Hallo,
habe gerade bei Heise-Online den Artikel über das Rechtsurteil bezüglich der Nutzung des Palms während der Autofahrt gelesen.
Im Artikel steht:
ZitatIm vorliegenden Fall sei darüber hinaus das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines Mobiltelefons", wie es . § 23 Absatz 1a der StVO anführe, ebenfalls erfüllt, meinte das Gericht: "Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang."
Quelle: Heise-Online Nutzung eines Palm-Organizers während des Autofahrens ist unzulässig
Nun stelle ich mir nicht die Frage, ob man während des Autofahrens Termine, Adressen prüfen oder eBooks lesen sollte bzw. darf.
Wie kann aber die Navigation unter diesem Aspekt gesehen werden? Sicherlich kann auch die Bedienung des Navigationssystems (egal welcher Art) eine Ablenkung vom Strassenverkehr bedeuten. Aber "mal kurz" eine Alternativstrecke zu berechen, sollte doch auch in Zukunft noch erlaubt sein - ohne eine Bussgeld zu riskieren.
Was meint Ihr dazu?
Grüsse
G.