bei einem toten könnt ihr gift drauf nehmen, daß sich im falle von anzeichen für ein telefonat während der fahrt die StA die verbindungsdaten kommen läßt. macht im ergebnis relativ locker eine fahrlässige tötung im straßenverkehr, die bußgelder und punkte habe ich jetzt mal nicht ausgerechnet, machen dann aber den kohl auch nicht mehr fett.


    mal natürlich ganz davon abgesehen, dass keine versicherung solche saugnapf-lösungen bezahlt, wenn die mal - ansonsten schuldlos - beschädigt werden sollten (einer knallt hinten drauf, ding fällt ein bißchen unglücklich auf die mittelkonsole und ist putt - nix is, selber schuld, selber bezahlen).


    wäre das handynieren nicht verboten, käme man in allen diesen fällen ggf. mit leichter fahrlässigkeit raus, wie zB beim radio (aber nicht bei mehr als 130 sachen, dann auch schon grob fahrlässig), oder beim quarzen.

    mfg


    juggernaut


    Herr Schaaf, wie trainieren Sie Freistöße? Gibt es da auch noch mehr Varianten als "BUMM DRAUF"?
    T. Schaaf (trocken): "BUMM DRIN"!

    Zitat von OWL (zu ´runterfallenden $martphones):

    Man könnte höchstens universell festhalten, daß es entweder hält oder kaputtgeht.

  • Ich zumindest wollte nicht darauf hinweisen, dass das Verbot nichts bringt, sondern nur darauf hinweisen, dass sich "keiner" daran hält, weil man davon ausgeht, dass man eh nciht erwischt wird.


    koermix

  • Wäre es nicht "gerecht", wenn man beim Autofahren außer Autofahren gar nichts mehr nebenher machen dürfte? Also rauchen, essen, trinken, reden, am Sack kratzen, in der Nase bohren, die Gegend anschauen, Weibern nachgucken, ...? Wo zieht man die Grenze? Gefährlich kann alles werden.