Auf Amazon sind das auch teilweise Privatpersonen:
Das ist aber wie mit ebay (und ich möchte jeden TP-Ebay Verkäufer davor warnen): Die dürften in aller Regel ungültig sein. Zum einen ist die Garantie so oder so freiwillig, was man ausschliessen müsste ist die Gewährleistung, und die darf man nicht ausschliessen sobald man gewerblicher Händler ist. Und dafür ist ausschlaggebend warum man Verkauft (und nicht die Menge, da muss man höllisch aufpassen, es gibt da unterschiedliche Kontexte was das "gewerbliche" angeht: da kann das Finanzamt was anderes drunter verstehen als die Gewerbeaufsicht und die wiederum was anderes als irgendwelche Vebraucherschützer). Wenn man aber in diesem Zusammenhang die TP (idr ungeöffnet oder mit einer HP Rechnung/Lieferschein, die auf den Ebay-Auktionstag datiert ist), dann ist das ganz klar Verkauf zur Absicht der Gewinnerziehlung, und damit dürfte der Gewährleistungsausschluss nichtig sein (das ist natürlich eine graue Zone, in der sich die Anwälte dumm und dämlich verdienen können). Also ganz so einfach können die Amazon/Ebay/Craigslist/Quoka/DHD-Raffhälse es sich nicht machen. Und falls ich eins günstig bei Ebay bekommen sollte, das doch erheblich teurer ist als bei HP, hätte ich auch keine Skrupel es demjenigen vor die Nase zu legen und vom ihm eine Nachbesserung zu verlangen (danke Rechtsschutzversicherung).